In FoVo 2012, 206 haben wir auf eine Leseranfrage hin dargestellt, wie auf die Tageseinnahmen des Besitzers einer Speisegaststätte zugegriffen werden kann. Der nachfolgende Musterantrag enthält die wesentlichen Antragselemente. Er ist dabei schon auf die ab dem 1.1.2013 geltenden Rechtsverhältnisse abgestimmt.

 

Hinweis

Beachtet werden muss allerdings, dass ggf. noch ein Durchsuchungsbeschluss und ein Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsbeschluss erwirkt werden muss. Hinsichtlich des Durchsuchungsbeschlusses ist dabei ab dem 1.3.2012 zwingend auf das nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung verbindlich vorgegebene Formular zurückzugreifen. Seit dem 1.9.2012 kann es schon eingesetzt werden (hierzu FoVo 2012, 186 und BGBl I 2012, 1822).

 

Muster: Der Vollstreckungsantrag bei der Kassenpfändung

An

Gerichtsvollzieher … in …
Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – in …

In der Zwangsvollstreckungssache

des … – Gläubiger –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe …

gegen

den … – Schuldner –

beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO,

1. dem Schuldner die beiliegende Abschrift des Vollstreckungstitels sowie des Kostenfestsetzungsbeschlusses zuzustellen und die Zustellbescheinigung den Vollstreckungstiteln beizufügen,

2. die aus der beigefügten Forderungsaufstellung ersichtliche Vollstreckungsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche körperliche Vermögen, insbesondere im Wege der Kassenpfändung, einzuziehen.

Dabei wird besonders beantragt (§§ 62 Abs. 3, 104 GVGA n.F.), gegen den Schuldner, der in … in der … -Straße eine Speisegaststätte betreibt, an den Tagen … möglichst zwischen … Uhr und … Uhr im Wege der Kassenpfändung als Dauerpfändung vorzugehen.

Sollte der Schuldner vor Antragstellung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gerichtsvollziehers bzw. Gerichtes verzogen sein und die Speisegaststätte aufgegeben haben oder ein anderer Zuständigkeitsmangel vorliegen, wird zunächst um Rücksendung des Antrages gebeten, der für diesen Fall zurückgenommen wird.

Im Einzelnen wird zur Begründung Folgendes ausgeführt:

Aufgrund der beigefügten vollstreckbaren Ausfertigung des … vom …, Az: …, sowie des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom … kann der Gläubiger den aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtlichen Gesamtbetrag von ( … ) EUR sowie die Kosten dieses Antrages beanspruchen:

 
Forderung gemäß beigefügter Forderungsaufstellung … EUR
0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus … EUR … EUR
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV … EUR
Mehrwertsteuer für dieses Verfahren nach § 7008 RVG-VV … EUR
Summe … EUR

Teilzahlungen des Gläubigers sind in der Forderungsaufstellung berücksichtigt. Der Gläubiger ist zum Abzug der Vorsteuer – nicht – berechtigt.

Die Kosten dieses Verfahrens sowie weitere tägliche Zinsen in Höhe von ( … ) EUR sind hinzuzusetzen.

Der Schuldner betreibt unter der oben angegebenen Adresse eine Speisegaststätte, in der er nicht unerhebliche Tageseinnahmen erzielt. Die Recherchen des Gläubigers haben ergeben, dass das Restaurant insbesondere an folgenden Tagen besonders gut besucht ist: … Die meisten Gäste sind dabei in der Zeit von … Uhr bis … Uhr zu verzeichnen, so dass der höchste Kassenbestand voraussichtlich gegen … Uhr vorhanden ist und dem Pfändungszugriff offen steht.

Da zu erwarten ist, dass der Schuldner die Durchsuchung der Räumlichkeiten und der dortigen Behältnisse verweigert, wird in der Anlage ein Durchsuchungsbeschluss nach §§ 758, 758a ZPO sowie der Beschluss zur Ermächtigung zur Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen nach § 758a Abs. 4 ZPO überreicht.

Mit Ratenzahlungsangeboten des Schuldners im Sinne des § 802b ZPO ist der Gläubiger mit der Maßgabe einverstanden, dass eine Mindestrate von … EUR und die erste Rate zuzüglich der Vollstreckungskosten sofort gezahlt wird. Es ist danach nicht erforderlich, dass die nicht unerhebliche Gesamtforderung in zwölf Monaten getilgt wird. Nach der Gesetzesbegründung zu § 802b ZPO steht es ausdrücklich in der Dispositionsbefugnis des Gläubigers, den Gerichtsvollzieher von der Sollvorschrift zu entbinden und abweichende Vorgaben zur Zahlungsvereinbarung zu machen. Sieht der Schuldner sich nicht in der Lage, den vorstehenden Bedingungen Rechnung zu tragen, kann er mit dem Unterzeichner unter der Rufnummer … Kontakt aufnehmen, um eine abweichende gütliche Einigung zu erzielen. In diesem Fall ist die Kassenpfändung zunächst am Tag des erstmaligen Erscheinens durchzuführen.

Weiterhin werden folgende Anträge gestellt:

Wurden Gegenstände bereits für einen anderen Gläubiger gepfändet, wird beantragt, diese im Wege der Anschlusspfändung zu pfänden sowie im geeigneten Fall eine vorläufige Austauschpfändung vorzunehmen.
Wurde von der Pfändung von Gegenständen mit einem gewissen Wert abgesehen, wird beantragt, diese im Pfändungsprotokoll aufzuführen und den Grund für die unterlassene Pfändung anzugeben, damit die diesbezüglichen Angaben des Schuldners ebenso geprüft werden können wie die Möglichkei...

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