Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / III. Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 17 Der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise.[19] Nach §§ 1960, 1915, 1789 BGB wird die Bestellung erst mit de...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / 1. Allgemeines

Rz. 84 Schon seit der Einführung des BGB wurden Kinder von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, hinsichtlich der Mutter des Kindes wie ein ehelicher Abkömmling behandelt ("mater semper certa est"). Hinsichtlich der väterlichen Linie ergaben sich jedoch im Laufe der Jahrzehnte durch unterschiedliche Gesetzgebungen und Rechtsprechungen auch unterschiedliche Rechtsfo...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Fürsorgebedürfnis zur Nachlasspflegschaft bei bestehender Vollmacht

Rz. 602 Häufig hat der verstorbene Unternehmer vor seinem Tod noch einer bestimmten Person eine über seinen Tod hinausgehende Vollmacht erteilt (transmortale Vollmacht). Das Verhältnis der Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB zur trans- oder postmortalen Vollmacht ist in Rechtsprechungen und Literatur nach wie vor nicht abschließend geklärt. Gemeinhin wird allerdings vertrete...mehr

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Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen

Leitsatz 1. Die Wartungsverpflichtung nach § 6 LuftBO ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnützungserscheinungen des Luftfahrtgeräts Rechnung trägt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19. Mai 1987 VIII R ...mehr

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Erwerb von Anteilen an einem Haubergkomplex

Leitsatz Der Erwerb von Haubergsanteilen unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 GrEStG, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 3, § 9 GWaldG NW Sachverhalt Der "Haubergkomplex" stellt eine Art Berechtigung an Waldgrundstücken dar. Rechtsgrundlage ist im Streitfall das "Gemeinschaftswaldgesetz im Land Nordrhein-Westfalen" (GWaldG NW). ...mehr

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Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades

Leitsatz 1. Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. 2. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb ...mehr

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Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur

Leitsatz 1. Rohre sind Unterlegscheiben nicht ähnlich, auch wenn sie z.B. im Windanlagenbau als "Dehnhülsen" in einer Schraubverbindung verwendet werden sollen. 2. Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er sich aus der Natur des Erzeugnisses ergibt bzw. der Ware innewohnt und wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuter...mehr

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Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S.d. § 14c Abs. 2 UstG

Leitsatz Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 14c Abs. 2, § 17 Abs. 1 UStG Sachverhalt Im F...mehr

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Anteilige Kürzung von Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung

Leitsatz Bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für Nutzung der Einbauküche, Waschmaschine und Trockner zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist. Sachverhalt Die Kläger vermieteten an ihren Sohn verbilligt eine mit einer Einbauküche teilm...mehr

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Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser sind bei "Drei-Objekt-Grenze" einzeln zu zählen

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 3.11.2016, dass aneinander grenzende, rechtlich selbstständige Mehrfamilienhausgrundstücke bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels ("Drei-Objekt-Grenze") jeweils gesondert gezählt werden müssen. Sachverhalt Eheleute aus dem Rheinland erwarben in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge von drei Großinves...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.2 Verdeckte Mitunternehmerschaft

Rz. 237 Die Rechtsprechung stellt strenge Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft auf.[1] Kommt es zu einer verdeckten Mitunternehmerschaft, ist der Gewinn außerbilanziell zu ermitteln, da der verdeckte Mitunternehmer in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung nicht erfasst wird.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.1 Abgrenzung zu Anpassungen in der Steuerbilanz

Rz. 23 Handelsbilanz und Steuerbilanz sind grundsätzlich durch die Maßgeblichkeit miteinander verbunden, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Durchbrechung des Grundsatzes ist die Regel geworden. Die Steuerbilanz wird durch den steuerlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG), die Einschränkung der handelsrechtlichen Wahlrechte aufgrund der Rechtsprechung des BFH[1] und dem Bruch m...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.1 Kein allgemeiner Grundsatz

Rz. 99 Ein allgemeiner Grundsatz, dass Rückzahlungen von Aufwendungen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht zu Betriebseinnahmen führen, besteht nicht.[1] Der BFH hat entschieden, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben durch einen Dritten zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie beim Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst i...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. für Best...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH wird dem Bilanzzusammenhang der Vorrang eingeräumt.[2] Dies führt ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.5 Sanierungsgewinn

Rz. 94 Bis zur Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren Sanierungsgewinne steuerfrei.[1] Von einem Sanierungsgewinn spricht man, wenn Gläubiger anlässlich der Krise auf die gesamten oder einen Teil ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Die Befreiung von den Schulden ist handelsrechtlich und steuerlich ertragswirksam.[2] Derzeit sind Sanierungsgewinne gru...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO

Leitsatz Für die Anwendung des § 233a AO sind die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere ist ein Verschulden des Finanzamts oder des Steuerpflichtigen irrelevant. Sachverhalt Das Finanzamt führte bei der Steuerpflichtigen eine steuerliche Betriebsprüfung für die Umsatzsteuer der Jahre 2004 bis 2007 durch. Es stellte fest, dass bei ...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung – 1. Teil

I. Überblick Zulässigkeit folgt aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit Die Zulässigkeit einer Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. RVG die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Die Zulässigkeit folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Allerdings ergeben sich aus zahlreichen gesetzli...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Rechtsprechung im Versicherungsrecht

1 Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG) hat sich in der Praxis bewährt. Auch die von einigen Richtern und Versicherern befürchtete Prozessflut wegen der Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, viele Versicherungsnehmer, denen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, haben sich mit einer Quote einverstanden erklärt, währen...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / II. Unzulässigkeit einer Vereinbarung

1. Beratungshilfe Vereinbarung bei Beratungshilfe möglich Eine Vergütungsvereinbarung war bis zum 31.12.2013 unzulässig, wenn dem Mandanten Beratungshilfe bewilligt worden war (§ 3a Abs. 4 RVG a.F.; § 8 BerHG a.F.). Diese Beschränkung ist zum 1.1.2014 aufgehoben worden. Der Anwalt darf seit dem 1.1.2014 mit dem Rechtsuchenden eine Vergütungsvereinbarung treffen. Vergütung kann ...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XX. Subsidiaritätsklausel

Kollidierende Subsidiaritätsklauseln heben einander auf, die Regeln über die Mehrfachversicherung (§ 78 VVG) finden Anwendung.[98]mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 1. Überblick

Vergütungsvereinbarung ist formbedürftig Nach § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG sind bei Abschluss einer Vereinbarung bestimmte Formen zu beachten. Das gilt allerdings nicht für bloße Gebührenvereinbarungen im Falle einer Beratung, eines Gutachten- oder Mediationsauftrags nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG).mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XIV. Verhüllte Obliegenheit

Die Regelung in den Bedingungen der Luftfahrthaftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeuges nicht die erforderliche Flugberechtigung hat, ist kein objektiver Risikoausschluss, vielmehr handelt es sich um eine verhüllte Obliegenheit.[83]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / III. Kausalität

Es fehlt an der Kausalität i.S.v. § 28 Abs. 3 VVG, wenn in der Schadenanzeige falsche Angaben gemacht werden, während die zutreffenden und vollständigen Informationen den übrigen Unterlagen und Belegen zu entnehmen sind.[17]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / V. Sachverständigengutachten

Wenn ein Versicherer ein Schadengutachten eingeholt hat, ist er verpflichtet, dieses dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen.[19] In der Krankenversicherung ergibt sich die Vorlagepflicht des Sachverständigengutachtens aus § 202 VVG.mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 2. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

a) Die Regelung des § 3a Abs. 3 RVG Vergütungsvereinbarungen beschränkt zulässig Beschränkt zulässig sind Vergütungsvereinbarungen, wenn der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist. Vereinbart werden darf dann nach § 3 Abs. 3a S. 1 RVG allerdings keine höhere als die gesetzliche (Wahlanwalts-)Vergütung. Das Verbot, eine höhere als die geset...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XVIII. Gefahrerhöhung

Die Nutzungsänderung von Büroräumen in einen bordellartigen Betrieb ist eine Gefahrerhöhung; dies gilt auch, wenn in einer bisherigen Kfz-Werkstatt ein "kleines" Bordell betrieben wird.[96]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / I. Obliegenheiten

Die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Obliegenheiten führt bei Vorsatz zur vollständigen und bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich diese Obliegenheitsverletzung kausal auf den Eintritt des Versicherungsfalls ausgewirkt hat. Bei schuldloser oder fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bleibt die Eintri...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / VII. Form

1. Überblick Vergütungsvereinbarung ist formbedürftig Nach § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG sind bei Abschluss einer Vereinbarung bestimmte Formen zu beachten. Das gilt allerdings nicht für bloße Gebührenvereinbarungen im Falle einer Beratung, eines Gutachten- oder Mediationsauftrags nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG). 2. Textform Textform Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf ...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 2. Mehrere Obliegenheitsverletzungen

Bei einer Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls sind die Regresshöchstbeträge gem. § 5 KfzPflVV und gem. § 6 KfzPflVV zu addieren.[3]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 4. Diskriminierungsverbot

Kündigung und Rücktritt eines Krankenversicherers sind unwirksam, wenn dieser sich darauf beruft, dass die Versicherungsnehmerin bei Antragsstellung Schwangerschaftskomplikationen nicht angegeben habe. Es liegt ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 AGG vor.[5]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XV. Beratungs- und Informationspflichten (§§ 6, 7 VVG)

Statt einer mündlichen Aufklärung genügt es, wenn ein entsprechender Prospekt überreicht wird, welcher die Informationen wahrheitsgemäß und verständlich vermittelt.[84]mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XIX. Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalls

Nicht alle Spuren eines Einbruchdiebstahls müssen "stimmig" sein.[97] Die Einbruchspuren waren nicht eindeutig, der Sachverständige konnte jedoch einen Einbruch nicht völlig ausschließen.mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / c) Verhältnis von § 3 Abs. 3 RVG zu § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

aa) Scheinbarer Widerspruch Fasst man beide Regelungen, also die des § 3a Abs. 3 RVG und die des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, zusammen, ergibt sich scheinbar ein Dilemma, da das RVG dem Anwalt erlaubt, etwas zu vereinbaren, von dem die ZPO verbietet, es einzufordern. Wie dieser scheinbare Konflikt zwischen § 3a Abs. 3 RVG und § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu lösen ist, ist in der Rechtsp...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / XXI. Prämienzahlung

Der Versicherer ist beweispflichtig für den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Prämienanforderung.[99] Das OLG Stuttgart führt aus, dass der Versicherer sich nicht in Beweisnot befindet, da er es in der Hand hat, die Prämienanforderung durch ein Schreiben und Rückschein zustellen zu lassen. Autor: RA Dr. Hubert W. van Bühren , FA für Versicherungsrecht, Köln zfs 11/2016,...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / IV. Widerruf

Der Versicherer muss bei einem Widerruf gem. § 8 VVG den Zugang der Versicherungsunterlagen ebenso beweisen wie den Umstand, dass der Widerruf außerhalb der 2-Wochen-Frist erfolgt ist.[18]mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / I. Überblick

Zulässigkeit folgt aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit Die Zulässigkeit einer Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. RVG die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Die Zulässigkeit folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Allerdings ergeben sich aus zahlreichen gesetzlichen Vorschr...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 1

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG) hat sich in der Praxis bewährt. Auch die von einigen Richtern und Versicherern befürchtete Prozessflut wegen der Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, viele Versicherungsnehmer, denen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, haben sich mit einer Quote einverstanden erklärt, während d...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / VIII. AVB

Gem. § 305c Abs. 2 BGB gehen Unklarheiten bei der Auslegung von Versicherungsverträgen zu Lasten des Versicherers. Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um AVB handelt, die von einem Makler entworfen und auf dessen Verlangen in den Versicherungsvertrag einbezogen worden sind.[26]mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / aa) Scheinbarer Widerspruch

Fasst man beide Regelungen, also die des § 3a Abs. 3 RVG und die des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, zusammen, ergibt sich scheinbar ein Dilemma, da das RVG dem Anwalt erlaubt, etwas zu vereinbaren, von dem die ZPO verbietet, es einzufordern. Wie dieser scheinbare Konflikt zwischen § 3a Abs. 3 RVG und § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu lösen ist, ist in der Rechtsprechung bisher – soweit ers...mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / VI. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", so dass diese Gerichtsstandsregelung auch für juristische Personen gilt.[20] In Rechtsprechung und Kommentie...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / dd) Zutreffende Lösung

Die zutreffende Lösung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Das Dilemma ist nämlich nur ein scheinbares. Tatsächlich besteht gar kein Konflikt zwischen diesen beiden Regelungen. Nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 ZPO ist der Anwalt nur gehindert, die gesetzliche Vergütung gegenüber seinem Mandanten geltend zu machen. Vereinbart der Anwalt mit seinem Mandanten jedoch, dass dieser ihm...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / VI. Hinreichende Bestimmtheit

Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein Eine Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein. Ihr muss zweifelsfrei zu entnehmen sein, für welche Angelegenheit die vereinbarte Vergütung versprochen sein soll. Soweit sich die Vereinbarung auf mehrere Mandate erstrecken soll, muss sich wiederum eindeutig ergeben, für welche Mandate die Vereinbarung gelten so...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / 3. Bezeichnung

Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung Die Vergütungsvereinbarung muss darüber hinaus als solche oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Zweckmäßig ist es, die Vereinbarung ausdrücklich als "Vergütungsvereinbarung" zu bezeichnen. Der vergleichbare Begriff "Honorarvereinbarung" ist jedoch unschädlich. Bezeichnung als Honorarvereinbarung Ist die Ve...mehr