(Un)Soziale Sicherung?
Amazon, Lieferando und Uber sind nur ein paar Beispiele für Unternehmen der sogenannten Plattformökonomie. Diese internetbasierten Geschäftsmodelle spielen auf dem Arbeitsmarkt eine zunehmend größere Rolle. Sie führen zu neuen Formen der Selbstständigkeit, verändern bestehende Berufe und deren Arbeitsorganisation. Mit den Folgen für die soziale Sicherung und die Interessenvertretung der Beschäftigten befasst sich der aktuelle IAQ-Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Er entstand aus einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit der Ruhr-Universität Bochum.
Plattformarbeit: Neue Formen der Selbstständigkeit
Bisher hat sich die Forschung darauf fokussiert, wie Plattformarbeit (auch Crowdworking genannt) organisiert und reguliert ist und welche Technologien genutzt werden. Das Forschungsteam hingegen hat die soziale Sicherung der Selbstständigen analysiert. "Digitale Plattformen schaffen eine große Bandbreite an Möglichkeiten, um selbstständig Geld zu verdienen. Dies kann für manche Menschen durchaus eine Chance darstellen. Die Absicherung bezüglich Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente, wie wir sie von abhängig Beschäftigten kennen, stößt hier allerdings an Grenzen," so IAQ-Forscher Dr. Fabian Hoose.
Crowdworking: Soziale Sicherung fehlt
Dass die soziale Sicherung fehlt, liegt nicht daran, dass die Erwerbsform noch recht neu ist und Unternehmen bloß Nachholbedarf haben, ist sich der IAQ-Wissenschaftler sicher: "Die Plattformökonomie benutzt gerne Begriffe wie Solidarität und Community, um für sich zu werben und sich ein positives Narrativ zu geben. Die soziale Absicherung ihrer Mitarbeitenden lagert sie jedoch oftmals aus ihrem Verantwortungsbereich aus und überlässt diese den Selbstständigen selbst. Im Grunde bündelt die Plattformarbeit deutlich die Entwicklungen, die seit den 1990er Jahren unter dem Begriff der Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten sind."
Interessensvertretung: Plattformökonomie entzieht sich bekannten Strukturen
Auch hinsichtlich der Interessensvertretung von Arbeitenden entzieht sich die Plattformökonomie bislang bekannten Strukturen des Arbeitsmarktes. Wie zum Beispiel Gewerkschaften und Betriebsräte hier künftig einwirken können, bleibt zunächst offen. "Es lassen sich erste Initiativen zur Interessenorganisation beobachten", so Dr. Hoose. "Spannend wird sein, ob sich bekannte Rahmungen von Arbeit auch in der Plattformökonomie durchsetzen oder ob hier neue Muster entstehen."
Den vollständigen IAQ-Report 11/2022 können Sie hier herunterladen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Crowdsourcing: Was Unternehmen rechtlich beachten müssen
EU-Kommission will mehr Rechte für Plattformbeschäftigte
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
440
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
428
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
202
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
169
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
156
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
153
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1344
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
129
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
128
-
Was Führungskräfte in der digitalen Transformation brauchen
15.01.2026
-
Recruitingmessen richtig vorbereiten
13.01.2026
-
Welche Kanäle für Recruiting und Active Sourcing geeignet sind
13.01.2026
-
Persönliche Kandidatenansprache auf Recruitingmessen
13.01.2026
-
Jobmessen und Karrieremessen 2026 für Recruiter
13.01.2026
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026