EU-Richtlinie Plattformarbeit

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, um die Rechte von Plattformarbeitenden zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem Kriterien, um den Beschäftigungsstatus korrekt festzustellen, sowie mehr Transparenz in Bezug auf Algorithmen.

Immer mehr Menschen arbeiten für digitale Plattformen. In der EU sind es rund 28 Millionen. Die EU-Kommission dringt deshalb auf EU-weite, verbindliche Regelungen. "Da digitale Plattformen immer mehr Arbeitsplätze schaffen, müssen wir menschenwürdige Arbeitsbedingungen für all diejenigen gewährleisten, die ihr Einkommen aus dieser Arbeit beziehen", begründete Margrethe Verstager, Exekutiv-Präsidentin der EU-Kommission, den Vorschlag. 

Wer für Online-Plattformen arbeitet, wird oft fälschlicherweise als selbstständig eingestuft. In einzelnen Mitgliedstaaten haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits ihren Beschäftigtenstatus klären lassen. So auch in Deutschland: In einem ersten Urteil hatte das BAG einen Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft, der per App Aufträge zur Warenkontrolle erhielt.

Kriterien für Beschäftigtenstatus

Der Vorschlag der EU-Kommission soll einer Scheinselbstständigkeit Einhalt gebieten. Er sieht deshalb feste Kriterien vor, auf deren Grundlage die Behörden der Mitgliedsstaaten einstufen können, ob Plattformmitarbeitende als Selbstständige oder als Beschäftigte des digitalen Dienstleisters tätig werden. Werden sie als Arbeitnehmende eingestuft, sollen sie Anspruch auf die entsprechenden Arbeitnehmerrechte wie bezahlten Urlaub, geregelte Arbeitszeiten oder wo es geregelt ist, auf den entsprechenden Mindestlohn haben.

Mehr Transparenz bei Algorithmen

Wer für eine digitalen Plattform tätig ist, erhält Aufträge oftmals einzig und allein über eine App. Hier fordert die EU-Kommission mehr Transparenz darüber, welche Algorithmen der Beauftragung zugrunde liegen. Plattformarbeitende sollen ein Recht auf transparente, nicht-diskriminierende und ethische Algorithmen haben. Zudem sollten algorithmische Funktionen wie Aufgabenzuweisung, Bewertungen, Preisgestaltung und Deaktivierungsverfahren stets verständlich erklärt und klar kommuniziert werden.

Persönliche Ansprechpartner für Plattformarbeitende

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission soll für einen besseren sozialen Dialog zwischen den Plattformbetreibern und den für sie tätigen Menschen sorgen. Es werden unter anderem persönliche Ansprechpartner für die Plattformtätigen gefordert.

Datenaustausch bei grenzüberschreitender Plattformarbeit

Der digitale Dienstleister befindet sich oft in einem EU-Mitgliedsstaat, während die Kuriere oder digital Arbeitenden häufig auch von anderen EU-Staaten aus tätig werden. Für diese Fälle schlägt die EU-Kommission vor, dass die Arbeitsschutzbehörden der Mitgliedstaaten Zugang zu den nötigen Daten bekommen, um so etwa den Beschäftigtenstatus überprüfen zu können.

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit muss jetzt vom EU-Parlament und EU-Rat beraten werden. Falls er angenommen wird, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Hierfür haben sie zwei Jahre Zeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits 2020 einen eigenen Vorstoß gestartet,  um die Rechte von Plattformtätigen zu stärken und hierzu ein Eckepunkte-Papier vorgelegt. 


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Schlagworte zum Thema:  EU-Richtlinie, Crowdworking, Arbeitnehmer