Nicht alle Spuren eines Einbruchdiebstahls müssen "stimmig" sein.[97] Die Einbruchspuren waren nicht eindeutig, der Sachverständige konnte jedoch einen Einbruch nicht völlig ausschließen.

[97] BGH, IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247, a.A. OLG Köln, 9 U 164/04, NJW-RR 2015, 1554.

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