Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 12/2016, Bank: Insolvenzverwalterhaftung, ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2016, 336 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-89655-838-1

Der Rezensent war mehrere Jahre als verfahrensleitender Rechtsanwalt in Insolvenzverfahren von Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen jeglicher Größenordnung tätig. Er weiß daher: Die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters ist sozusagen "immer" mit einer Haftung verbunden – und zwar der persönlichen nach §§ 60, 61 InsO. Jüngst verschärfen sich die Haftungsrisiken: Immer k...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Anfechtungsanspruch

Rn 28 Betreibt ein Dritter bzw. ein dritter Insolvenzverwalter gegen den Schuldner die zivilrechtliche Anfechtung nach §§ 11 AnfG oder die insolvenzrechtliche Anfechtung nach § 143 kann der entsprechende Gegenstand aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden.[51] Dies war lange umstritten. Nach der schuldrechtlichen Theorie verschaffte der Anspruch lediglich eine Insolvenzfor...mehr

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AGS 12/2016, Keine Ermäßigu... / 3 Anmerkung

1. Zur Wertberechnung Das LAG hätte in der Sache nicht entscheiden dürfen. Strittig war, ob der Vergleich einen Mehrwert hatte oder nicht. Diese Frage ist aber nicht im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG zu klären. Das LAG hätte das Beschwerdeverfahren vielmehr aussetzen müssen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, vor dem ArbG ein Verfahren auf Wertfestsetzung n...mehr

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FF 12/2016, Die neue sozial... / VI. Der Begriff der Selbstständigkeit

Zu untersuchen ist also stets die Selbstständigkeit einer Person, wobei 35 Kriterien der Module 1, 4 und 6 4-skalig gestuft sind. Die unbestimmten Rechtsbegriffe "selbstständig", "überwiegend selbstständig", "überwiegend unselbstständig" und "unselbstständig" werden durch die Begutachtungs-Richtlinien weiter konkretisiert und dann von der Rechtsprechung ausgelegt.mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / 1

Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"[1] hat der Gesetzgeber versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 17.12.2014,[2] mit dem das bisherige Recht für verfassungswidrig erklärt worden war, umzusetzen. Einer der wesentlichen Kernpunkte der Kritik der Ka...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / c) Abfindungsbeschränkungen

Im Hinblick auf die Abfindungsbeschränkung ist natürlich die einschlägige Rechtsprechung zu beachten.[46] Der Gesetzgeber ist vom Ertragswertverfahren mit einem Abschlag von höchsten 30 % ausgegangen.[47] In der Literatur wird die Grenze bei höchstens 50 %-Abschlag gezogen.[48] Die Beschränkung der Abfindung als Voraussetzung für die Gewährung des Vorababschlags löst aufgrun...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / I. Unternehmenswert

Entgegen der eingangs erwähnten selbst auferlegten Beschränkung, verfassungsrechtliche Fragen weitestgehend auszuklammern, sei auf das Problem der rückwirkenden Anwendung des offenbar als arithmetischen Mittels zwischen 12,5 und 15 entstandenen Kapitalisierungszinssatzes von 13,75 hingewiesen. Der Gesetzgeber war der Meinung, dass die Absenkung des bisher gültigen Kapitalisi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.3 Einziehungsrecht

Rn 26 Vor Insolvenzeröffnung kann das Insolvenzgericht für Altforderungen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 anordnen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter zum Einzug der Forderungen berechtigt ist. Dann gelten §§ 170, 171 entsprechend.[58] Unterbleibt eine solche Anordnung und hat der Sicherungsgläubiger die Einziehung untersagt, unterliegen die Erlöse analog § 48 der Ersatza...mehr

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zfs 12/2016, Verlust des Ve... / G. Unwirksamkeit nicht geänderter AVB

Immer dann, wenn der VN einen Altvertrag, also nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG einen vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vertrag, innehat, besteht die Besonderheit, dass sich der VR nicht auf eine Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung berufen kann, wenn er die alten Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht auf das neue Recht umgestellt hat.[13] Die in Literatur und R...mehr

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zfs 12/2016, Verlust des Ve... / E. Kausalitätsgegenbeweis

Ein Regress scheidet gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG aus, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des VR ursächlich war. Oftmals wird der Unfallflüchtige bereits unmittelbar am Tatort oder in Tatortnähe gestellt oder er meldet sich verspätet bei der Poliz...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / III. Das Linksüberholen, Abs. 2

Der Grundsatz des Linksüberholens gehört zu den tragenden Prinzipien der StVO, dessen Missachtung angesichts der Tatsache, dass falsches Überholen zu den häufigsten und gefährlichsten Unfallursachen zählt, keine nachsichtige Beurteilung zulässt.[10] Derjenige, der beabsichtigt zu überholen, muss sich sicher sein, dass ihm der gesamte Überholweg hindernisfrei zur Verfügung st...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / a) Grundsätzliches

Über die Frage, ob bzw. in welchem Umfang besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, beispielsweise Entnahmebeschränkungen oder Vinkulierungsklauseln, auf die Bestimmung des gemeinen Werts (§ 9 BewG) von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen durchschlagen, wird seit langem diskutiert. Nach der einschlägigen BFH-Rechtsprechung kam und kommt eine Berücksichtigung dera...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde erfolgreich: GV muss Gläubigerauftrag ausführen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrif...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / 3. In die Wertgrenze einzubeziehende Erwerbe

Für die Frage, ob die Wertgrenze von 26 Mio. EUR überschritten ist oder nicht, kommt es nicht nur auf den aktuell der Besteuerung zu unterwerfenden Vermögenserwerb an. Vielmehr sind auch frühere, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von demselben Erblasser/Schenker stammende, Erwerbe begünstigten Vermögens mit in die Betrachtung einzubeziehen. Diese früheren Erwerbe wer...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / IV. Sonderfall: "Elefantenrennen"

Ein erlaubtes Überholen mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende" liegt zwischen Lkw auf einer zweispurigen Autobahn grds. auch dann noch vor, wenn die Differenz mindestens 10 km/h beträgt.[81] Den Zweck der Regelung des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO hat die Rechtsprechung von jeher darin gesehen, eine Behinderung oder gar Gefährdung des übrigen Verkehrs durch u...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / 1

Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG) hat das wohl schwierigste Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode seinen Abschluss gefunden.[2] Ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014[3] war das Verfahren zunächst rasch mit den Eckwerten des BMF vom 27.2.2015 gestartet, um ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Norminhalt

Rn 4 Über § 47 kann der Aussonderungsberechtigte seine Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Aufgrund seiner materiellen außerhalb des Insolvenzverfahrens geregelten Rechtsposition kann er entweder Herausgabe des Gegenstandes, oder aber Feststellung seines Rechtes begehren.[8] Zudem kann er sich gegen ein Herausgabeverlangen des Insolvenzverwalters zur Wehr...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3.1 Vorbemerkung/Verlängerungsformen/Übertragung

Rn 15 Meist erfolgen Lieferungen unter Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehaltes sowie seiner Verlängerungs- und Erweiterungsformen. Der einfache Eigentumsvorbehalt berechtigt zur Aussonderung, wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde.[31] Verlängerungs- und Erweiterungsformen stellen hingegen Sicherungsvereinbarungen dar, die nur zur abgesonderten Befriedigung berecht...mehr

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FoVo 12/2016, Wann ist eine... / II. Die Lösung

Verzug hat verschiedene Voraussetzungen Die Voraussetzungen und Folgen des Verzuges sind in §§ 280, 286, 288 BGB geregelt. Danach setzt der Verzug und damit die Ersatzpflicht für mögliche Rechtsverfolgungskosten voraus:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 (Echte) uneigennützige Treuhand

Rn 36 Bei der (echten) uneigennützigen Treuhand gilt: Fällt der Treuhänder in die Insolvenz, steht dem Treugeber nach herrschender Meinung ein Aussonderungsrecht zu, da das Treugut ihm haftungsrechtlich zugewiesen ist.[66] Probleme bestehen, weil das Treugut "quasi-dinglich" dem Treuhänder zuzuordnen ist. Die Treuhand beschreibt Grenzfälle zwischen einer nur schuldrechtliche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.5 Leasing

Rn 24 Bei Leasingverträgen verbleibt das Eigentum an den Leasinggegenständen beim Leasinggeber. Dies begründet ein Aussonderungsrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein sogenanntes Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing vorliegt. Das Operating-Leasing ist eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, beim Finanzierungsleasing ist die vertraglich vereinbar...mehr

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zerb 12/2016, "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen."

So hätte Berthold Brecht[1] vielleicht die aktuelle Lage des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 2016) kommentiert. Denn der Schlusssatz seines Stücks, Der gute Mensch von Sezuan[2] lautet: "Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss! Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!" Nicht ausgeschlossen, dass auch die Verfassungsrichter im Dezember...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Wurde in der erstmaligen Rechnung nicht der zutreffende Leistungsempfänger angegeben, entfaltet eine spätere Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung

Leitsatz Im Streitfall liegt keine rückwirkende Rechnungsberichtigung vor. Die in den Streitjahren ausgestellten Rechnungen wiesen die Steuerpflichtige gerade nicht als Leistungsempfängerin aus und sind insoweit nicht berichtigungsfähig. Die Angabe des zutreffenden Leistungsempfängers gehört zu den unverzichtbaren Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt v...mehr

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zfs 12/2016, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 7. Aufl. 2016, 1.136 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-8240-1418-7

Der seit Jahren etablierte und zuverlässige Ratgeber für die alltägliche Praxis ist nun bereits in der 7. Auflage erschienen. Das weiterhin den überwiegenden Umfang des Werkes einnehmende Verkehrszivilrecht wurde nun erstmals um das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht ergänzt. Seitens der Konzeption wendet sich das Buch in erster Linie an Recht...mehr

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / cc) Alternative Bedingungen

Ohne Ermessenspielraum ist der Verwaltungsakt über den Erlass nach § 28 a Abs. 4 S. 3 ErbStG ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn eine der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1–3 ErbStG eintritt. Dabei trifft den Erwerber die Mitteilungspflicht nach § 28 a Abs. 5 ErbStG. Während die Einhaltung der Bedingungen nach § 28 a Abs. 4 Nr. 1 und 2 ErbStG dem Verschonungskonzept in...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Urheberrechtsverletzung: Nichtsteuerbarer Schadensersatz und kein Vorsteuerabzug

Leitsatz Erhält der Inhaber von Urheberrechten an Tonaufnahmen Zahlungen zur pauschalen Abgeltung seiner Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, sind diese nicht umsatzsteuerbar. Aus den Rechnungen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ist allerdings kein Vorsteuerabzug möglich. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Tonträgerherstellerin und Inhaberin von exklusiven Verwertungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung der 1 %‐Regelung

Leitsatz 1. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d.h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung (Anschluss an Senatsurteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFH...mehr

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Sog. Sanierungserlass des BMF verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Leitsatz Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6‐S 2140‐8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6‐S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigke...mehr

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Meldungen an das klinische Krebsregister (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.14.1 Abs. 5 UStAE . Ärzte führen steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG aus, soweit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin ausgeführt werden. Dies umfasst nach der Rechtsprechung des EuGH[1] Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und, soweit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge (1): Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen Sonderausgabenabzug, Rente oder dauernde Last?

Leitsatz Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn zwar die Abänderbarkeit der Barleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird, der Vermögensübernehmer sich jedoch in nennenswertem Umfang verpflichtet, selbst Pflege- und Betreuungsleistungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerpflicht der Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. 2. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchsta...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde n...mehr

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Umsatzsteuer – mietrechtlic... / 1 Verzicht auf Steuerbefreiung

Der Vermieter hat die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, wenn der Mieter Unternehmer ist und das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, insbesondere nicht umsatzsteuerfrei sind.[1] Eine Ausnahme von dieser zweiten Voraussetzung gilt für Altgebäude i. S. v. § 27 Abs. 2 UStG. Hinweis Definition von Altgebäuden Hi...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftung von Mängelrechten

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können Mängel des Sondereigentums vergemeinschaften. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Das Problem B errichtet auf ihrem Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Durch die Bauarbeiten kommt es zu Schäden bei der benachbarten Wohnungseigentumsanlage – sowohl im gemeinschaftlichen Eigentum, als auch im Sondereigentum. Diese Schäden klagt die Geme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.14 Kapitalerträge aus Stillhaltergeschäften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 94 Mit der Neufassung der Nr. 8 durch das G. v. 14.8.2007[1] werden Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen der KapESt unterworfen. Die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und damit auch der KapESt-Abzug werden erstmals für nach dem 31.12.2008 zufließende Stillhalterprämien vorgenommen (§ 52a Abs. 9 EStG). Rz. 94a Bis zum 31.12.2008 zufließende Stillhalter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Selbstständigkeit

Rz. 5 Das Merkmal der Selbstständigkeit kann auf zweierlei Art verstanden werden. Mit dem Begriff der Selbstständigkeit wird nach überwiegender Auffassung[1] der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von der nichtselbstständigen Arbeit abgegrenzt. Selbstständig ist danach, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tätigkeit auf eigene Rechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 3.4 Gewöhnlicher Aufenthalt i. S. d. DBA

Rz. 10a Abweichend von § 9 AO ist der gewöhnliche Aufenthalt i. S. d. DBA geregelt. Art. 4 Abs. 1 S. 1 OECD-Musterabkommen und die dieses übernehmenden DBA bestimmen die Ansässigkeit einer Person nach ihrem "ständigen Aufenthalt". Zwar werden z. T. die zu § 9 AO entwickelten Kriterien auch für den ständigen Aufenthalt nach DBA herangezogen. Dennoch gibt es Unterschiede. Kehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Allgemeines des § 14

Rz. 3 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die nicht Vermögensverwaltung ist. § 14 AO definiert den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch eine abschließende Aufzählung der für sein Vorliegen unerlässlichen Merkmale. Fehlt ein Teilstück d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 4.2 Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 12 Der gewöhnliche Aufenthalt findet sein Ende, wenn er weder nach S. 1 noch nach S. 2 mehr angenommen werden kann. Die Voraussetzungen des S. 2 entfallen bereits dadurch, dass der zusammenhängende Aufenthalt von mehr als 6 Monaten Dauer nicht nur kurzfristig unterbrochen wird.[1] Vielfach wird jedoch in solchen Fällen weiterhin ein gewöhnlicher Aufenthalt bestehen, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 8 Die Wohnung muss der Stpfl. u. U. innehaben, die auf ihre Beibehaltung und Nutzung schließen lassen. Das Innehaben setzt voraus, dass der Stpfl. über die Wohnung jederzeit tatsächlich verfügen kann und er sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen, aufsucht.[1] Eine rechtlich abgesicherte Verfügungsbefugnis (z. B. Miete, Leihe etc.) ist ...mehr

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Besitzüberlassung an "Abmeierungsgegner"

Leitsatz Der Ersteher eines Wohnungseigentums verletzt seine Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er den Gebrauch durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnun...mehr

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Zur Steuerfreiheit von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr

Leitsatz Ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren "beleghaften" Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, führt keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG, Art. 13 Teil B Buchs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für eine Hormonbehandlung und eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

Leitsatz Unterzieht sich eine Stpfl. die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und die weder auf natürlichem Weg noch durch Insemination empfangen kann einer Sterilitätsbehandlung im Form einer In vitro Fertilisation (IVF) im Rahmen einer heterologen Insemination (Fremdsamenspende) so sind die Aufwendungen, soweit sie sich auf die krankheitsbedingte Empfängnisunfäh...mehr