Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / aa) Rechtsprechung

Rz. 606 Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob auch der Nachlasspfleger gem. § 1960 BGB zum Widerruf der Vollmacht berechtigt ist, steht noch aus. Das OLG Brandenburg hielt allerdings in seinem Beschl. v. 14.9.2006[452] den Nachlasspfleger für befugt zum Widerruf einer vom Erblasser mit Wirkung über seinen Tod hinaus erteilten notariellen Generalvollmacht.mehr

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§ 12 Aufgaben des Nachlassv... / III. Einkommensteuerschuld für die Einkünfte während der Nachlassverwaltung

Rz. 14 Nach der Rechtsprechung des BFH war die Steuerschuld bei Fremdverwaltung grundsätzlich dem Erben zuzurechnen, obwohl der Erbe keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer hat. Dies hat die Konsequenz, dass er mit seinem Eigenvermögen hierfür haftet und eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass nicht in Anspruch nehmen kann.[21] Etwas anderes sollte nach einem sp...mehr

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§ 15 Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 1 Die h.M. will hier ebenfalls Pflegschaftsrecht anwenden und den Nachlassverwalter wie einen Nachlasspfleger nach § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB nach individuellen Stundensätzen vergüten.[1] Insofern kann auf die Ausführungen in § 7 Rdn 1 ff. Bezug genommen werden. Wenn man dieser Ansicht folgt, ist aber zu beachten, dass der Nachlassverwalter nicht nur den Erben, sondern auch ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Bezugsberechtigung zugunsten konkret benannter Dritter

Rz. 409 Der Nachlasspfleger hat unverzüglich zu prüfen, ob der Versicherungsvertrag eine so genannte Bezugsberechtigung gemäß §§ 328, 330, 331 BGB enthält. In diesen Fällen ist im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten dergestalt vereinbart worden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu ford...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / 2. Stundensatz

Rz. 37 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[40] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[41] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tretend...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Der Erblasser als Arbeitnehmer

Rz. 11 Der Nachlasspfleger hat den Arbeitgeber/Dienstherren anzuschreiben, sofern der Erblasser in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis stand. In diesem Zusammenhang sollte er den Arbeitgeber nach Sterbegeldzahlungen fragen. Weiterhin ist zu klären, ob der Erblasser Ansprüche auf Arbeitsentgelt, oder Lohnfortzahlung hatte. Rz. 12 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4...mehr

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Vorwort

Die Zahl der angeordneten Nachlasspflegschaften ist aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in den vergangenen Jahren gestiegen. Diese Tendenz wird sich fortsetzen, nicht zuletzt auch, weil die Überschuldung vieler Erblasser zu entsprechenden Ausschlagungen der gesetzlichen Erben führen wird. Auch in der Rechtsprechung sind in letzter Zeit vermehrt Entscheidu...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / a) Ausschlagung

Rz. 13 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, gilt deren Anfall rückwirkend als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Die Erbschaft fällt dann gemäß § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen an, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Bei der testamentarischen Erbeinsetzung ist das der vom Erblasser bestimmte Ersatzerbe (§ 2096 BGB; § 2069 BGB). Beim ...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / b) Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen, § 203 BGB

Rz. 101 Eine Hemmung nach dieser Vorschrift kann zusätzlich zur Ablaufhemmung nach § 211 BGB eintreten. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird auf diese Weise nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet (§ 209 BGB). Rz. 102 Da der Nachlasspfleger ein Interesse daran hat, vorhandenen Forderungen verjähren zu lassen, muss er vermeiden, dass es über § 203 B...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 170 Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben fortgeführt; bei einem Erben also mit diesem allein. Rechtsfolge einer einfachen Nachfolgeklausel ist, dass der Anteil an der Gesellschaft unmittelbar von Todes wegen mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben übergeht. Auf mehrere Erben geht der Anteil nicht einheitlich zur gesamten...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 2. Anmeldeberechtigung des Nachlasspflegers

Rz. 660 Ob und inwieweit der Nachlasspfleger zur Anmeldung in das Handelsregister befugt ist, wird in der Rechtsprechung und Literatur – wenn überhaupt – nur ganz selten thematisiert. In dem hierzu immer wieder zitierten Beschluss des LG Frankenthal/Pfalz[460] hält das Gericht im Ergebnis fest, dass der für unbekannte Erben bestellte Nachlasspfleger für die Erben anmelden kan...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Verwendung bestehender Anmeldevollmachten

Rz. 663 Anmeldungen zum Handelsregister durch Bevollmächtigte sind grundsätzlich zulässig. Die Anmeldung kann auch aufgrund einer postmortalen Vollmacht erfolgen. Reicht demnach die Vollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen. Dies dürfte die Arbeit ...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / II. Prozesspflegschaft, § 1961 BGB

Rz. 21 Die Anordnung einer Klage- oder Prozesspflegschaft ist dann geboten, wenn die Bestellung des Nachlasspflegers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines gegen den Nachlass gerichteten Anspruchs von dem Nachlassgläubiger (Berechtigten) beantragt wird. Der Nachlassgläubiger hat mithin einen Antrag (§ 23 FamFG) zu stellen. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 4. Tod des namensgebenden Komplementärs

Rz. 202 Scheidet ein namensgebender Gesellschafter aus der KG aus, darf die Firma nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung fortgeführt werden, § 24 Abs. 2 BGB. Ist der Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden, bedarf es der Einwilligung seiner Erben. Rz. 203 Gem. §§ 161 Abs. 2, 108 Abs. 1, 143 Abs. 2 HGB ist das Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod...mehr

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§ 19 Abwesenheitspflegschaft / F. Haftung

Rz. 15 Der Abwesenheitspfleger, der Grundstücke im Vermögen des Abwesenden verwaltet, sollte bei einer beabsichtigten Veräußerung die Rechtsprechung des OLG Brandenburg kennen:[11] Das OLG Brandenburg hat einen Abwesenheitspfleger verurteilt, Schadensersatz i.H.v. ca. 210.000 EUR an eine Erbengemeinschaft zu bezahlen. Dieser habe durch den Verkauf des Grundstückes seine Pflic...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 9. Verwendung bestehender Vollmachten

Rz. 237 Es besteht die Möglichkeit, dass auch eine Person, die nicht selbst in der aufgenommenen Liste ausgewiesen ist, die Gesellschafterrechte für den relativen Gesellschafter ausüben. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Erblasser einem Dritten eine post- bzw. transmortale Vollmacht erteilt hat. Der Bevollmächtigte kann auch ohne Eintragung in der Gesellschaft...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / V. Grabpflege bei geringem Vermögen

Rz. 22 Ist nach Befriedigung der Nachlassgläubiger auch unter Berücksichtigung der Kosten der Nachlasspflegschaft lediglich ein geringes Nachlassvermögen vorhanden und steht eine langwierige Erbenermittlung bevor, die das Vermögen aufzehren würde, kann der Pfleger den zur Verfügung stehenden Wert für Grabunterhaltung und Ankauf eines Grabsteins verwenden.[25] Dies gilt umso ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 11. Begrenzung der Befugnis des Nachlasspflegers

Rz. 242 Die Bestellung eines Nachlasspflegers ist freilich nur dann sinnvoll, wenn der konkret zu fassende Gesellschafterbeschluss vom gesetzlichen Aufgabenkreis und der Vertretungsmacht des Nachlasspflegers gedeckt ist. Der Nachlasspfleger ist allerdings im Verhältnis zu Erben und Nachlassgericht nur zu Rechtsgeschäften befugt, die die ordnungsgemäße Sicherung, Erhaltung un...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / IV. Verjährenlassen von Ansprüchen des Erblassers

Rz. 49 Gehören Ansprüche zum Nachlass, die der Nachlasspfleger nicht vor dem Eintritt der Verjährung durch verjährungshemmende Maßnahmen im Sinne des § 204 Abs. 1 BGB geltend macht, haftet er für etwaige Schäden. Rz. 50 Für den Lauf der gesetzlichen Verjährungsfristen ist zugunsten des Nachlasspflegers die Ablaufhemmung des § 211 BGB zu berücksichtigen:[36] Rz. 51 Die Verjähru...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 1. Fehler bei der Risikobewertung vorgefundener Anlagen

Rz. 64 Das Gesetz verpflichtet den Nachlasspfleger zwar in §§ 1806, 1807 BGB, Geld verzinslich und mündelsicher anzulegen. Es trifft aber keine Aussage zu der Frage, ob er die vom Erblasser gewählte Anlagestruktur des Vermögens beibehalten kann, oder ob er sämtliches Vermögen in mündelsichere Anlagen umzuwandeln, also z.B. vorgefundene Aktien zu veräußern, hat. Die Rechtspre...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 7. Nachlassunterlagen

Rz. 39 Der Durchsicht der im Nachlass aufgefundenen Unterlagen kommt besondere Bedeutung zu. Die gründliche Durchsicht klärt meist den Regelungsbedarf des Falles. Daher ist die Bearbeitung einer Sache besonders erschwert und es ist ein für die spätere Vergütung erhöhender Tatbestand, wenn keine Unterlagen im Nachlass vorhanden sind. Viele Erblasser hatten leider die Angewohn...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / VI. Haftung des Erben bei Geschäfts- und Firmenfortführung

Rz. 666 Die Erben haften für die neu entstehenden Geschäftsverbindlichkeiten persönlich und unbeschränkt und für die Altschulden, sofern sie das Geschäft ohne die Firma fortführen, erbrechtlich beschränkbar oder falls sie es unter Übernahme der Firma mit oder ohne Nachfolgezusatz fortführen, unbeschränkt (§§ 25, 27 HGB). Sie haben stets die Möglichkeit, durch Bekanntmachung ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Erbschaftsteuer

Rz. 512 Mit Urteil vom 17.12.2014[396] hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei großen Vermögen als zu weitgehend betrachtet. Das Erbschaftsteuerrecht sieht eine Verschonung ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 12. Haftungsgefahren bei wirtschaftlicher Neugründung, Unterbilanzhaftung

Rz. 243 Entschließt sich der Nachlasspfleger zur Veräußerung des Mantels einer in den Nachlass fallenden GmbH, so ist darauf zu achten, dass dann, wenn quasi eine wirtschaftliche Neugründung vorliegt, nach § 8 Abs. 2 GmbHG die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Neugründung vorliegen müssen. Insbesondere darf keine Unterbilanzhaftung entstehen. Bei Unterbleiben der ordnun...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / h) Erbfälle zwischen dem 1.7.1998 und 28.5.2009

Rz. 111 Mit Wirkung vom 1.7.1998 wurden die Vorschriften über das Recht der Legitimation und der Ehelicherklärung nichtehelicher Kinder durch das KindRG aufgehoben.[55] Infolgedessen ist für die vor dem 1.7.1949 geborenen und seit dem 1.4.1998 erbrechtlich noch nicht mit ehelichen Abkömmlingen gleichgestellten, nichtehelichen Kinder die Möglichkeit weggefallen, aufgrund Ehel...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / bb) Rechtliches Interesse und dessen Glaubhaftmachung

Rz. 217 Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weder im Personenstandsgesetz noch in anderen Gesetzen näher bestimmt, jedoch durch die Rechtsprechung näher konkretisiert. Ein Interesse an der Nutzung der Personenstandsregister ist nur gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich is...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / III. Rechtsmittelbelehrung (§ 39 FamFG)

Rz. 59 Jeder Beschluss ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. In seiner Entscheidung vom 15.6.2011 führt der BGH hierzu aus: Zitat "Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / B. Berufsmäßigkeit der Nachlasspflegschaft

Rz. 3 Einen Anspruch auf Vergütung hat ein Nachlasspfleger, der die Pflegschaft berufsmäßig führt (§§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 VBVG). Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) liegt Berufsmäßigkeit im Regelfall vor, wenn der Vormund mehr als zehn Vormundschaften führt oder die für die Führung der Vormundschaft erforderliche...mehr

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§ 18 Ergänzungspflegschaft / I. Verhinderung der Eltern/des Vormunds

Rz. 2 Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung ist gegeben, wenn die Eltern, auch der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der Vormund, an der Besorgung einer einzelnen Angelegenheit oder eines Kreises bestimmter Angelegenheiten für den Mündel an der Vertretung gehindert sind. Dabei werden z.B. der Auslandsaufenthalt, die Strafhaft oder die Krankheit als Fälle tatsäc...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 39. Renten

Rz. 470 Der Nachlasspfleger hat den gesetzlichen Rentenversicherungsträger vom Tod des Erblassers zu benachrichtigen, damit die Zahlung von Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten von Todes wegen (Witwen-, Witwer-, Erziehungsrente, Waisenrente) eingestellt wird. Zuständig für die Entgegennahme der Sterbefallmitteilung sind die örtlich zuständigen ...mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / G. Rechtsmittel

Rz. 92 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage nac...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / I. Ermittlung von Erben

Rz. 3 Mit erfolgreicher Erbenermittlung durch den Nachlasspfleger und Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht sind die Erben nicht mehr unbekannt. Die Pflegschaft kann aufgehoben werden. Dies ist nach der hier vertretenen Meinung nur der Fall, wenn entweder der Erbe oder die Erben sich durch einen (Teil-)Erbschein legitimieren können oder aber ein Bedürfnis für di...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / B. Haftung gegenüber den Gläubigern

Rz. 24 Eine Haftung wie die des Nachlassverwalters analog § 1985 Abs. 1 S. 1 BGB für mangelhafte Nachlassverwaltung scheidet nach heute einhelliger Ansicht aus.[27] Es besteht kein Grund, über die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft den Gläubigern eine weitere Befriedigungsmöglichkeit zu verschaffen, die über diejenige gegen den Erben hinausgeht.[28] Haftungsansprüche der ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Veräußerung des versicherten Objekts

Rz. 140 Bei einer Veräußerung des versicherten Gebäudes geht die Versicherung auf den Erwerber über, § 95 Abs. 1 VVG (Parteiauswechslung kraft Gesetzes). Für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber gesamtschuldnerisch, § 95 Abs. 2 VVG i.V.m. §§ 421 bis 426 BGB. Rz. 141 Da der Versicherung aber hierdurch ein neuer Vertragspartner aufgedräng...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / V. Verpflichtung

Rz. 98 Erfährt der zukünftige Nachlasspfleger vom Nachlassgericht, dass ihm eine Nachlasspflegschaft übertragen werden soll und er das Amt auch annehmen möchte, sollte schnellstmöglich ein Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger zur Verpflichtung vereinbart werden. Rz. 99 Für diesen Verpflichtungstermin sollte etwas Zeit mitgebracht werden. In der Regel wird der Fallhintergr...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / d) Wertpapierdepots

Rz. 60 Ob der Nachlasspfleger im Nachlass vorgefundene Wertpapiere (Aktien, Investmentanteile) auf Depotkonten veräußern muss, um den Erlös einer festverzinslichen und mündelsicheren Anlage zuzuführen, ist streitig. Wenn der Erlös zur Zahlung von Verbindlichkeiten benötigt wird und keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, kann unstreitig ein Verkauf erfolgen. Soweit dies n...mehr

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§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Schönheitsreparaturen

Rz. 453 Ist im Rahmen des Mietverhältnisses des Erblassers die Verpflichtung zur Tragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt worden, hat der Nachlasspfleger zu prüfen, ob eine Durchführung der Schönheitsreparaturen erforderlich ist. Der Nachlasspfleger hat den Inhalt des Mietvertrages zu prüfen und dabei die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / cc) Verzeichnis der Nachlassgläubiger

Rz. 111 Dem Aufgebotsantrag ist ein Verzeichnis der Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnortes (ladungsfähige Anschrift) beizufügen, § 456 FamFG. Die Angabe von Forderungsgrund und Forderungshöhe ist nicht erforderlich. Sinnvoll ist jedoch eine Angabe eines Aktenzeichens oder einer Rechnungsnummer des Gläubigers. Melden sich bislang unbekannte Gläubiger nach Antragstellung...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Fürsorgebedürfnis

Rz. 12 Eine Nachlasspflegschaft darf nur dann angeordnet werden, wenn ein "Fürsorgebedürfnis" vorliegt. Ein Fürsorgebedürfnis besteht dann, wenn ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre.[9] Rz. 13 Das Nachlassgericht entscheidet, ob und wenn ja, welche Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Nachlasses des Erblassers erforderlich sind. ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Nachweis durch Urkunden

Rz. 18 Eine Definition der öffentlichen Urkunde findet sich in § 415 ZPO . Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens verstehen sich darunter in der Regel Personenstandsurkunden nach dem Personenstandsgesetz (PStG). Eine einmal wirksam erteilte Personenstandsurkunde verliert ihre Beweiskraft nicht (vgl. § 54 Abs. 2 PStG). Insbesondere Urkunden aus der ehemaligen DDR gelten weiter; si...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / e) Die Rechtsmittelfrist und der "vergessene Beteiligte"

Rz. 124 Es kann vorkommen, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine formelle Beteiligung eines Betroffenen, der durch die Entscheidung des Gerichts materiell beeinträchtigt ist, nicht erfolgt. Auch wenn die Beteiligung nach § 7 FamFG vorgeschrieben ist, muss diese auch tatsächlich vorgenommen werden. Erfolgt eine formelle Hinzuziehung zu Unrecht nicht, ist der Betroffene nic...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 51 Die örtliche Zuständigkeit regelt § 343 FamFG. Sie kann nicht vereinbart werden; eine rügelose Einlassung ist ohne Bedeutung.[44] Rz. 52 Für das Nachlassverfahren ist es nunmehr von Bedeutung, wann der Erblasser verstorben ist. Ist der Erblasser bis zum 16.8.2015 verstorben, gilt das bekannte (alte) Recht. Für den Nachlass eines deutschen Staatsbürgers gilt das Erbrecht...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 6. Ladung des Erblassers oder der (unbekannten) Erben?

Rz. 226 Solange der Erblasser noch in der Gesellschafterliste eingetragen ist, stellt die Ladung der Gesellschafter zu Gesellschafterversammlungen ein Problem dar. Wenn beispielsweise nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ein Auflösungsbeschluss gefasst werden soll, ist nach § 48 Abs. 1 GmbHG eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Dazu haben die Geschäftsführer nach § 51 Abs. 1 S...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 6. Vertragsgestaltung

Rz. 379 Der Nachlasspfleger benötigt für Verfügungen über das Grundstück eine nachlassgerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (siehe § 6 Rdn 31 ff.). Solange diese nicht vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Rz. 380 Insofern ist es sinnvoll, dem zuständigen Nachlassrechtspfleger vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags einen Entwurf zur Vorprüfung d...mehr

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§ 23 Verfahrenspflegschaft / F. Problem: Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

Rz. 33 Auch in Nachlasssachen soll die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 276 FamFG möglich sein. Das Buch 4 (Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen) beginnt mit § 342 FamFG. Rz. 34 Die betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen sind allein im Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) in § 340 FamFG geregelt. Lediglich für die örtliche Zuständigkeit ...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / dd) Rang der Beerdigungskosten

Rz. 75 Hinsichtlich der Kosten der Beerdigung wird der Rang aus einer Analogie zu § 324 Abs. 1 Nr. 2 InsO hergeleitet. Beerdigungskosten sind im Nachlassinsolvenzverfahren vorrangig Masseverbindlichkeiten. In diesem wären sie gleichrangig mit der Nachlasspflegervergütung und den Auslagen, die ebenfalls Masseverbindlichkeiten sind. Der Grund dafür, dass die Nachlasspflegerver...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / bb) Anzeigepflicht

Rz. 520 Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer usw.) dem Finanzamt binnen drei Monaten nach erfolgter Kenntnis anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Das ist nicht erforderlich, wenn der Erwerb auf einem Testament oder Erbvertrag beruht und sich das "Verhältnis zum Erblasser unzweifelhaft" aus der letztwilligen Verfügung ergibt und...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Fortführung, Gefahrerhöhung und Obliegenheiten

Rz. 133 Eine etwaig bestehende Wohngebäudeversicherung endet nicht mit dem Tod des Erblassers. Der Nachlasspfleger sollte auf jeden Fall versuchen, eine Gebäudeversicherung fortzuführen, da im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung das versicherte Interesse fortbesteht. Wie bei der Hausratversicherung ist auch hier der Versicherer wegen der damit verbundenen eventuellen Gef...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / II. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 7 Die Herausgabepflicht des Nachlasspflegers an die durch den Erbschein legitimierten Erben erstreckt sich auf sämtliche Nachlassgegenstände, die er in Besitz hat (Sparbuch, Schmuck, Wohnungsschlüssel, Unterlagen aus dem Nachlass etc.). Sind – wie im Regelfall – mehrere Erben vorhanden, müssen diese aber entweder einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten benennen, der di...mehr