Rz. 660
Ob und inwieweit der Nachlasspfleger zur Anmeldung in das Handelsregister befugt ist, wird in der Rechtsprechung und Literatur – wenn überhaupt – nur ganz selten thematisiert.
In dem hierzu immer wieder zitierten Beschluss des LG Frankenthal/Pfalz[460] hält das Gericht im Ergebnis fest, dass der für unbekannte Erben bestellte Nachlasspfleger für die Erben anmelden kann, dass der Kommanditanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf Vermächtnisnehmer übergegangen ist. Es bedarf hierzu keines Erbscheins und keiner vorherigen Eintragung der Erben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen