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27.08.2017
Elektronischer Rechtsverkehr
Die Post- und Telekommunikationspauschale nach RVG wird auch ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt mit elektronischen Medien kommuniziert hat, hier durch ein E-Mail an seinen Mandanten. Das gilt auch, wenn er einen Flatrate-Vertrag hat, der seine Kosten für die Kommunikation per Handy, Telefon oder auch via Internet und E-Mail deckelt.
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