Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG) hat sich in der Praxis bewährt. Auch die von einigen Richtern und Versicherern befürchtete Prozessflut wegen der Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, viele Versicherungsnehmer, denen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, haben sich mit einer Quote einverstanden erklärt, während das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" nach altem Recht auf wenig Verständnis gestoßen ist.

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