Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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AGS 1/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 und 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig. Der Wert der Beschwer beträgt für den Beklagten 670,56 EUR (nach Teilabhilfe noch 538,80 EUR) und übersteigt damit den Beschwerdewert von 200,00 EUR. Dass die Einlegung der sofortigen Beschwerde in rechtsmissbräuchlicher und damit in unzulässiger Weise erfolgt wäre...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren und Auslagen

Für das gerichtliche Verfahren wegen der Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht (§ 796b ZPO) erhält der Anwalt Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Keine Anwendung finden die Gebühren der Nr. 3309 VV, weil es sich bei dem Verfahren nach § 796b ZPO gerade nicht um Zwangsvollstreckungsverfahren handelt.[9] Denn in diesem Verfahren hat das Gericht erst noch zu prüfen, ob de...mehr

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AGS 1/2013, Erstattungsfähi... / Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner zuvor eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zugestellt wurde. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der Kosten auslösenden Ma...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / II. Aus der Insolvenzmasse freigegebene Grundstücke

Rz. 996 Neugläubiger ohne Absonderungsrecht können keine Anordnung der Zwangsverwaltung erreichen, wenn das Grundstück zur Masse gehört oder nach Eröffnung des Verfahrens vom Gemeinschuldner erworben wurde (Neuerwerb). Dazu gehören auch die vom Verwalter aus der Masse freigegebenen Grundstücke,[44] so dass während der Dauer des Insolvenzverfahrens mit einem Titel gegen den S...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / a) Vollstreckungsabwehrklage

Die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung ist unanfechtbar. Es kann jedoch Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren gesondert entstehen. Für die Klage nach § 767 ZPO verdient der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) bzw. eine 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) be...mehr

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FoVo 12/2012, Pfändungsschu... / 1 I. Der Fall

SU hat betriebliche Altersvorsorge Der Gläubiger betreibt als Insolvenzverwalter die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem vollstreckbaren Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Die Insolvenzschuldnerin schloss im Jahr 1992 als Versicherungsnehmerin bei der Drittschuldnerin einen Rentenversicherungsvertrag mit vereinbarter monatlicher Altersrente und einem ...mehr

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zfs 11/2012, / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Am 1.9.2012 ist die aufgrund von §§ 758a Abs. 6, 829 Abs. 4 ZPO vom BMJ erlassene Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) v. 23.8.2012 in Kraft getreten (BGBl I. S. 1822). Die Verordnung enthält in ihren Anlagen Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und den Antrag auf Erla...mehr

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FoVo 12/2012, Prüfung einer... / 3 III. Der Praxistipp

Die Rechtsverteidigung des Gläubigers Erhebt der SU die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO, kann der Gläubiger einerseits einwenden, dass der Vertreter ursprünglich ordnungsgemäß bevollmächtigt war. Im Rahmen von Grundstücksgeschäften ist die Bevollmächtigung für die Vollstreckungsunterwerfung bei der Einräumung von Grundpfandrechten dabei meist im Kausalgeschäft, d.h. dem Kauf...mehr

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FoVo 12/2012, Wer darf eine... / 1 I. Der Fall

IKU beantragt Zwangssicherungshypothek Auf Antrag der von einem Inkassodienstleister vertretenen Gläubigerin hat das Grundbuchamt (GBA) auf dem Miteigentumsanteil (Hälfteanteil) der Schuldnerin eine Zwangssiche­rungshypothek zu 15.000 EUR nebst Zinsen gemäß vorgelegter vollstreckbarer Ausfertigung einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde mit Unterwerfung unter die sofo...mehr

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AGS 1/2013, Angemessene Zah... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 14.2.2011, der am 15.2.2011 bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des AG einging, erteilte die Gläubigerin wegen einer Hauptforderung von 5.000,00 EUR zuzüglich Kosten einen Zwangsvollstreckungsauftrag. Zugrunde lag ein Vergleich vor dem LG Lübeck, der im Termin am 27.1.2011 geschlossen worden und den Schuldnern am 8.2.2011 zugestellt worden war. Mit...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Anordnung der Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 992 Wegen des Vollstreckungsverbotes – § 89 InsO – können jetzt Insolvenzgläubiger ohne Absonderungsrecht nicht mehr vollstrecken. Dies gilt auch für "Neuerwerb" und für Grundstücke, welche der Verwalter aus der Masse freigegeben hat.[43] Rz. 993 Die Anordnung der Zwangsverwaltung bezüglich eines Grundstücks, das zur Insolvenzmasse gehört, kann somit nur noch zugunsten ei...mehr

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FoVo 12/2012, Wer darf eine... / 2 II. Die Entscheidung

Keine Grundlage für Amtswiderspruch oder Löschung Das nach § 71 Abs. 1 und § 73 GBO zulässige Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Antrags hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das AG die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs oder für eine Löschung der eingetragenen Hypothek von Amts wegen (§ 71 Abs. 2 S. 2, § 53 Abs. 1 GBO) verneint. Recht ist e...mehr

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FoVo 1/2013, Muss der Schul... / II. Die Lösung

Frage ist im Vermögensverzeichnis nicht vorgesehen … Zunächst ist festzustellen, dass die Frage nach einem Mobiltelefon (Handy) in den bisherigen Vermögensverzeichnissen nicht vorgesehen ist. Auch wenn die Bundesländer derzeit an einem neuen Formblatt für das Vermögensverzeichnis arbeiten, ist nicht ersichtlich, dass sich dies kurzfristig ändert. … VV ist nicht abschließend … D...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Die Folgen der gütlichen Erledigung mit dem Gerichtsvollzieher

Information des Gläubigers Der Gerichtsvollzieher hat den Gläubiger unverzüglich über die mit dem Schuldner getroffene Zahlungsvereinbarung zu unterrichten, ohne dass dies Wirksamkeitsvoraussetzung des Zahlungsaufschubes ist (Fischer, DGVZ 2010, 113; Musielak/Voit, § 802b Rn 5). Einerseits soll der Gläubiger prüfen können, ob die von ihm gemachten Vorgaben für die Zahlungsver...mehr

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AGS 09/2013, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen. Verlag C. H. Beck, 7. Aufl., 2013. XXII, 411 S. 35,00 EUR.

Einmal jährlich muss die Gemeinschaft über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abrechnen. Die Abrechnung ist gem. § 28 Abs. 3 WEG die Aufgabe des Verwalters. Die Bestandteile einer vollständigen Jahresabrechnung sind die Hausgeldabrechnung, die Kontenentwicklung und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Zu Letzterer hat der BGH in seiner grundl...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Koste... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Festsetzung der von der Klägerin angemeldeten Einigungsgebühr ihres Prozessbevollmächtigten für dessen Mitwirkung an dem im Verlauf des Revisionsrechtszuges geschlossenen außergerichtlichen Vergleich (Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1004 VV) abgelehnt. Zwar ist der sofortigen Beschwerde darin zu folgen, dass die Einigungsgebühr des Rechtsanwalts fü...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Anordnung der Zwangsverwaltung nach Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Rz. 986 Das vom Insolvenzgericht gemäß § 21 InsO angeordnete allgemeine Verfügungsverbot ist für sich allein kein Vollstreckungsverbot.[36] Das gleichzeitig verhängte Vollstreckungsverbot kann sich aber auf die Gegenstände der Immobiliarvollstreckung nicht beziehen (§ 21 Abs. 2 S. 3 InsO). Daraus ergibt sich, dass auch noch nach der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahr...mehr

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AGS 1/2013, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat die von der Antragstellerin geltend gemachte Verfahrensgebühr für die Einschaltung ihrer Patenanwälte – und damit auch die Kostenpauschale – zu Unrecht festgesetzt. Eine Kostenerstattungspflicht der Antragsgegnerin folgt vorliegend weder aus § 52 Abs. 4 GeschmMG noch hat die Antragstellerin dargelegt, dass die Mitwirkung ihrer Patentanwälte aus Gründe...mehr

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FoVo 12/2012, Wer darf eine... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung eröffnet Perspektiven Für Inkassounternehmen eröffnet die Entscheidung neue Perspektiven im Rahmen der Zwangsvollstreckung. § 10 RDG erlaubt registrierten Inkassounternehmen die außergerichtliche Erbringung von Inkassodienstleistungen als Unterfall der Rechtsdienstleistungen. § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO erweitert den Tätigkeitsbereich einerseits auf das gerichtliche Ma...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / VIII. Zwangsverwalter und Versteigerung

Rz. 965 Enge Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Versteigerungsgericht hilft beiden sehr bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Das Versteigerungsgericht wird daher dem Zwangsverwalter alle seine Entscheidungen in Abschrift zuleiten, auch wenn dies nicht irgendwo vorgeschrieben ist. Nur so kann der Zwangsverwalter richtig disponieren. Es kann für seine Entscheidungen z.B. wic...mehr

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FoVo 1/2013, Die Kosten im Auge behalten

Neue Möglichkeiten – neue Kosten In den letzten Ausgaben wurden bereits verschiedene Aspekte der Reform der Sachaufklärung vorgestellt. Die neuen Möglichkeiten können die Zwangsvollstreckung effektiver gestalten. Die neuen Möglichkeiten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie auch eine Kostenbelastung mit sich bringen. Hierüber muss der Gläubiger aufgeklärt werden....mehr

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Auch nach der geänderten Rechtsprechung des BFH sind Zivilprozesskosten dann nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Dritten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Sachverhalt Im Streitfall beabsichtigte eine Bank, gegenüber dem Steuer...mehr

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Zwangsräumung: Verfassungsrechtliche Grundsätze bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz

Leitsatz Bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz dürfen die Instanzgerichte die dem Schutz des Schuldners dienenden Maßnahmen nicht dem Gerichtsvollzieher überlassen. Vielmehr müssen sie selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz des Schuldners erforderlich sind. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette ZPO § 765a Kommentar Der 72-jährige ehemalige Eigentümer ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung. Handkommentar. Herausgegeben von Johann Kindel, Caroline Meller-Hannich und Hans Joachim Wolf (†). ZPO – ZVG – Nebengesetze – Europäische Regelungen – Kosten. 2. Aufl., 2013. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3036 S. 98,00 EUR.

Auch der Kommentar des Nomos Verlags zum gesamten Zwangsvollstreckungsrecht ist neu aufgelegt worden. Der mit der 1. Aufl. neu beschrittene Weg, das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Nebengesetzen, Kosten etc. in einem Band zu kommentieren, hat sich in der Praxis bewährt. Anlass der Neuauflage sind insbesondere die zum 1.1.2013 in Kraft tretenden umfangreichen...mehr

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AGS Nr.11/2012, Zwangsvollstreckung. Kommentiertes Prozessformularbuch – ZPO – ZVG – FamFG – EuGVVO – Tabelle pfändbarer Beträge. Herausgegeben von Ingo Saenger, Christoph Ullrich und Oliver Siebert. Überarbeitete und erweiterte Sonderausgabe aus Saenger/Ullrich/Siebert. Gesetzesformulare Zivilprozessordnung. 2. Aufl. 2012. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1072 S. 88,00 EUR.

Bereits die erste Auflage dieses Werkes hat in der Praxis großen Anklang gefunden, sodass sich der Verlag entschlossen hat, eine aktualisierte zweite Auflage herauszugeben. Dabei werden insbesondere bereits die zum 1.1.2013 in Kraft tretenden umfangreichen Änderungen durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 berücksichtigt. Zum T...mehr

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FoVo 11/2012, Die "Räumung"... / II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Abgrenzung der Vollstreckungsarten erforderlich Die Frage, wie im Rahmen der Vollstreckung zur Herausgabe von Grundstücken nach § 885 ZPO zu verfahren ist, wenn der Schuldner auf dem Grundstück Tiere hält, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten auf, die ein für den konkreten Fall maßgebliches Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht kennen, infolgedessen die Interessen ihrer Mandanten nur unzureichend wahrnehmen und ihnen hierdurch finanziellen Schaden zufügen. Zum Sachverhalt: Der Kläger, dessen Einkommen sich im Jahr 2005 deutlich...mehr

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FoVo 11/2012, Keine materie... / II. Die Entscheidung

Tschechischer Zahlungstitel ist in Deutschland vollstreckbar Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen ist der Ausgangspunkt des Beschwerdegerichts, dass das tschechische Zahlungsurteil auf der Grundlage von Art. 38 ff. der Verordnung (EG) Nummer 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ents...mehr

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FoVo 11/2012, Zugriff auf d... / II. Die Lösung

Kassenpfändung ist das Stichwort Die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme zielt auf die Pfändung von Bargeld ab. Bei Bargeld handelt es sich um eine bewegliche Sache, so dass dieses der Mobiliarzwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach §§ 753, 754, 808 ff. ZPO unterliegt. Erforderlich ist mithin ein entsprechender Mobiliarzwangsvollstreckungsauftrag an den ö...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vollstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist jedoch nicht begründet und war deshalb zurückzuweisen. 1. Wovon auch das AG in seinem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend ausgegangen ist, steht den Gläubigerinnen wegen der Zahlungsaufforderung ihrer Prozessbevollmächtigten eine 0,3-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV (vgl. dazu BGH NJW-RR 2003, 1581 m.w.N.). 2. Es kann für die Ents...mehr

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FoVo 11/2012, Zugriff auf die Einnahmen eines Gastwirts

In FoVo 2012, 206 haben wir auf eine Leseranfrage hin dargestellt, wie auf die Tageseinnahmen des Besitzers einer Speisegaststätte zugegriffen werden kann. Der nachfolgende Musterantrag enthält die wesentlichen Antragselemente. Er ist dabei schon auf die ab dem 1.1.2013 geltenden Rechtsverhältnisse abgestimmt. Hinweis Beachtet werden muss allerdings, dass ggf. noch ein Durchs...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine PKH f... / Leitsatz

Die Bestimmungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gelten unmittelbar nur für die in der ZPO geregelten Streitigkeiten einschließlich der Zwangsvollstreckung. Auf andere Verfahren finden diese Regelungen nur dann Anwendung, wenn sie ausdrücklich für entsprechend anwendbar erklärt worden sind. Das ist für Verfahren nach dem GKG nicht der Fall. In...mehr

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FoVo 11/2012, Unklare und l... / Leitsatz

Da es Sinn und Zweck einer Vermögensoffenbarung nach § 807 ZPO ist, den Gläubiger umfassend über die Vermögenswerte zu informieren, auf die er im Wege der Zwangsvollstreckung Zugriff nehmen kann, hat der SU alle Vermögenswerte, die er besitzt, zu bezeichnen, und zwar so genau und vollständig, dass der Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Der Gläubiger ist grundsä...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vollstrecku... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für die beiden Klägerinnen erfolgreich eine Beschlussanfechtungsklage gegen 60 Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage sowie die zugehörige Hausverwaltungs-GmbH geführt und hiernach einen Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Klägerinnen gegen die Beklagten über 1.103,62 EUR nebst Zinsen erwirkt. Nachdem die festgesetzen Kosten nicht fristgerecht bez...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 27.12.2011 dem Gerichtsvollzieher einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. In der beigefügten Forderungsaufstellung v. 27.12.2011 war unter Nr. 4 und 6 jeweils eine Gebühr des Rechtsanwalts als Gläubigervertreter für die Zwangsvollstreckung gem. Nr. 3309 VV enthalten. Daraufhin teilte der Gerichtsvollzieher mit, dass eine Absetzung de...mehr

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FoVo 11/2012, Keine materie... / III. Der Praxistipp

Schuldner ist nicht rechtlos Der Schuldner ist durch die Entscheidung des BGH nicht rechtlos gestellt. Allerdings ist ihm die Möglichkeit genommen, das Vollstreckungsverfahren durch unstatthafte Einwendungen zu verzögern. Er muss vielmehr in dem Mitgliedsstaat, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, seine Einwendungen nach den dortigen Rechtsregeln geltend machen. De...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine PKH f... / 2 Aus den Gründen

1. Das vom Verurteilten eingelegte Rechtsmittel ist gem. § 300 StPO als Beschwerde i.S.v. § 304 Abs. 1 StPO auszulegen, da dies der statthafte Rechtsbehelf gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse ist, die – wie im vorliegenden Fall – nicht durch Gesetz einer Anfechtung entzogen sind. Über diese Beschwerde hatte der Senat in der Besetzung gem. §...mehr

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FoVo 11/2012, Richtiges pro... / II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH widerspricht dem Kammergericht und folgt dem Gläubiger Der BGH widerspricht dem Kammergericht (KG) und hält die Feststellungsklage für zulässig. Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festge...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 2 Aus den Gründen

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG eine selbstständige und damit gesondert zu vergütende Angelegenheit des Rechtsanwalts dar. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG definiert die Angelegenheit für das Vollstreckungsverfahren abweichend vom § 15 Abs. 1 RVG. Jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme ist eine eigene Angelegenheit. Die Vollstreckungsmaßnahme ist zu unter...mehr

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FoVo 11/2012, Der Umfang der neuen Vermögensauskunft

In FoVo 2012, 181 ff. haben wir über die Voraussetzungen berichtet, unter denen eine Vermögensauskunft vom Schuldner nach dem 1.1.2013 zu erteilen ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Schuldner Auskunft erteilen muss und was der Gläubiger aufgrund der Angaben tun kann, was bei Mängeln zu tun ist und welche Neuerungen beachtet werden...mehr

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FoVo 10/2012, Nur bei den K... / II. Die Entscheidung

Das sieht der BGH ganz anders Das LG hat die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zu Unrecht als nach § 567 Abs. 2 ZPO unzulässig angesehen. § 567 Abs. 2 ZPO setzt voraus, dass eine "Entscheidung über Kosten" betroffen ist. Daran fehlt es. Wann liegt ein Kostenstreit vor? Allerdings ist anerkannt, dass zu den Entscheidungen über Kosten gemäß § 567 Abs. 2 ZPO auch Entscheidungen...mehr

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FoVo 10/2012, Kein Offenbar... / II. Die Entscheidung

BGH widmet sich einer Streitfrage … Die Frage, ob das während des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO bestehende Vollstreckungsverbot auch für Anträge auf Abgabe einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung nach §§ 807, 899 ff. ZPO gilt, ist umstritten.mehr

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FoVo 10/2012, Nur bei den K... / Leitsatz

Eine Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldet...mehr

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AGS 10/2012, Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte

Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Von Rechtsfachwirtin und Bürovorsteherin Carmen Wolf. Formulare – Checklisten und Muster für praktische Büroabläufe. 4. Aufl. 2011. DIN A 4 Großformat – Ringheftung. Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Luchterhand). 216 S. 36,00 EUR. Mittlerweile in 4. Aufl. liegen die Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte vor. Das ...mehr

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FoVo 10/2012, Vermögensauskunft statt Offenbarungsverfahren

Kein Stein bleibt auf dem anderen – Ihre Aufgaben Mit der Reform der Sachaufklärung gewinnt der Gerichtsvollzieher alte und neue Regelbefugnisse, die ihre Bestimmung in §§ 802a ff. ZPO finden (FoVo 2012, 121, 123). Dazu gehört auch die Neuregelung der Vermögensauskunft, die an die Stelle des bisherigen Offenbarungsverfahrens treten wird. Die bisherigen Vorschriften über das O...mehr

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FoVo 10/2012, Die strafrech... / I. Die zivilrechtliche Seite

Zivilrechtliche Auskunftspflicht als Strafbarkeitsvoraussetzung Zunächst kann die strafrechtliche Seite das Zivilrecht nicht ausklammern. Was nicht zivilrechtlich angegeben werden muss, kann auch keine strafrechtlich relevante Verletzung sein. Auch bei einem debitorischen Konto bestehen Pfändungsmöglichkeiten. Bei einem Girokonto können die Ansprüche nach § 833 ZPO, aber auch...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / bb) Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren

Hat der Verpflichtete Unterhalt geleistet, ist der auf die Abfindung zurückgehende, bis zum Stichtag gezahlte Betrag zu verdoppeln, von der Abfindung abzuziehen und der Rest als Vermögen in die Zugewinnausgleichsrechnung einzusetzen. Unterhaltsrückstände am Stichtag sind nach der Rechtsprechung des BGH[12] als Verbindlichkeiten anzusetzen. Die unterhaltsrechtliche Beteiligung...mehr

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FoVo 10/2012, Drittschuldne... / I. Der Fall

Gläubigerin pfändet Unterhaltsanspruch "einschränkungslos" Der Schuldner hat gegenüber der Drittschuldnerin einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, den die Gläubigerin gepfändet hat. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wurde ohne Hinweise auf Pfändungsschutzvorschriften erlassen. Die Drittschuldnerin hat die Forderung aus dem PfÜB in Höhe des rückständigen Trennung...mehr

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FoVo 10/2012, Kein Offenbar... / I. Der Fall

Einzelgläubiger begehrt e.V. während Insolvenzverfahren Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Der Schuldner gab im Jahr 2006 die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO ab. Im Jahr 2008 hat der Gläubiger beantragt, einen Termin zur nochmaligen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner gemäß § 903...mehr