Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VI. Keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 126 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings möglich, wenn auf andere Weise kein effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gewährleistet werden kann. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang ...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 5. Fälle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO: grundsätzliche Vollziehbarkeit

Rz. 39 Bei einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO ist zunächst zu beachten, dass aufgrund der gesetzgeberischen Entscheidung in diesen Fällen grundsätzlich die Vollziehbarkeit des VA gewollt ist. Es bedarf deshalb des Vorliegens besonderer Umstände, um abweichend von der gesetzgeberischen Entscheidung für eine so...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / G. Eignungszweifel

Rz. 21 Bei Eignungszweifeln sind diese zuvor aufzuklären (§ 46 Abs. 3, §§ 11–14 FeV; zur Fahreignung vgl. § 4 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Erfolgt eine derartige Aufklärung nicht, so ist Entziehung rechtswidrig.[18] Rz. 22 Wird in mehreren Gutachten nur der Verdacht auf krankhafte Störungen geäußert und eine weitere Abklärung für erforderlich gehalten, so sind ...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XVIII. Pflichten des Fahrtenbuch-Führers

Rz. 127 Die für jede einzelne Fahrt ins Fahrtenbuch einzutragenden Tatsachen sind in § 31a Abs. 2 aufgelistet. Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch vor jeder Fahrtmehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / E. Leistungsbescheid mit Abschleppkosten und Gebühren

Rz. 24 An die behördliche Primärmaßnahme "Abschleppen" schließt sich zumeist als Sekundärmaßnahme der Leistungsbescheid an, der die Abschleppkosten festsetzt.[53] Dazu kommen u.U. Kosten und Gebühren aufgrund des jeweiligen Landesrechts.[54] Dies bedarf nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aber einer Ermächtigungsgrundlage. Werden Gebühren erhoben, so muss auc...mehr

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§ 47 Eingreifen und Abschle... / 4. Rahmenvertrag Grundstücksbesitzer – Abschleppunternehmer

Rz. 20 Der Grundstücksbesitzer kann mit einem Abschleppunternehmer einen Rahmenvertrag abschließen, wonach diesem die Feststellung der Besitzstörung und der Abschleppvorgang übertragen werden. Die umfassend mit der Beseitigung der Besitzstörung erfolgte Beauftragung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.[60] Hat ein Grundstücksbesitzer ein Unternehmen umfassend mit der Bese...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VIII. Faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes (§ 80 Abs. 5 VwGO entsprechend); Auslegung des Rechtsschutzbegehrens

Rz. 69 Stellt eine Fahrerlaubnisbehörde – ohne die sofortige Vollziehung anzuordnen – fest, dass eine FE (im Fall: EU-Fahrerlaubnis) nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt und weist in der Entscheidung auf die Strafbarkeit weiterer Verkehrsteilnahme hin, so liegt ein faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes vor. Rechtsschutz hiergegen ist in ents...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / III. Verkehrseinrichtungen

Rz. 12 Auch von Verkehrseinrichtungen (Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte, vgl. § 43 StVO) können Verwaltungsakte ausgehen. Nach der Rechtsprechung des BVerwG kommt Verkehrseinrichtungen der Charakter von Verwaltungsakten dann zu, wenn mit ihnen eine selbstständig regelnde Wirkung beabsichtigt ist und von ihnen erkennbar ausgeht.[26] Rz. 13 Dies gilt zunächst für die Lich...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / I. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren

Rz. 47 In der Regel ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. [52] Zutreffender ist es, auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen.[53] Dieses ist nämlich z.B. mit Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen die Entziehung der FE gerade noch nicht abgeschlossen, eine letzte Behördenentscheidung liegt allerdings durchaus vor...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / VIII. Ein- bzw. Ausparken verhinderndes "Zuparken", Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO

Rz. 23 Ein vor oder hinter dem ausfahrwilligen Fahrzeug abgestelltes und die Ausfahrt versperrendes Fahrzeug kann abgeschleppt werden. Versperren sowohl das vor ihm stehende als auch das hinter ihm stehende Fahrzeug die Wegfahrt, so besteht im Rahmen der Störerauswahl, also bei der Frage, welches von mehreren Fahrzeugen abgeschleppt werden soll, Ermessen, das pflichtgemäß au...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / B. Rechtsbeziehungen beim Abschleppen im Rahmen der Ersatzvornahme

Rz. 5 Bei der Ersatzvornahme ist zwischen der Selbstvornahme und der Fremdvornahme zu unterscheiden. Während bei der Selbstvornahme die Behörde die Handlung selbst ausführt, beauftragt sie bei der Fremdvornahme einen anderen (privaten Dritten) mit der Durchführung der Handlung durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. Führt die Behörde den Abschleppvorgang mit eigen...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / II. Parkuhr, Parkscheinautomat, Parkscheibe

Rz. 12 Auch Parkuhren (§ 13 Abs. 1 S. 1 StVO) beinhalten nach Ablauf der Parkzeit oder sofern sie gar nicht bedient wurden, ein immanentes Wegfahrgebot für das dort abgestellte Fahrzeug, das auch sofort vollziehbar ist.[18] Verhältnismäßig ist ein Abschleppen jedenfalls dann, wenn eine Beeinträchtigung des durch die Verkehrsvorschrift geschützten Rechtsguts durch das rechtsw...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / a) Ausgangspunkt: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und pflichtgemäße Ermessensausübung

Rz. 19 Trotz der Grundregel der grundsätzlichen Inanspruchnahme des Störers kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob ein Störer überhaupt in Anspruch genommen werden soll.[32] Sie stellt sich immer dann, wenn das Abschleppen des Fahrzeugs zwar aufgrund des Vorliegens einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit geboten ist, der Grund für das Abschleppen aber nicht in der...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / II. Verkehrszeichen

Rz. 7 Ein Verkehrszeichen stellt, sofern es ein Gebot oder Verbot beinhaltet, von seiner Rechtsnatur her einen Verwaltungsakt (VA) in der Form der Allgemeinverfügung dar, § 35 S. 2 Alt. 3 VwVfG.[11] Geregelt i.S.d. VA wird die Benutzung der öffentlichen Sache "Straße", "Weg" oder "Platz".[12] Ein Verstoß gegen ein angeordnetes absolutes Haltverbot für nichtberechtigte Fahrze...mehr

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§ 9 Krankheiten / A. Grundlagen

Rz. 1 Ohne Weiteres ist davon auszugehen, dass das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter die Fahrtauglichkeit einschränkenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer in sich birgt:mehr

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§ 41 Rechtsschutz / II. Widerspruchs- und Klagebefugnis; Anspruch auf Tätigwerden

Rz. 23 Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass Widerspruchs- und Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) gegeben sein muss. Zwar ist § 45 Abs. 1 StVO, der zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ermächtigt, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und gerade nicht auf die Wahrung der Interessen des Einzelnen gerichtet.[36] Rz. 24 In der Rechtsprechung des BVerwG ist aber anerkannt,...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / 3. Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs gegen Zahlung der Kosten

Rz. 24 Im Wege der Ersatzvornahme sichergestellte Sachen, also auch abgeschleppte Fahrzeuge, sind nach den neueren Landespolizeigesetzen erst nach Zahlung der Sicherstellungskosten herauszugeben (vgl. § 24 Abs. 3 MEPolG, vgl. auch z.B. § 48 Abs. 3 S. 1, S. 4 SOG LSA, § 24 Abs. 3 S. 1, S. 3 SPolG; § 24 Abs. 3 PolG BW).[45] Danach kann die Herausgabe des Fahrzeugs davon abhäng...mehr

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§ 45 Abschleppen aufgrund P... / V. Sicherstellung – Ersatzvornahme – unmittelbare Ausführung

Rz. 38 Insgesamt ist umstritten, ob die Verbringung eines abgeschleppten Fahrzeugs auf einen Verwahrplatz der Behörde oder eines Abschleppunternehmens als Sicherstellung i.S.d. Standardbefugnisse des Polizei- und Ordnungsrechts oder als Ersatzvornahme zu qualifizieren ist.[66] Rz. 39 Darüber hinaus stellt sich bei Annahme der Sicherstellung die Frage, ob diese nun im Wege ein...mehr

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§ 23 Verkehrsunterricht (§ 48 StVO)

Rz. 1 Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen, § 48 StVO.[1] Rz. 2 Zweck der Norm ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung derjenigen, die im Straßenverkehr Fehler begangen haben, zu h...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / C. Allgemeine Grundsätze

Rz. 34 Bei der "Eignung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung, Rechtsprechung und Literatur präzisiert wird.[40] Bei der Anwendung und Auslegung des Begriffs wird der Verwaltung kein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die diesbezügliche Verwaltungsentsch...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Schadensersatz

Rz. 159 Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haben die Eltern gegenüber dem Kind für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (diligentia quam in suis). § 1664 Abs. 1 BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, aus der Schadensersatzansprüche des Kindes gegen seine Eltern abgeleitet werden können.[554] Wegen seiner familienr...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / H. Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

Rz. 29 Ist der Inhaber einer FE einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG (Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die FE zwingend zu entziehen. Rz. 30 Ist die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (früher: des Nachschulungskurses) nicht angefochten und damit be...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / IV. Polizeiliche Weisungen an Verkehrsteilnehmer (§§ 36, 44 Abs. 2 StVO)

Rz. 18 Polizeiliche Weisungen sind Verwaltungsakte i.S.d. § 35 VwVfG. Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO) zu regeln (§ 44 Abs. 2 S. 1 StVO). Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht (§ ...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / (2) Mittelbarer Zusammenhang verneint

Rz. 39 (a) Kein mittelbarer Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann angenommen werden, wenn ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr eine erhebliche Alkoholmenge konsumiert wurde Das gilt etwa im Fall eines Ehestreits, wenn eine Frau mit einer erheblichen Alkoholmenge (AAK 1,2 mg/L) auf der Straße randaliert[60] oder wenn im Rahmen eines Ehestreits der alkoholisierte Ehemann als ...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / 1. Absolutes Haltverbot (Zeichen 283)

Rz. 9 Ein Verstoß beinhaltet die Gefahr und Störung der öffentlichen Sicherheit i.S.d. polizeilichen Generalklausel.[12] Abschleppen ist rechtmäßig, auch wenn keine konkrete Behinderung vorliegt. Ist das Haltverbot mit einem Hinweisschild auf einen Sicherheitsbereich verbunden (vgl. § 1 Abs. 3 BGSG i.V.m. § 14 BGSG), so darf auch hier abgeschleppt werden.[13] Rz. 10 Ein im ab...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / VI. Beweislast

Rz. 38 Das Verwaltungsverfahren kennt ebenso wie der Verwaltungsprozess grundsätzlich keine Behauptungslast und Beweisführungspflicht,[44] also keine formelle Beweislast, sondern nur die materielle Beweislast des "non liquet", d.h. die Notwendigkeit, eine trotz aller Bemühungen gegebenenfalls verbleibende Unerweislichkeit von Tatsachen entweder zu Lasten der Behörde oder zu ...mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / II. Speziell zum Verkehrsverwaltungsrecht

Rz. 5 Dem Umstand, dass ein FE-Inhaber auch aus beruflichen Gründen auf seine FE angewiesen ist, kommt nach OVG RP[6] und HambOVG[7] auf der Grundlage des Streitwertkatalogs (damals: 7/2004) im Verfahren zur Entziehung der FE keine den Streitwert erhöhende Bedeutung mehr zu.[8] "Höhere" Fahrerlaubnisklassen schließen "niedrigere" Fahrerlaubnisklassen ein, vgl. § 6 Abs. 3 FeV....mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / III. Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte)

Rz. 6 Der Begriff wird in Folge der zuvor dargestellten Entwicklung jetzt verwendet in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Bei der Einrichtung dieser Bewohnerparkvorrechte ist insbesondere auch die Verwaltungsvorschrift zu § 45 (vgl. die VwV unter Nr. X) zu beachten. Die Privilegierung des Bewohnerparkens ist zulässig und verfassungskonform. Sie findet ihre Gre...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / L. Umfang der Neuerteilung/"Besitzstandswahrung"

Rz. 53 Mit der Entziehung erlischt die FE (§ 3 Abs. 2 S. 1 StVG). Wurde die FE der bisherigen Klasse 3 entzogen, so ist damit die bisherige Klasse 3 mit der Entziehung erloschen und die neue Pkw-Klasse B berechtigt lediglich zum Führen von Kfz bis 3,5 t und leichten Anhängern. Da die Klasse erloschen ist, kann es auch nicht um eine Besitzstandswahrung gehen, da ein solcher G...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 1. Straßenverkehrslärm

Rz. 24 Straßenverkehrslärm ist bereits bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.[58] Die das Eigentum unzulässigerweise einschränkenden Verkehrsimmissionen können durch einen Folgenbeseitigungsanspruch abgewehrt werden.[59] Dem Eigentümer eines von einer Straßenplanung betroffenen Grundstücks kann ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch zustehen.[60] Rz. 25 Nach § 45 Abs. ...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / Literaturtipps

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / II. Inhalt des Anliegergebrauchs

Rz. 14 Nach BVerwG [30] vermittelt der Anliegergebrauch zwar keine aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Rechtsposition. Wie weit er gewährleistet wird, richtet sich nach dem einschlägigen Straßenrecht, dessen Regelungsbereich das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straße und angrenzenden Grundstücken mit umfasst. Insoweit sind Art. 14 Abs. 1 S. 2 und Art. 14 Abs. 2 GG Rechnung zu...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / 2. Verstöße gegen Lenk- und Ruhevorschriften; Widerruf der Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (§ 2 Abs. 2 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr; § 3 Abs. 5 GüKG; Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

Rz. 26 Der Arbeitseinsatz eines nicht ausgeruhten und überarbeiteten Fahrpersonals eines Güterkraftverkehrsunternehmens stellt für die Teilnehmer am Straßenverkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Zahlreiche Bußgeldentscheidungen gegen den Verkehrsleiter eines Unternehmens wegen schwerster Verstöße i.S.v. Anhang IV zu Art. 6 Abs. 2a VO (EG) 1071/2009 lassen den Schluss zu...mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / I. Forderungen aus Parkverstößen im EU-Ausland; rechtliche Konsequenzen in Deutschland

Rz. 26 Spätestens seit der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen (RB Geld)[45] können Forderungen aus Parkverstößen im EU-Ausland ab der Bagatellgrenze von 70 EUR (einschl. der Verfahrenskosten) und bei Vorliegen der weiteren in §§ 87 ff. des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / I. Gegenstand des Begehrens; Vorverfahren

Rz. 20 Das Interesse des Bürgers kann auch darin liegen, dass die Behörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnet bzw. anordnen sollmehr

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zfs 1/2017, Augenblicksvers... / 2 Aus den Gründen:

"Das zulässige Rechtsmittel hat den aus dem Beschlusstenor ersichtlich Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet." Das AG ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Am 6.1.2006 befuhr die Betr. um 15.40 Uhr in der Gem. S die B 270 in Fahrtrichtung K mit dem Pkw, amtliches Kennzeichen … Im Bereich der Fußgängerunterführung wurde die Geschwindigkeit der Betr. mit dem Messgerät ES 3....mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / XIII. Bus und Taxi

Rz. 32 Zeichen 245 (Bussonderfahrstreifen, Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 25) bedeutet ein sofort vollziehbares Gebot an den jeweiligen Verkehrsteilnehmer, den durch Zuwiderhandlung entstandenen verkehrswidrigen Zustand so bald wie möglich zu beseitigen. Auch das Blockieren einer Busspur gehört hierher,[61] wobei die Errichtung einer Busspur (Zeichen 245) einen VA mit Dauerwirkung ...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / D. Präventiv bedingtes Abschleppen und repressives Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 22 Das dem präventiven Gefahrenabwehrrecht zugehörende Abschleppen und das dem repressiven Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuordnende Bußgeld gehören unterschiedlichen Rechtsgebieten an, für die teilweise unterschiedliche Rechtsgrundsätze gelten. Wird ein Kfz zur ärztlichen Versorgung eines schwerwiegend Verletzten verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, so ...mehr

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§ 40 Verkehrskonzepte / I. Grundsatz

Rz. 1 Eine Fußgängerzone kann durch Umwidmung und Teileinziehung [1] eingerichtet werden. Die Errichtung einer Fußgängerzone kann auch durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.[2] Erforderlich ist, dass tatsächlich die erforderliche rechtsstaatliche Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen stattfindet.[3] In dem so festgesetzten Fußgängerbereich besitzt die Sic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Zumutbarkeit

Rz. 14 Ein Änderungsvorbehalt ist nur wirksam, wenn die vorgesehene Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für seinen Vertragspartner zumutbar ist. Daraus folgt, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit das Interesse des Vertragspartners an der ursprünglich versprochenen Leistung mit dem Änderungsinteresse des Verwenders abgewogen werden muss. Rz. 15 D...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Videoüberwachung auf Straßen, Wegen und Plätzen aufgrund von Polizei- und Ordnungsrecht zur allgemeinen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge; Datenschutzgesetze

Rz. 81 Videoüberwachung kann in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Eingriffe in dieses Grundrecht müssen auf ein Parlamentsgesetz zurückgeführt werden können. Auf der einfachen Gesetzesebene kann eine Videoüberwachung das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild verletzen (§§ 823, 1004 BGB...mehr

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Zur Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellungen

Leitsatz 1. An den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung bei der stichtagsbezogenen Bewertung von Pensionsrückstellungen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174) wird festgehalten. 2. Auch wenn bei der Prüfung stichta...mehr

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Elektroautos: Einzelheiten zur Lohnsteuerförderung

Kommentar Ab 2017 werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Mitarbeiters im Betrieb des Arbeitgebers steuerbefreit. Die Steuerbefreiung umfasst auch das Betanken des vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens. Daneben hat der Arbeitgeber für den geldwerten Vorteil aus der Übereignung vo...mehr

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Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen

Leitsatz Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe all...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung eines versicherten Kfz durch einen Mieter

AKB 2008 A.2.2. Leitsatz Eine nicht versicherte Unterschlagung liegt vor, wenn der Mieter das versicherte Kfz dem Vermieter nicht zurückbringt. Das gilt auch dann, wenn das Kfz später durch die Polizei sichergestellt wird und aus der polizeilichen Verwahrung abhanden kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Urt. v. 10.3.2016 – 11 O 317/13 1 Aus den Gründen: " … I. Die K...mehr

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zfs 12/2016, Keine Rückforderung einer Schadensersatzleistung des Kfz-Haftpflichtversicherers vom Geschädigten trotz gesetzlichen Risikoausschlusses

VVG § 103; BGB § 812 § 781 Leitsatz 1. Tilgt der Kfz-Haftpflichtversicherer durch seine Leistung die Haftpflichtschuld seines VN ohne diesem gegenüber dazu verpflichtet zu sein, weil der konkrete Schaden von einem gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Risikoausschluss (hier: § 103 VVG) erfasst ist, kann er seine Leistung aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereic...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung ein... / Leitsatz

Eine nicht versicherte Unterschlagung liegt vor, wenn der Mieter das versicherte Kfz dem Vermieter nicht zurückbringt. Das gilt auch dann, wenn das Kfz später durch die Polizei sichergestellt wird und aus der polizeilichen Verwahrung abhanden kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Düsseldorf, Urt. v. 10.3.2016 – 11 O 317/13mehr

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zfs 12/2016, Fabrikneuheit eines Kfz; Voraussetzungen der Bindung des Käufers an die Art der erlangten Nacherfüllung; Nachlieferung bei einem Neuwagenkauf; Verlust des Einwands der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung nach Erklärung des Vertragsrücktritts; Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; Berechnung der Gebrauchsvorteile

BGB § 323 § 346 § 433 § 434 § 437 Nr. 2 Leitsatz 1. Zu der Frage, wann der Käufer an eine einmal gewählte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) gebunden ist. 2. Der Verkäufer kann den Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung (§ 439 Abs. 3 BGB) nicht mehr erheben, wenn der Käufer den Rücktritt oder die Minderung erklärt oder Schadensersatz statt der...mehr

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zfs 12/2016, Entwendung ein... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG behandelt die "Unterschlagung" eines gemieteten Kfz durch den Mieter auf klassische Weise. Sie ist nicht gedeckt. Ihr Problem liegt jedoch in der bislang nicht bekannten Variante, dass der unterschlagene Pkw polizeilich sichergestellt und dann aus der Verwahrung der Polizei entwendet wird. Liegt dann ein Versicherungsfall vor? Das LG Düsseldorf verneint...mehr

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zfs 12/2016, Fabrikneuheit ... / Leitsatz

1. Zu der Frage, wann der Käufer an eine einmal gewählte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) gebunden ist. 2. Der Verkäufer kann den Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung (§ 439 Abs. 3 BGB) nicht mehr erheben, wenn der Käufer den Rücktritt oder die Minderung erklärt oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt hat. OLG Hamm, Urt. v. 21.7.2...mehr