Arbeitsrechtlich haben Einkäufer, denen Korruptionsdelikte nachgewiesen wurden, weitere Folgen zu erwarten. Kick-Back-Zahlungen sind vor Arbeitsgerichten angemessene Gründe für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung. Je nach Umfang können die korrupten Handlungen in das Arbeitszeugnis aufgeführt werden, was die berufliche Weiterentwicklung ggf. einschränkt.

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