Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung?
Zwischen Fahrtenbuch und Listenpreis-Methode wählen kann der Unternehmer nur bei einer mehr als 50 %igen betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs. Diese ist Voraussetzung für die Listenpreismethode. Zum Nachweis muss kein Fahrtenbuch geführt werden. Es genügt, wenn der Umfang der betrieblichen Nutzung für einen dreimonatigen Zeitraum durch einfache Aufzeichnungen nachgewiesen wird.
Praxistipp
Wird kein Nachweis geführt, schätzt das Finanzamt den Umfang der Privatnutzung. Da die Schätzung vom Finanzamt meist von einer verhältnismäßig hohen Privatnutzung ausgeht, sind Aufzeichnungen auf jeden Fall empfehlenswert.
Steuerlich interessant sind die beiden Extremfälle, also eine sehr niedrige private Nutzung oder eine Nutzung nahe an der 50-%-Grenze.
Bei geringer privater Nutzung Fahrtenbuch die beste Lösung
Nutzt ein Unternehmer sein Betriebsfahrzeug nicht oder kaum privat, hilft als Nachweis nur ein Fahrtenbuch. Denn das Argument, dass schließlich ein privates Fahrzeug zur Verfügung steht, schmettert das Finanzamt stets ab.
Praxistipp: Gebrauchtes Fahrzeug mit hohem Listenpreis
Ein Fahrtenbuch ist auch dann sinnvoll, wenn ein Fahrzeug gebraucht gekauft wird, das bei Erstzulassung einen sehr hohen Listenpreis hatte. Bei Anwendung der 1-%-Regelung wirken sich die Fahrzeugkosten durch den hohen Listenpreis häufig kaum oder bei Kostendeckelung gar nicht Gewinn mindernd aus.
Beispiel
Ein Unternehmer erwirbt einen gebrauchten Mercedes für 20.000 EUR, der bei Erstzulassung 100.000 EUR kostete und den er zu rund 60 % betrieblich nutzt. Die Betriebsausgaben (Abschreibung, Versicherung, Benzin) betragen im Jahr etwa 10.000 EUR. Der Privatanteil würde wegen des hohen Listenpreises 12.000 EUR betragen, wegen der Kostendeckelung jedoch nur 10.000 EUR. Folge: Die Fahrzeugkosten wirken sich nicht auf den Gewinn aus. Hier ist ein Fahrtenbuch ratsam, weil sich dann immerhin 6.000 EUR den Gewinn mindernd auswirken würden.
Bei Privatnutzung nahe der 50-%-Grenze ist 1-%-Regel die beste Lösung
Die Listenpreisregelung zur Ermittlung des Privatanteils ist stets dann steuerlich günstig, wenn die Privatnutzung bei beinahe 50 % liegt oder wenn ein Fahrzeug gekauft wird, das einen sehr niedrigen Listenpreis hat.
Praxistipp
Wer steuerlich optimal fahren möchte, sollte zweigleisig fahren. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, trotz Anwendung der 1-%-Regelung stets ein Fahrtenbuch zu führen. Am Jahresende kann dann durch eine Vergleichberechnung die steuerlich günstigste Variante ermittelt und gewählt werden.
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
1.073
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
4381
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
424
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
390
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
2482
-
Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
2161
-
Oberster Bremer Datenschützer bekräftigt Pflicht zur E-Mail-Verschlüsselung
206
-
Einspruchsfrist versäumt: Was ist bei Bescheidverspätung oder Verlust in der Post zu beachten?
197
-
Wegfall der Geschäftsgrundlage - gelingt selten oder nie
166
-
Wann macht eine Streitwertbeschwerde Sinn?
115
-
Ständig zu früh zur Arbeit als Kündigungsgrund
21.12.2025
-
Anwaltliches Berufsrecht: Bundesregierung beschließt umfassende Reform
19.12.2025
-
5 gute Gründe gegen eine Kanzleigründung
11.12.2025
-
Späte Verjährung beim Anwaltsregress
10.12.2025
-
Kuriose Ziegenattacke im Streichelzoo
07.12.2025
-
Mandantenübernahmeklausel mit Pflicht zu 20%-Abgabe stellt verdecktes Wettbewerbsverbot dar
03.12.2025
-
Zukunft mit Recht: Arbeiten bei PwC Legal.
02.12.2025
-
Kein Schadenersatz für vom Patienten ramponierten Zahnarztstuhl
23.11.2025
-
Individuelle Beratungsgespräche ersetzen keine Fachanwaltsfortbildung
17.11.2025
-
7-jähriger kaufte für 33.000 EUR Spiele im Google-Playstore
09.11.2025