Anwaltliches Berufsrecht: Bundesregierung beschließt umfassende Reform
Einheitlichere Regelungen im Aufsichtsrecht
Der Gesetzentwurf sieht eine Neufassung der Rechtsbehelfsregelungen im Aufsichtsrecht vor. Künftig soll einheitlich das Anwaltsgericht für Rechtsbehelfe wie rechtliche Hinweise, Rügen und Zwangsgelder zuständig sein. Neben Rechtsbehelfen von Rechtsanwälten soll diese Regelung auch für solche von Patentanwälten und Steuerberatern gelten.
Die Verwaltungsgerichtsordnung wird dabei Anwendung finden. Zudem wird der Begriff der „missbilligenden Belehrung“ durch „rechtlicher Hinweis“ ersetzt, um Klarheit zu schaffen.
Kanzleiabwicklung: Entlastung der Kammern
Die Abwicklungsregelungen für Kanzleien sollen so angepasst werden, dass die Kammern entlastet werden, ohne das bewährte Konzept der Kanzleiabwicklung grundlegend zu verändern. Dies betrifft Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Patentanwaltsordnung (PAO), Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Wirtschaftsprüferordnung (WPO).
Einheitliche Berufung ehrenamtlicher Richter
Die Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richter bei Berufsgerichten wird vereinheitlicht. Betroffen sind die Regelungen in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO. Ziel ist eine klarere und stringentere Gestaltung der Vorschriften.
Notarielle Urkunden: Neue Zuständigkeiten
Die dauerhafte Verwahrung notarieller Urkunden soll künftig nicht mehr von der Justiz sondern von Archivverwaltungen übernommen werden. Damit wird auch die Einsichtnahme in diese Dokumente erleichtert, insbesondere für Forschungseinrichtungen.
Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister
Beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen sollen künftig im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden können. Dies erleichtert die Einsicht für berechtigte Personen wie Ärztinnen und Ärzte und verbessert die Informationslage.
Verbraucherschutz im Inkassorecht
Im Bereich des Inkassorechts wird der Verbraucherschutz gestärkt. Insbesondere bei Konzerninkasso sollen künftig die Schutzvorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gelten, die bisher nicht anwendbar waren.
Bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe
Davon betroffen sind neben Rechtsanwälten, Syndikusanwälte und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften. Geplant sind punktuelle Anpassungen bei den Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten.
Quelle: BMJV
Hier geht es zum Regierungsentwurf.
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