Vergütungsvereinbarung ist formbedürftig

Nach § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG sind bei Abschluss einer Vereinbarung bestimmte Formen zu beachten. Das gilt allerdings nicht für bloße Gebührenvereinbarungen im Falle einer Beratung, eines Gutachten- oder Mediationsauftrags nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG).

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