Antrag auf PfÜB gegen zwei Drittschuldner

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin aus einem Vollstreckungsbescheid des AG Wedding vom 6.5.2013. Wegen einer Forderung in Höhe von 2.175 EUR hat die Gläubigerin unter dem 14.6.2013 bei dem AG Mannheim den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, mit dem die angebliche Forderung der Schuldnerin gegenüber den beiden Drittschuldnerinnen gepfändet werden sollte.

AG bemängelt äußere Form des Formulars

Mit Beschluss vom 9.7.2013 hat das AG den Antrag der Gläubigerin auf Erlass eines PfÜB zurückgewiesen. Zur Begründung führt es aus, dass der Antrag nicht formgerecht eingereicht worden sei. Es seien Ergänzungen auch zum amtlichen Text bei den Ansprüchen A und D vorgenommen worden. Für den vorliegenden Antrag sei ein Vordruck verwendet worden, der dem amtlichen Formular zwar sehr ähnlich sehe, jedoch ein abweichendes Layout aufweise. Nachdem das AG der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen hat, musste nun das LG darüber entscheiden.

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