Eine nicht versicherte Unterschlagung liegt vor, wenn der Mieter das versicherte Kfz dem Vermieter nicht zurückbringt. Das gilt auch dann, wenn das Kfz später durch die Polizei sichergestellt wird und aus der polizeilichen Verwahrung abhanden kommt.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Düsseldorf, Urt. v. 10.3.2016 – 11 O 317/13

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