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Muster 4.11: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall

 

Muster 4.11: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall

Hinweise zum Jahresurlaub

Sehr geehrte/r Frau/Herr _____,

hiermit möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche für das nächste Kalenderjahr informieren.

Sie haben nach Ihrem Arbeitsvertrag (alternativ: Tarifvertrag) im nächsten Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von _____ Arbeitstagen (Jahresurlaub) und weiteren _____ Arbeitstagen Zusatzurlaub nach SGB IX. Außerdem haben Sie aus den Vorjahren noch einen Resturlaub von _____Arbeitstagen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) (alternativ: Tarifvertrag) gelten für Ihre Urlaubsansprüche folgende Verfallfristen: Der Jahresurlaub und der Zusatzurlaub nach SGB IX müssen im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 31.12. genommen werden. Werden Jahresurlaub und/oder Zusatzurlaub nach SGB IX bis zum 31.12. nicht genommen, verfallen sie grundsätzlich ersatzlos, d.h. sie können nicht mehr genommen und auch nicht abgegolten werden. Nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe (z.B. Unterbesetzung wegen eines besonders hohen Krankenstandes) oder in Ihrer Person liegender Gründe (z.B. Krankheit) können Urlaubsansprüche auf das Folgejahr übertragen werden. Der Resturlaub muss bis zum 31.3. des nächsten Jahres genommen werden. Wird der Resturlaub bis zum 31.3. nicht genommen, verfällt er ersatzlos, d.h. er kann nicht mehr genommen oder finanziell abgegolten werden. Eine Verlängerung des Übertragungszeitraums ist nicht möglich.

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