Die Plattformökonomie führt zu neuen Formen der Selbstständigkeit und verändert bestehende Berufe und deren Arbeitsorganisation. Welche Folgen das für die soziale Sicherung und die Interessenvertretung der Beschäftigten hat, zeigt der aktuelle IAQ-Report.mehr
Digitale Plattformarbeit nimmt zu. Die EU-Kommission will feste Kriterien für den Beschäftigtenstatus schaffen, um einer Scheinselbstständigkeit Einhalt zu gebieten. Was müssen Unternehmen in rechtlicher Hinsicht beachten, wenn sie einzelne Aufträge oder Projekte an die Internet-Crowd auslagern?mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, um die Rechte von Plattformarbeitenden zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem Kriterien, um den Beschäftigungsstatus korrekt festzustellen, sowie mehr Transparenz in Bezug auf Algorithmen.mehr
Bietet ein Crowdworking-Unternehmen über eine Auftragsplattform Auftragnehmern Aufträge zur Durchführung an, so besteht in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis, wenn die Betreffenden weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten. Hierfür war insbesondere die Steuerung der Arbeit durch das Anreizsystem der Plattform ausschlaggebend.mehr
Zahlreiche Internetplattformen vergeben Kleinstaufträge an sogenannte Crowdworker, die üblicherweise als Solo-Selbstständige tätig werden. In einem ersten Urteil hat das BAG einen Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft, der per App Aufträge zur Warenkontrolle erhielt.mehr
Arbeit, die über digitale Plattformen vermittelt wird, nimmt in der Corona-Krise weiter zu. Arbeitsminister Hubertus Heil will nun für faire Bedingungen und mehr sozialen Schutz der meist solo-selbstständigen Plattformtätigen sorgen. Dazu hat er ein erstes Eckpunkte-Papier vorgelegt. mehr
Internes Crowdwork bedeutet, dass Abteilungen auf einer IT-Plattform Unterstützungsbedarf für Projekte oder Arbeitsaufträge anmelden können. Jeder Mitarbeiter kann sich für die Aufgabe melden. Allerdings sollten dabei bestimmte Regeln eingehalten werden.mehr
Plattformökonomie und Crowdsouring stehen im Ruf, schlechte Arbeitsbedingungen zu bieten. Doch das stimmt nicht immer. Die Forschenden des "Fairwork Projects" haben die Arbeitsbedingungen von zehn Crowdworking-Plattformen bewertet. Das Ergebnis: Die Anbieter unterscheiden sich stark.mehr
Ein Crowdworker ist kein Arbeitnehmer, entschied das LAG München in einem aktuellen Fall. Die Vereinbarung zwischen ihm und dem Betreiber der Internetplattform habe keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthalten und daher kein Arbeitsverhältnis begründet.mehr
Texte schreiben, Softwarebestandteile programmieren oder zum Test einkaufen gehen. Scheinbar kann über Crowdsourcing jeder Job an ein Web-Kollektiv übertragen werden. In Wirklichkeit sind die meisten Anbieter auf sehr konkrete Tätigkeiten spezialisiert. Eine Übersicht über die Bedeutung von Crowdsourcing für deutsche Unternehmen.mehr
Wie Experimente dazu beitragen, dass Unternehmen sich dem Phänomen „Crowdworking“ nähern.mehr
Personalvorstände aus dem Dax haben ein Positionspapier zur Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt vorgelegt, das viele Fragen aufwirft. Ein Kommentar von Professor Dr. Christian Scholz, Lehrstuhlinhaber an der Universität des Saarlands.mehr
Die Telekom-Innovationseinheit „Shareground“ und die Universität Sankt Gallen haben weltweit Experten zu den Megatrends digitaler Arbeit befragt und anschließend 25 Thesen zur digitalen Arbeit der Zukunft formuliert. Sie zeigen, worauf HR sich einstellen muss.mehr
Apps, Social Games und soziale Netzwerke: Inzwischen können auch Personaler auf zahlreiche New-Media-Angebote zurückgreifen. Unser Enterprise-2.0-Experte Stephan Grabmeier testet die Anwendungen. Heute: Microjobbing per App. Wie Personaler eine "Mobile Workforce" aufbauen können.mehr