Es fehlt an der Kausalität i.S.v. § 28 Abs. 3 VVG, wenn in der Schadenanzeige falsche Angaben gemacht werden, während die zutreffenden und vollständigen Informationen den übrigen Unterlagen und Belegen zu entnehmen sind.[17]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen