Zulässigkeit folgt aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit

Die Zulässigkeit einer Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. RVG die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Die Zulässigkeit folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Allerdings ergeben sich aus zahlreichen gesetzlichen Vorschriften im und außerhalb des RVG Einschränkugen, die der Anwalt zu beachten hat.

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