Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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zerb 2/2014, Vollstreckung ... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn des im Juni 2003 verstorbenen C. H. B. (im Folgenden: Erblasser). Die Beteiligte zu 2 lebte mit dem Erblasser in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Der Erblasser und die Beteiligte zu 2 waren Miteigentümer der im Beschlusseingang bezeichneten Grundstücke, und zwar zu je 1/2 Anteil an einem Hausgrundstück (Grundbuchblatt 298) und zu j...mehr

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FoVo 2/2014, Aufrechnung mi... / 2 II. Der Praxistipp

Des einen Freud, des anderen Leid Die Fallkonstellation des BGH tritt insbesondere dann auf, wenn innerhalb eines Prozesses beide Parteien teilweise obsiegen oder unterliegen oder wenn es eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen den Parteien gibt. Daraus sind Konsequenzen zu ziehen:mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / IX. § 712 ZPO/§ 120 FamFG

Wie nach der Rechtsprechung zu § 712 ZPO kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch in einer Familienstreitsache (hier: Unterhalt) nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG zu stellen.[66]mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / XI. § 775 ZPO/§ 120 FamFG

Wird in einer Familienstreitsache (hier Unterhalt) ein Versäumnisbeschluss, in dem die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet wurde, nach Einspruch des Schuldners aufgehoben, ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Nr. 1 ZPO einzustellen, ohne dass es in dem aufhebenden Beschluss einer Anordnung der sofortigen Wirksamkeit bedarf. Wird in einer Familienstreitsache e...mehr

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FoVo 2/2014, Aufrechnung mi... / Leitsatz

1. Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 8.1.1976 – III ZR 146/73, JR 1976, 332). 2. Dies gilt auch für den Fall, dass d...mehr

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FoVo 2/2014, Nebenforderung... / II. Die Lösung

Hier wurde entschieden Nach Ansicht des Amtsgerichts Augsburg vom 26.8.2013 sind betragsmäßig in einem Vollstreckungsbescheid ausgewiesene Nebenforderungen bei der Berechnung der 500,00-EUR-Grenze i.S.d. § 755 Abs. 2 S. 2 1. Hs ZPO zu berücksichtigen (AG Augsburg DGVZ 13, 215). Die Entscheidung von einem der rund 650 Amtsgerichte kann aber die Frage für die Praxis noch nicht ...mehr

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FoVo 2/2014, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

PfÜB über Arbeitsein­kommen beantragt Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer in einem Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Forderung (Hauptbetrag 404 EUR) sowie wegen Kosten. Der Gläubiger hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, durch den unter anderem die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüch...mehr

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FF 2/2014, Beistandschaft d... / 1 Tatbestand

[1] Die Klägerinnen begehren von dem beklagten Land Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Jugendamt. [2] Im September 2004 übernahm das Jugendamt auf Antrag der Mutter der beiden minderjährigen Klägerinnen für diese die Beistandschaft, um Unterhaltsansprüche gegen deren Vater (im Folgenden: Streithelf...mehr

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FoVo 2/2014, PfÜB-Formular ... / 1 I. Der Fall

Antrag auf PfÜB gegen zwei Drittschuldner Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin aus einem Vollstreckungsbescheid des AG Wedding vom 6.5.2013. Wegen einer Forderung in Höhe von 2.175 EUR hat die Gläubigerin unter dem 14.6.2013 bei dem AG Mannheim den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, mit dem die angebliche Fo...mehr

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FoVo 2/2014, Pfändbarkeit d... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet zu Lasten des Gläubigers Das Bundessozialgericht (v. 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R = NZS 2013, 273) hat aktuell entschieden, dass Betriebs- und Heizkostenerstattungen des Vermieters nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung gegen einen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II unterliegen. Der BGH schließt sich der Auffassung des BSG an, weil diese Rückzahlung v...mehr

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FoVo 2/2014, Verordnung zur Änderung der Zwangsvoll­streckungsformularverordnung

Überfällig: Anpassung an die SEPA-Regeln Das Bundesjustizministerium plant, die mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) eingeführten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsforde­rungen sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluss insbesondere wegen gewöhnlicher Geldfor...mehr

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FoVo 2/2014, Pfändung eines... / 3 III. Der Praxistipp

Der Anspruch ist in der Sache schwer zu begründen … Inwieweit ein nichtehelicher Lebensgefährte tatsächlich vergütungspflichtige Tätigkeiten erbringt, ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt davon ab, ob der Lebensgefährte des Schuldners für die erledigten Arbeiten ansonsten einen Dritten beschäftigen müsste oder jedenfalls aber geldwerte eigene Arbeitskräfte über das übli...mehr

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AGS 2/2014, Anspruch auf Ve... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Es besteht eine Ratenzahlungspflicht des Antragsgegners i.H.v. 30,00 EUR ab März 2013. 1. Durch den angefochtenen Beschluss hatte das AG noch angenommen, dass der Antragsgegner aus seinem Einkommen monatliche Raten von 200,00 EUR leisten könne. In der teilweisen A...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung

Einführung Zahlungsvereinbarungen spielen in der Zwangsvollstreckung eine große Rolle. In der Praxis gibt es für den Anwalt des Gläubigers jedoch oftmals Probleme mit der Einigungsgebühr, sofern dieser für seinen Mandanten während des Zwangsvollstreckungsverfahrens eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und in dieser dem Schuldner gestattet, die Forderung in bestimmten Tei...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 2. Einigungsgebühr beim Abschluss einer Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung durch den Anwalt

a) Grundsätzlich kann damit eine Einigungsgebühr beim Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung durch den Rechtsanwalt in der Zwangsvollstreckung entstehen.[7] Verlangt wird allerdings die "Mitwirkung" des Anwalts an dieser Vereinbarung. Erfolgt diese, verdient der Anwalt eine Einigungsgebühr.[8] Dies gilt auch, wenn er eine Teilzahlungsvereinbarung schließt.[9] Nach der Anm....mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 1. Neuregelung der Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung

Durch das 2. KostRModG[2] wurde die Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV neugefasst. Der Gesetzgeber war beim Übergang von der Vergleichsgebühr der BRAGO zur Einigungsgebühr des RVG durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5.5.2004[3] ursprünglich davon ausgegangen, dass die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung bei einer Zahlungsvereinbarung erwachsen kann.[4] Gleichwohl wur...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 3. In welcher Höhe erwächst die Einigungsgebühr bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung während der Zwangsvollstreckung?

Bezüglich der Höhe der Einigungsgebühr ist danach zu differenzieren, ob diese außerhalb oder während des Zwangsvollstreckungsverfahrens erwächst: a) Nach Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,5, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung vor Einleitung der Zwangsvollstreckung abgeschlossen wird. Damit wird der Überlegung Rechnung getragen, dass damit e...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 4. Der neue Gegenstandswert der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung während der Zwangsvollstreckung

a) Durch das 2. KostRMoG wurde die Vorschrift des § 31b RVG neu in das Gesetz eingefügt. Nach dieser Vorschrift beträgt der Gegenstandswert der Einigungsgebühr für den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner lediglich 20 Prozent des Anspruchs. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich allerdings auf den Abschluss einer Zahl...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, zu den vom Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung gehörten alle Aufwendungen, die angefallen seien, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen. Der Schuldner habe diese Kosten zu tragen, weil er sie durch die Nichterfüllung des titulier...mehr

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AGS 11/2013, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat in der Sache teilweisen Erfolg mit der Folge, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss in dem im Tenor dieser Entscheidung dargestellten Umfang abzuändern war; im Übrigen waren das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen. 1. Das AG Weilheim war für die Kostenfestsetzung nach §§ 788 Abs. 1 u. 2, 802 ZPO ausschließlich zu...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 6. Erstattung der Einigungsgebühr durch den Schuldner?

Verdient der Anwalt durch den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung während der Zwangsvollstreckung eine Einigungsgebühr, ist zu prüfen, ob diese vom Schuldner zu erstatten ist. Es findet insoweit die Regelung des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO Anwendung, wonach notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 91 ZPO) vom Schuldner zu erstatten sind. a) Umstritten ist allerdings, ob eine R...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / Einführung

Zahlungsvereinbarungen spielen in der Zwangsvollstreckung eine große Rolle. In der Praxis gibt es für den Anwalt des Gläubigers jedoch oftmals Probleme mit der Einigungsgebühr, sofern dieser für seinen Mandanten während des Zwangsvollstreckungsverfahrens eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und in dieser dem Schuldner gestattet, die Forderung in bestimmten Teilbeträgen ...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 1 Aus den Gründen

Die Vollstreckungserinnerung ist gem. § 788 ZPO zulässig, in der Sache aber nicht begründet. Die vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs ist dem Schuldner auszuhändigen, weil er vollständig gezahlt hat. Dem Gläubiger steht kein Anspruch auf Hebegebühren in einer Gesamthöhe von 186,43 EUR zu, da es sich nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gem. § 788 ZPO handel...mehr

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FoVo 1/2014, Nachweis der deliktischen Forderung wird einfacher

Vertragliche Ansprüche sind beizutreiben … Soll eine Forderung beigetrieben werden, ist zu fragen, welche Anspruchsgrundlage die Forderung begründet. In der Vielzahl der Fälle wird es sich um vertragliche Ansprüche handeln, etwa aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. In großem Umfang sind dabei Telekommunikations-, Versandhandels-, Energieversorgungs- und Vers...mehr

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / 3 III. Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung ist teurer geworden Die Zwangsvollstreckung hat sich mit dem 2. KostRMoG und den hier erfolgten Anpassungen der Gebühren und Auslagen im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) ganz erheblich verteuert. In den meisten Fällen sind die Gebühren um 1/3 gestiegen. Hinzu kommt, dass insbesondere bei den Auslagen weitere Kosten...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 5. Entsteht eine Einigungsgebühr bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher?

a) Zum 1.1.2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[30] Nach dem neuen § 802a Abs. 2 Nr. 1 ZPO soll der Gerichtsvollzieher nach erteiltem Vollstreckungsauftrag und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung eine gütliche Einigung nach § 802b ZPO versuchen. Nach dieser Vorschrift kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldn...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Vollstreckungsrecht

Wird in einer Familienstreitsache ein Versäumnisbeschluss, in dem die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet wurde, nach Einspruch des Schuldners aufgehoben, ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Abs. 1 ZPO einzustellen, ohne dass es in dem aufhebenden Beschluss einer Anordnung der sofortigen Wirksamkeit bedarf. Wird in einer Familienstreitsachen ein Versäumnisb...mehr

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AGS 12/2013, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das AG hat die Erinnerung der Gläubigerin im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen, da der Gerichtsvollzieher die von der Gläubigerin begehrte Beitreibung der in die Forderungsaufstellung eingestellten Einigungsgebühr gem. § 788 Abs. 1 ZPO zu ...mehr

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AGS 12/2013, Erneuter Zwang... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Rücknahme eines Vollstreckungsauftrags steht der Erstattungsfähigkeit der damit verbundenen Kosten nicht entgegen. Die Vorschrift des § 269 ZPO gilt nicht im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[1] Hier gilt vielmehr § 788 ZPO. Auch ein später zurückgenommener Vollstreckungsauftrag kann notwendig gewesen sein. Ein solcher Fall ist z.B. dann geg...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / c) Unbedingter gerichtlicher Verfahrensauftrag muss erteilt worden sein

Darüber hinaus ist klargestellt worden, dass diese Terminsgebühr nur dann anfallen kann, wenn ein unbedingter gerichtlicher Auftrag erteilt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Auszug aus der Gesetzesbegründung Die Grenzziehung zwischen der Anwendung des Teils 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und des Teils 3 VV für das gerichtliche Verfahren führt in der Praxis immer wiede...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere statthaft gem. §§ 793, 567 ZPO. Sie richtet sich gegen die teilweise Absetzung der mitvollstreckten Rechtsanwaltsgebühren für die frühere Tätigkeit der Gläubigervertreter in der Zwangsvollstreckung (Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) und die darin liegende teilweise Zurückweisung des ...mehr

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AGS 11/2013, Kostenerstattu... / Leitsatz

Für die Festsetzung der notwendigen Kosten für eine Vorpfändung aus einem rechtskräftigen Urteil ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Wird das Urteil, aus dem Vorpfändungsmaßnahmen betrieben wurden, aufgehoben oder geändert, so hat der Gläubiger die bereits beigetriebenen oder freiwillig gezahlten Kosten zu erstatten. Etwas anderes gilt, wenn die ursprünglich titulierte F...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, durch das die Schuldnerin zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Sie erteilten über ihre damaligen Verfahrensbevollmächtigten dem Gerichtsvollzieher den Auftrag, die Inhaberschuldverschreibungen der Hauptzahlstelle der Schuldnerin in F. anzubieten...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der...mehr

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AGS 12/2013, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Für eine im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach Maßgabe des § 802b ZPO n.F. abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung entsteht in der Regel keine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV. LG Duisburg, Beschl. v. 12.8.2013 – 7 T 131/13mehr

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zerb 11/2013, Vermächtniswe... / 1. Ausgleichszahlung als Untervermächtnis

Zunächst kann angeordnet sein, dass der Vermächtnisnehmer selbst mit einem weiteren Vermächtnis beschwert ist (Untervermächtnis, § 2186 BGB). Inhalt dieses Untervermächtnisses ist dann, dass ein bestimmter Geldbetrag an den Begünstigten des Untervermächtnisses zu zahlen ist. Der zu zahlende Geldbetrag sollte dabei sinnvollerweise als ein bestimmter Prozentsatz des Verkehrswer...mehr

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FoVo 1/2014, Ermessen oder ... / 3 III. Der Praxistipp

Gesetzgeber macht Rolle rückwärts Mit der Reform der Sachaufklärung hat der Gesetzgeber gegenüber der Reform aus dem Jahre 1999 eine Rolle rückwärts gemacht. Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft wurde 1999 auf den Gerichtsvollzieher übertragen, weil man sich von der Sofortabnahme im zeitlichen Zusammenhang mit der Sachpfändung eine Beschleunigung der Zwangsvollstre...mehr

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AGS 11/2013, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Die ursprüngliche Klägerin und damalige Gläubigerin ist am 9.5.2008 verstorben. Der Alleinerbe Dieter H. nahm den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 20.6.2008 auf. Die ursprüngliche Gläubigerin leitete im Anschluss an das vorläufig vollstreckbare Urteil des LG München II v. 25.10.2005 – 3 O 3256/05, mit welchem der Gläubigerin gegen Sicherheitsleistung die Zahlung von 128.780,3...mehr

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AGS 12/2013, Erneuter Zwang... / Leitsatz

Nimmt der Vollstreckungsgläubiger einen Zwangsvollstreckungsauftrag zurück und erhält er später den erneuten Auftrag zur Zwangsvollstreckung, liegt eine neue Angelegenheit vor, in der die Vergütung des Anwalts erneut ausgelöst wird. Die Kosten des weiteren Vollstreckungsauftrags sind auch grundsätzlich erstattungsfähig. AG Wuppertal, Beschl. v. 1.6.2012 – 44 M 3262/12mehr

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zerb 11/2013, Berechtigtes ... / Sachverhalt

Die Beteiligte hat zur Verfolgung "eines rein zivilrechtlichen Anspruchs" um Auskunft aus dem Grundbuch bezüglich des Grundeigentums (Wohnungseigentums) der Frau D. ersucht, die ihrer Kenntnis nach in der Stadt M. mehrere Eigentumswohnungen besitzen soll. Auf die Mitteilung der Urkundsbeamtin, dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden müsse, woran es fehle und weshalb...mehr

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AGS 12/2013, Thomas/Putzo, ZPO. Kommentar zur Zivilprozessordnung einschließlich FamFG, GVG, Einführungsgesetze, EU-Zivilverfahrensrecht. Begründet von Professor Dr. Heinz Thomas und Professor Dr. Hans Putzo, fortgeführt vom VRiBayObLG a.D. Dr. Klaus Reichold, VRiOLG am OLG München Dr. Reiner Hüßtege und RiOLG München Dr. Christian Seiler. 34. Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 2185 S. 60,00 EUR

Mit der Jubiläumsausgabe – der Thomas/Putzo existiert nunmehr seit 50 Jahren – wird von den Autoren eine aktuelle Kommentierung der Zivilprozessordnung geliefert, aber auch des GVG – soweit für den Zivilprozess und für die Familienverfahren von Bedeutung –, des FamFG, der Einführungsgesetze und insbesondere auch des EU-Zivilverfahrensrechts. Zu verarbeiten waren wieder einig...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 2. Die Grenzen von Anwalts-Vergleichen im Mediationsverfahren – Vollstreckung und Formerfordernisse

a) Ist es Ziel eines Mediationsverfahrens, eine Einigung herbeizuführen, die notfalls auch vollstreckbar ist, so scheidet eine Einigung, die feststellenden Charakter hat, aus, weil sie keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Einigen sich die Parteien darauf, dass sie A als Alleinerben ansehen und B als Vermächtnisnehmer behandeln wollen, so kann aus dieser Einigung nicht vo...mehr

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / 2 II. Die Entscheidung

… und ist damit erfolgreich Auf die Erinnerung der Gläubigerin war der von dem Gerichtsvollzieher vorgenommene Kostenansatz zu reduzieren. Das Gericht schließt sich insofern der Auffassung des Gerichtsvollziehers und des Bezirksrevisors nicht an, wonach Ziffer 700 Abs. 3 KV dahingehend auszulegen ist, dass Gebührenfreiheit nur für denjenigen eintritt, der tatsächlich die Kost...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 2 Anmerkung

I. Erstattung der Kosten des Mahnschreibens Die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ist nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von zwei Wochen als notwendig und damit als erstattungsfähig anzusehen. II. Erstattung der Hebegebühr Soweit das AG die Erstattung der Hebegebühr abgelehnt hat, entspricht dies der überwiegenden Auffassung:mehr

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AGS 9/2014, Zahlungsvereinb... / 1 Sachverhalt

Die in vollem Umfang erstattungsberechtigte Klägerin wendet sich dagegen, dass die Festsetzung der beantragten Einigungsgebühr und der Ansatz einer 1,2-Terminsgebühr nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV abgelehnt wurden. Zur Begründung wird ausgeführt, nach der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV entstehe eine Einigungsgebühr mindestens in Höhe des Gegenstandswerts nach § 31b RVG, wenn ...mehr

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FoVo 1/2014, Ermessen oder ... / 1 I. Der Fall

SU erscheint nicht zur VA Mit Gläubigerschreiben vom 31.1.2013 wurden u.a. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, (auch sofortige) Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 807 ZPO und Haftbefehl nach § 802g ZPO beantragt. Am 3.4.2013 pfändete die Gerichtsvollzieherin erfolglos beim Schuldner, nahm nicht sofort die Vermögensauskunft ab, sondern lud den Schuldner mi...mehr

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AGS 12/2013, Beiordnung im ... / 1 Sachverhalt

Zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen durch Eintragung einer Zwangshypothek begehrte die Beteiligte (Gläubigerin) beim Grundbuchamt Verfahrenskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung. Das Grundbuchamt gab dem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe statt, versagte jedoch die Anwaltsbeiordnung, weil diese bei Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Ziele eines Mediationsverfahrens

Ein Mediationsverfahren strebt die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts an (§ 1 MediationsG [1]). Es wird wohl auch in Zukunft eine Ausnahme sein, dass eine Partei nicht erst den Weg zu einem Rechtsanwalt beschreitet, um Rat und Hilfe in einem Konflikt zu erhalten, sondern sogleich einen (zertifizierten) Mediator um Vermittlung bittet. Und nun wird der Rechtsanwalt in ge...mehr

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AGS 12/2013, Einigungsgebüh... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des LG Duisburg entspricht der – soweit ersichtlich – einhelligen Rspr.: Hinweis Wenn eine Forderung mit Zustimmung des Gläubigervertreters in Raten durch den Gerichtsvollzieher eingezogen wird, löst dies keine Einigungsgebühr aus. Dies gilt auch dann, wenn vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung zwischen den Parteivertretern Verhandlungen über die Möglich...mehr

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FoVo 1/2014, Sparguthaben a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Anspruch der Insolvenzmasse Die Sparrücklagen des Schuldners unterliegen dem Insolvenzbeschlag. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist hierüber die Nachtragsverteilung durchzuführen. Gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird die Nachtragsverteilung auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen angeordnet, wenn Gegenstände der Masse nachtr...mehr