Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / V. Fazit

Wird ein Verfahren vom Zivilgericht an das Arbeitsgericht verwiesen, so ist zunächst bei der Kostenentscheidung darauf zu achten, dass die Mehrkosten des angerufenen unzuständigen Gerichts vorab dem Kläger auferlegt werden, sofern er nicht ohnehin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Da Gerichte solche Kostentrennungen gerne übersehen, sollte der Beklagte rec...mehr

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FoVo 10/2017, Streitwert – ... / 2 II. Die Entscheidung

ArbG hat den Streitwert zu niedrig festgesetzt Die zulässige Beschwerde ist begründet. Zu Unrecht hat das ArbG bei der Streitwertbemessung auf die zwischen den Parteien allein streitige Bruttodifferenz abgestellt. Gemäß § 40 GKG ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet. Der ...mehr

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FoVo 10/2017, Bestimmtheit ... / 1 I. Der Fall

Vergleich über Arbeitszeugnis Die Schuldnerin, die Beklagte im Ausgangsverfahren, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie beschäftigte den Gläubiger, den Kläger im Ausgangsverfahren, als Mitarbeiter im Innendienst. Auf die Kündigungsschutzklage schlossen die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem Arbeitsgericht (ArbG) einen Vergleich, in dem es unter Ziff. 4 heiß...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BArbG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BArbG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kölner Dissertation 1967; Walz, BB 1991, 880 [88...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 306 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Örtliche Geltung gem. § 6 ARB bzw. Nr. 5 ARB 2012

Rz. 385 Nach § 6 ARB besteht – über § 3 ARB 75 hinausgehend – Rechtsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt (der Versicherungsfall muss sich also nicht in diesen Gebieten ereignet haben). Weitere Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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AGS 6/2017, Fristsetzung zu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des ArbG ist gem. § 56 Abs. 2 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch sonst zulässig (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Insbesondere überschreitet der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR. II. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Die Erinnerung des Antra...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Post ist privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitungs- und Gelddienst) und Telekom (Telefon- und Fe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Rechtsweg für Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen

Rn 26 Alle Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers weist § 39 Abs. 1 ArbnErfG den für Patentstreitsachen zuständigen Gerichten (§ 143 PatG) ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zu. Hierdurch wird eine ausschließliche Zuständigkeit der Patentstreitkammern der Landgerichte begründet. Von dieser Regelung macht § 39 Abs. 2 ArbnErfG eine Ausnahme für ...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kick-Back/Bonuszahlung / 6.3 Arbeitsrechtliche Folgen für Einkäufer

Arbeitsrechtlich haben Einkäufer, denen Korruptionsdelikte nachgewiesen wurden, weitere Folgen zu erwarten. Kick-Back-Zahlungen sind vor Arbeitsgerichten angemessene Gründe für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung. Je nach Umfang können die korrupten Handlungen in das Arbeitszeugnis aufgeführt werden, was die berufliche Weiterentwicklung ggf. einschränkt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 3.5 Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer

Rz. 33 Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis auf richtige und vollständige Erstellung und Aushändigung der LSt-Bescheinigung. Andererseits ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber berechtigt, nach Abs. 1 zu verfahren, d. h. die elektronische LSt-Bescheinigung an das FA zu übersenden oder ihm die LSt-Bescheinigung nach dem i...mehr

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AGS 10/2016, Vergleich im K... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist unbegründet. Die Ansetzung eines Vergleichsmehrwerts in Höhe eines Bruttomonatseinkommens des Klägers (hier 990,00 EUR) ist nicht zu beanstanden. 1. Zutreffend ist nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dass der Regelung des Vergleichs überhaupt ein Mehrwert zukommt; denn das Verwaltungsverfahre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 2.3.5 Entgegenstehende betriebliche Gründe

Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG). In § 8 Abs. 4 TzBfG ist der Kern der gesetzlichen Neuregelung über die Teilzeitarbeit enthalten. Im Gesetzentwurf war noch von "dringenden" betrieblichen Gründen...mehr

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Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist

Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend machen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Praxis-Tipp Ein mündlicher Antrag reicht aus![1] Das TzBfG verlangt nur für die Ablehnung des Teilzeitantrags durch den Arbeitgeber die Einhaltung der Schriftform. Aus Beweisgründen sollte der Inhalt des Antrag...mehr

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Teilzeit / 2.4.4 Frist und Form der Ablehnung des Antrags auf Elternteilzeit

Elternteilzeit für Kinder geboren ab dem 1.7.2015 Will der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit für ein ab dem 1.7.2015 geborenes Kind ablehnen, muss er diese für eine Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes spätestens 4 Wochen nach Zugang des Antrags oder für eine Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem v...mehr

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Teilzeit / 2.3.4 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und Verteilung nach den Wünschen des Beschäftigten

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von i...mehr

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Teilzeit / 2.3.6 Entscheidung des Arbeitgebers, Schriftform und Frist

Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG). Erforderlich ist, dass dem Arbeitnehmer eine im Original unterzeichnete Erklärung des Arbeitgebers zugeht. Eine Erklärung per Telefax oder E-Mail reicht...mehr

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FoVo 9/2016, Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Brutto oder netto? Das ist hier die Frage Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet (BAG NJW 2001, 3570; BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB; OLG Frankfurt DB 1990, 1291 = OLGZ 1990, 328; LG Berlin DGVZ 1993, 27; LG Mainz Rpfleger 1998, 530). Haben Arbeitgeber und Arb...mehr

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ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / c) Verpflichtungsklage vor dem Arbeitsgericht

Aufgrund der genannten Anspruchsgrundlagen für Einzel- oder Gruppenfälle lässt sich ein begründetes Abhilfeverlangen vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe einer Verpflichtungsklage gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich durchsetzen. Ein bestimmtes Abhilfevorgehen ist jedoch nicht durchsetzbar.mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / bb) Arbeitsgericht

Weil § 13 Abs. 1 UWG in dieser Weise die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts bestimmt, soll er nicht die Frage des Rechtswegs betreffen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.12.2007 – 7 Ta 238/07). Indessen kann die Vorschrift mit Prozessordnungen kollidieren, die als Eingangsgericht ein anderes Gericht als ein ordentliches Gericht vorsehen. Das gilt insbesondere für...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 6. Rechtsmittel

Gegen Urteile im Eilverfahren ist eine Berufung unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 64 ff. ArbGG möglich. Im Berufungsverfahren gilt eine Ladungsfrist von einer Woche. Besondere Fristen sind nicht vorgesehen; es gilt die Einlegungsfrist von einem Monat und die Begründungsfrist von zwei Monaten. Allerdings sollte der Verfügungskläger für den Fall, dass er erstinstanzlic...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 1. Zuständigkeit

Zuständig ist gem. § 937 Abs. 1 ZPO das Gericht der Hauptsache. Das ist im Regelfall das Arbeitsgericht, bei dem die Sache im normalen Klageverfahren anhängig gemacht werden müsste bzw. anhängig ist. Ist die Hauptsache bereits beim Landesarbeitsgericht anhängig, ist dieses für den Erlass der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 Abs. 1 Alt. 2 ZPO). Ist indes bereits das B...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / I. Grundsätzliches zur Unterscheidung zwischen Urteils- und Beschlussverfahren

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz (§§ 2 ff. ArbGG) aufgelisteten Gegenstände fällt. Die Arbeitsgerichte sind damit ausschließlich zuständig. Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten unterteilt sich grundsätzlich in zwei verschiedene Verfahrensarten, das Urteilsverfahren gem. §§ 2, 46 ff....mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 4. Anordnung der Klageerhebung

Der Antragsgegner kann in fast allen Verfahren durch nicht zu begründenden Antrag beim zuständigen Gericht den Antragsteller zwingen, das Hauptsacheverfahren zu betreiben (Ausnahme: Verfahren nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG auf Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht). Hinweis: Die Anordnung der Klageerhebung erfolgt ohne mündliche Verhandlung durch Besc...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / III. Beschlussverfahren

In dem Beschlussverfahren, bei dem es ausschließlich um kollektivrechtliche Streitigkeiten geht, stehen sich i.d.R. Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenüber. In der Praxis stehen vornehmlich die Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Vordergrund. § 2a ArbGG führt die Fälle, in denen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschl...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / II. Urteilsverfahren

Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren bildet die für den Arbeitsgerichtsprozess typische Verfahrensart, bei der aufgrund einer mündlichen Verhandlung nach den von den Parteien gestellten Anträgen und auf der Grundlage des Sachvortrags der Parteien von dem Arbeitsgericht durch Urteil entschieden wird. Ob letztlich das Verfahren tatsächlich durch ein Urteil beendet wird, is...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 2. Verfahren

Das Verfahren im einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Erkenntnisverfahren. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Darlegungs- und Beweislast entsprechend. Allerdings ist die Beweisführung im einstweiligen Verfügungsverfahren leichter als in einem normalen Klageverfahren, da die sog. Glaubhaftmachung (§ 920 Abs. 2 ZPO) gestattet ist. Für die Glaubh...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 5. Aufhebung wegen veränderter Umstände

Nach § 927 Abs. 1 ZPO kann der Schuldner auch wegen veränderter Umstände die ex-nunc-Aufhebung der Eilmaßnahme beantragen. Zulässig ist der Antrag, solange die einstweilige Verfügung besteht und für den Schuldner eine Gefahr darstellt. Zuständig ist gem. § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das die Eilmaßnahme angeordnet hat, und wenn die Hauptsache bereits anhängig ist, das Gerich...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / IV. Vorläufiger Rechtsschutz

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist sowohl im Urteils- als auch im Beschlussverfahren zulässig. Im Verhältnis zur Hauptsache sind beide Verfahren nebeneinander zulässig, da sie grundsätzlich unterschiedliche Rechtsschutzziele und Wirkungen haben. Grundsätzlich dürfen nur vorläufige Maßnahmen angeordnet werden. Eine endgültige Befriedigung des Gläubigers soll im Verf...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 3. Vollstreckbarkeit

Die einstweilige Verfügung ist sofort vollstreckbar. Die Bestimmungen der ZPO zur Zwangsvollstreckung finden Anwendung (§ 62 Abs. 1 ArbGG). Durch einen etwaigen Widerspruch des Antragsgegners wird die Vollziehung nicht gehemmt. Der Antragsteller muss innerhalb der Vollziehungsfrist von einem Monat von dem Titel Gebrauch machen. Bleibt er während dieser Frist untätig, darf er ...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 7. Beispiele

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, beschäftigt zu werden, mit Hilfe einer Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Allerdings bedarf es für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes der Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2011 – 4 SaGa 2600/11, NZA-RR 2011, 551). So muss d...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 5. Zusammenhangsklage

Eine Besonderheit ist § 2 Abs. 3 ArbGG, gemäß dem auch Rechtsstreitigkeiten, die nicht unter die Absätze 1 und 2 fallen, vor die Gerichte für Arbeitssachen gebracht werden können. Voraussetzung ist, dass der Anspruch mit einer bei dem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig gemachten Rechtsstreitigkeit, für die das Arbeitsgericht zuständig ist, in rechtlichem od...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Am Bundesarbeitsgericht in Erfurt haben Anfang Mai drei neue Richter ihren Dienst angetreten. Der Bundespräsident überreichte dem bisherigen Vorsitzenden Richter am LAG Baden-Württemberg Dr. Guido Schlünder, dem bisherigen Richter am Arbeitsgericht Hamburg Matthias Waskow und der bisherigen Richterin am Arbeitsgericht Würzburg Dr. Annette Volk die Ernennungsurkunden. Herr Dr....mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / c) Doppelrelevante Tatsachen

Ein prozessuales Problem, das im allgemeinen Zivilprozess unter dem Schlagwort "doppelrelevante Tatsachen" abgehandelt wird, geht die Arbeitsgerichtsbarkeit als "sic-non" Fall an. Umstände, die sowohl für die Zuständigkeit des Gerichts als auch für die Begründetheit der Klage bedeutsam sind, können an sich nicht vorab gerichtlich entschieden werden, sonst kann es zu Zirkelsc...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Praxistipps

Ob der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt hat (und deshalb von der Bundesagentur eine Sperrzeit festgestellt worden ist), ist vom angerufenen Sozialgericht zu klären. Sofern ein arbeitsgerichtliches Verfahren stattgefunden hat oder stattfindet, dürfen die Parteien in diesem Verfahren keine Vereinbarungen treffen, die zu Lasten der Versic...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Rechtsweg

Die Konkurrenzfrage kann sich schon bei der Frage des Rechtswegs stellen. Beispiel: Der Kläger ist Bankfilialleiter. Für ihn besteht bei dem Beklagten, einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, ein Rentenversicherungsvertrag, der auch den Fall der Berufsunfähigkeit absichert. Der Kläger macht geltend, wegen erheblicher seelischer Folgen eines Herzinfarkts nicht mehr in v...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / a) Zulässigkeit

Soweit § 48 Abs. 1 ArbGG eine Aussage über die Zulässigkeit des Rechtswegs trifft, dann lediglich zur Einführung von einigen Abweichungen von dem, was in den §§ 17 bis 17b GVG geregelt ist. So hat über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs stets eine Kammer zu entscheiden. Ferner kann nicht die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichts, das den Rechtsw...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / d) Unerlaubte Handlung

Ausschließlich zuständig sind die Arbeitsgerichte auch für Rechtsstreitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit einem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG . Das ist etwa zu bejahen, wenn der Arbeitgeber seinem gekündigten Arbeitnehmer vorwirft, dieser habe über ihn noch während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses zwecks Abwerb...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 2. Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zur Arbeitsgerichtsbarkeit

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Zugang für Klagen der GmbH-Geschäftsführer zum Arbeitsgericht geändert (s. Beschl. v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 und Beschl. v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180, hierzu Lunk NJW 2015, 528, Stagat NZA 2015, 193 und Anm. ZAT 2015, 64). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person die Kraft Gese...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen nicht mitgeteilter Adressenänderung

Das BAG hatte durch Beschluss vom 18.8.2016 (8 AZB 16/16, NJW 2017, 107 m. Anm. Fölsch; bestätigt durch Beschl. v. 26.1.2017 – 9 AZB 46/16, Volltext www.bundesarbeitsgericht.de ) zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine PKH-Bewilligung wegen nicht mitgeteilter Adressenänderung aufgehoben werden kann. Dem Kläger war im Jahre 2014 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 3. Wahlzuständigkeit gem. § 48 Abs. 1a ArbGG

§ 48 Abs. 1a ArbGG hat der Europäischen Zuständigkeitsverordnung Rechnung getragen: Für Streitigkeiten u.a. nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist der gewöhnliche Arbeitsort nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Grundsatz: Ausschluss im Urteilsverfahren

Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, der gem. § 46 Abs. 2 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entsprechend gilt, hat die unterlegene Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung ihres Gegners notwendigen Kosten zu erstatten. Hiervon ausgeschlossen ist im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG der Anspruch der ob...mehr

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zfs 8/2016, Zur Verwertbark... / b) Prozessuale Rügepflicht

Selbst wenn eine Verwertung unzulässig sein könnte, ist dies solange unbeachtlich, wie im Parteiprozess keine Rüge nach § 295 ZPO erfolgt: Ob ein Beweisverwertungsverbot wegen Eingriffs in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht in Betracht kommt, kann jedenfalls dahinstehen, wenn die betroffene Partei das Rügerecht nach § 295 Abs. 1 ZPO verloren hat.[8] Denn wu...mehr