Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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ZErb 3/2013, Gesamtschuldkl... / III. Gesamthandklage

Das Gesetz gestattet dem Nachlassgläubiger auch die vollständige Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass von sämtlichen Miterben nach § 2059 Abs. 2 BGB. Die Klage, mit der der Nachlassgläubiger vor der Teilung die Mitwirkung an einer gemeinschaftlichen Verfügung aller Miterben (§ 2040 Abs. 1 BGB) über einen Nachlassgegenstand (oder die Zahlung einer Geldsumme bei Meidung d...mehr

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ZErb 3/2013, Gesamtschuldkl... / V. Insbesondere: Klage hinsichtlich echter Gesamthandschulden

Die gegen Miterben gerichtete Klage wegen echter oder reiner Gesamthandschulden[47] verdient besondere Beachtung. Denn im Gegensatz zu Zahlungsansprüchen können echte Gesamthandschulden nur von jedem Miterben, jedenfalls nicht von einem einzelnen Miterben (auch nicht aus dessen Privatvermögen) erfüllt werden. Hierunter fallen z. B. Ansprüche auf Auflassung eines zum Nachlass...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus Teil-VU wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung Die Gläubiger betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Teilversäumnisurteil sowie aus einem in gleicher Sache ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss. Die titulierte Forderung beruht auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners. Der Schuldner ist verheiratet und sein...mehr

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AGS 3/2013, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war durch Urteil des LG (abgedr. in AGS 2012, 324) zur Herausgabe seiner Handakte an die ehemaligen Mandanten (Gläubiger) verurteilt worden. Diese forderten durch ihren neuen Prozessbevollmächtigten den Anwalt zur Übersendung der Akte auf und verlangten Ausgleich der Kostennoten für die anwaltliche Zwangsvollstreckung, für die der Prozessbevollmächtigte der ...mehr

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ZErb 3/2013, Insolvenzrecht... / Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne den zweiten Erbvertrag nicht anfechten. Dagegen spreche § 83 Abs. 1 InsO. Nach dieser Vorschrift stehe allein dem Schuldner nach Eintritt des Erbfalls die höchstpersönliche Entscheidung zu, ob er den ihm letztwillig zugedachten Vermögenszuwachs annehme oder ausschlage. Deswegen sei dies...mehr

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FoVo 3/2013, Übergangsbesti... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung entspricht der in der FoVo (2012, 221 und 2013, 26) vertretenen Auffassung. Die gesetzliche Übergangsbestimmung § 39 EGZPO ist in ihrem Wortlaut, ihrem Sinn und Zweck, ihrer systematischen Stellung und vom Ziel des Gesetzgebers, eine klare Grenzregelung zu schaffen, eindeutig. Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung ist weder für Billigkeitsüberlegun...mehr

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FoVo 3/2013, Übergangsbesti... / 1 I. Der Fall

Der Schuldner hat am 29.12.2010 die eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung abgegeben. Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dresden vom 25.10.2010. Unter dem 14.1.2013 beauftragte der Gläubiger den Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermöge...mehr

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AGS 3/2013, Beck’sches Prozessformularbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Mes. 12. neu bearb. und erw. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XLVI, 2576 S. Mit CD-ROM. 119,00 EUR.

Die 11. Aufl. des Prozessformulars befand sich auf dem Stand Herbst 2009 und hatte die Änderungen des FGG-ReformG bereits berücksichtigt. Seit dieser Vorauflage sind drei Jahre vergangen, die eine Neubearbeitung erforderlich gemacht haben, auch wenn die Gesetzesänderungen diesmal nicht so umfangreich gewesen sind. Berücksichtigt werden mussten u.a. das Gesetz zur Erweiterung...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG lässt dem SU zu viel Das LG geht davon aus, dass die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gemäß § 850b Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden kann. Dagegen ist nichts zu erinnern. Unzutreffend ist allerdings die Auffassung des LG, dem Schuldner müssten monatlich 177,01 EU...mehr

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FoVo 3/2013, Was wird wann im Schuldnerverzeichnis eingetragen …?

Anforderungen des alten Vermögensverzeichnisses Ergibt sich für den Gläubiger durch Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis oder aber aufgrund eines eigenen Antrages nach § 802c ZPO, dass der Schuldner in den letzten zwei Jahren bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat, so stellt sich die Frage, ob in das alte Vermögensverzeichnis Einsicht genommen werden soll. Dies kan...mehr

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AGKompakt 3/2013, Keine Vor... / 3 III. Praxishinweis

Anfall der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug sind auseinanderzuhalten Das LAG wirft hier offensichtlich zwei Dinge durcheinander, nämlich die Frage, ob überhaupt Umsatzsteuer anfällt, und die Frage, ob bei anfallender Umsatzsteuer eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. Fällt erst gar keine Umsatzsteuer an, dann stellt sich die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung logisc...mehr

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FoVo 3/2013, Verzichten Sie... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruch auf Lohnabrechnung ist mitgepfändet Die angeblichen Forderungen des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf monatliche Übersendung der Lohnabrechnungen sind zusammen mit den angeblichen Forderungen auf Lohnzahlung als Nebenrechte mitgepfändet. Die mit einer Pfändung verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtre...mehr

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ZErb 3/2013, Gesamtschuldkl... / II. Gesamtschuldklage

Aufgrund der gesamtschuldnerischen Stellung eines jeden Miterben kann der Gläubiger seine Forderung gegen einzelne oder mehrere oder – nicht notwendigerweise – alle Miterben richten und diese wie Alleinerben auf vollständige Erfüllung in Anspruch nehmen (sog. Gesamtschuldklage, §§ 2058, 421 BGB). Das Recht hat der Gläubiger nicht vor Annahme der Erbschaft (§ 1958 BGB), wohl ...mehr

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FoVo 3/2013, Hier spricht das BMJ

Formulare seit dem 1.3.2013 verbindlich Seit dem 1.3.2013 sind die Formulare für die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen gewöhnlicher Geldforderungen verbindlich. Werden andere Muster oder Formulare benutzt, muss der Rechtspfleger den Antrag ...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Soweit sie eine Verletzung rechtlichen Gehörs rügt, ist dieser Verfahrensfehler durch die Beschwerdeeinlegung geheilt, da sie umfassend ihre Rechtsauffassung vortragen konnte und das AG sie in seinem Nichtabhilfebeschluss ersichtlich zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Das AG hat den Verfahrenswert zutreffend festgesetzt. Die Verfahrenswertfestsetzung beruht au...mehr

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AGS 2/2013, Gegenstandswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OVG ist m.E. unzutreffend. Bei einer sog. "Sicherungsvollstreckung" nach § 720a ZPO handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Dies dürfte unstreitig sein, zumal die Sicherungsvollstreckung im achten Buch der ZPO, der Zwangsvollstreckung, geregelt ist. Dass die Sicherungsvollstreckung nicht unmittelbar der Verwertung dient, ist unerheblich. ...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Was hat das Vollstreckungsgericht zu prüfen? Entgegen der Auffassung des LG muss sich bei der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen nach § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO aus dem Vollstreckungstitel allein ergeben, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt, nicht hingegen, dass der Gläubiger gegenüber anderen Unterhal...mehr

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FoVo 2/2013, Uneinbringlich... / 2 II. Der Praxistipp

Entscheidung auf die Regelungen in der ZPO übertragbar Die Entscheidung des VG Gießen ist nicht nur in der Verwaltungsvollstreckung von Interesse, sondern kann auch auf die Zwangsvollstreckung nach der ZPO übertragen werden, wo sich vergleichbare Regelungen finden, d.h. die Verhängung von Ersatzzwangshaft von der mangelnden Beitreibbarkeit des primär verhängten Zwangsgeldes a...mehr

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AGKompakt 2/2013, Aufschlüs... / Leitsatz

Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung müssen im Vollstreckungsantrag nach Einzelpositionen aufgeschlüsselt werden. Allein die Angabe der Gesamtkosten ist nicht ausreichend. LG Bremen, Beschl. v. 5.11.2012 – 2 T 558/12mehr

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AGS 2/2013, Zuständigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsantrag war aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts des § 788 Abs. 2 S. 2 ZPO zurückzuweisen, weil in den Fällen einer Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszugs über derartige Kostenfestsetzungsanträge zu entscheiden hat (vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 788 Rn 19c). Da die Gesetzeslage eindeutig ist, wurde ...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Titulierter Ehegattenunterhalt Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner, ihren früheren Ehemann, die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen. Mit Scheidung schlossen die Gläubigerin und der Schuldner vor dem AG einen Zwischenvergleich, in dem sich der Schuldner verpflichtete, bis zum rechtskräftigen Abschluss der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" einen monatlich...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit seinem Antrag die Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In dem Beschluss ist aufgeführt, dass der Antragsgegnerin aus einer vollstreckbaren Vereinbarung des FamG folgende Ansprüche zustehen, und zwar ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 3.008,46 EUR, ein monatlicher Trennungsunte...mehr

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AGS 2/2013, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Auf den nach § 33 Abs. 1 RVG statthaften Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes, über den nach § 33 Abs. 8 S. 1 RVG der Vorsitzende als Berichterstatter anstelle des Senats entscheidet, setzt das Gericht den Wert nach § 23 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 RVG unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers fest. Es entspricht nach Lage des Falles unter Berücksichtigung de...mehr

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ZErb 2/2013, Erbengemeinsch... / Sachverhalt

Die Klägerin ist durch Urteil vom 7. August 2009 verurteilt worden, an die aus den Beklagten zu 1 und 2 bestehende Erbengemeinschaft Mietrückstände in Höhe von 14.863,10 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Beklagte zu 1 ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der klagenden GmbH. Der Beklagte zu 1, auf den dreiviertel Erbanteil fällt, hat unter der Kontobezeichnung "Erbenge...mehr

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ZErb 2/2013, Erbengemeinsch... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision ist begründet. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Die Zwangsvollstreckung sei nicht für unzulässig zu erklären, da die titulierten Ansprüche nicht erfüllt seien. Die von der Klägerin geleistete Zahlung habe nicht zu einer Erfüllung der titulierten Forderung geführt, weil sie nicht an die Erbengemei...mehr

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FoVo 2/2013, Unterschrift a... / 3 III. Der Praxistipp

Mal wieder das LG Stuttgart Man mag versucht sein, zu sagen: Mal wieder das – von sich in dritter Person sprechende – LG Stuttgart. Es tut sich in besonderer Weise hervor, wenn es darum geht, dem Gläubiger Schwierigkeiten zu bereiten, wenn es um eine schnelle und effektive Zwangsvollstreckung geht. Diese Nachricht hat aber auch etwas Tröstliches an sich. Meist vertritt das LG...mehr

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FoVo 2/2013, Es läuft noch nicht alles rund …

Unsicherheiten bleiben Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Die Erfahrungen des ersten Monats zeigen, dass noch viel Unsicherheit herrscht. Hieran haben die Landesjustizverwaltungen einen wesentlichen Anteil, weil sie es nicht geschafft haben, mit der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung rechtzeitig Klarheit im Sinne aller Beteiligten zu schaffen. ...mehr

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AGS 2/2013, Anfall und Erst... / 2 Aus den Gründen

Das LAG hat die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG zu Recht zurückgewiesen. Das ArbG hat die nach dem Beschluss des BAG vom Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten nach § 104 ZPO zu Recht auf insgesamt 989,60 EUR festgesetzt. Neben der Pauschale für Post und Telekommunikation nach Nr. 7002 VV in Höhe von 20,00 EUR, über dere...mehr

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AGS 2/2013, ReNo-Prüfungsvorbereitung – Die aktuelle Reihe für Ausbildung und Prüfungsvorbereitung von Rechtsanwaltsfachangestellten. Verlag C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig – Jehle – Rehm GmbH, Heidelberg. Im Gesamtpaket 79,75 EUR.

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 3 III. Der Praxistipp

BGH entscheidet wie die herrschende Meinung Die Entscheidung des BGH steht im Einklang mit der Auffassung der Kommentarliteratur (vgl. Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 33. Aufl., § 850d Rn 2; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 850d Rn 19; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn 41; PG/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 850d Rn 44 f.; Bec...mehr

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Rückständige Miete oder Nutzungsentschädigung: Anforderungen an die Klageschrift

Leitsatz Bei einer Klage auf Zahlung rückständiger Mieten oder Nutzungsentschädigung ist es nicht erforderlich, dass sich aus der Klageschrift ergibt, welche Rückstände für welche Monate Gegenstand der Klage sind. Vielmehr genügt es, wenn der Rückstand in Form eines Saldos dargestellt wird. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette ZPO § 253 Kommentar Zwischen den Parteien bestand e...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der Zwangsvollstreckung ab 1.1.2013

I. Einführung Am 1.1.2013 trat das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Obwohl das Gesetz schon 2009 im Bundesgesetzblatt[1] veröffentlicht wurde, scheint es zumindest unter den Familienrechtlern noch nicht ins nähere Blickfeld gerückt zu sein. Teile des Gesetzes, insbesondere Vorschriften, in denen die Justizministerien ermächtigt wurden,...mehr

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AGS 1/2013, Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vom Gläubiger beigebrachten Avalbürgschaft

ZPO §§ 91 Abs. 1 S. 1, 788 Abs. 1, 2 Leitsatz Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner zuvor eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zugestellt wurde. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Glä...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / II. Neuregelungen

Die geänderte Gesetzeslage soll die genannten Schwächen der Vollstreckung durch eine Vielzahl von Änderungen beseitigen. Die wesentlichen Änderungen sind folgende: 1. Ermittlung des Wohnsitzes/Aufenthaltsortes des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher Der durch die Gesetzesnovelle eingefügte neue § 755 ZPO gibt dem Gerichtsvollzieher unter Durchbrechung des Beibringungsgrund...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / I. Einführung

Am 1.1.2013 trat das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft. Obwohl das Gesetz schon 2009 im Bundesgesetzblatt[1] veröffentlicht wurde, scheint es zumindest unter den Familienrechtlern noch nicht ins nähere Blickfeld gerückt zu sein. Teile des Gesetzes, insbesondere Vorschriften, in denen die Justizministerien ermächtigt wurden, die zur Umse...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / aa) Voraussetzungen

Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht unter folgenden Voraussetzungen:mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von Kosten in Zwangsvollstreckungs- und Arrestverfahren unter Berücksichtigung des 2. KostRMoG

Einführung Durch das Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 haben sich auch die in Zwangsvollstreckungs- und Arrestverfahren zu erhebenden Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten geändert, die insbesondere bei bestehenden Vorauszahlungspflichten der Gerichte und Gerichtsvollzieher beachtet werden sollten, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. I. Verfahren vor d...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / III. Praxistipps

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Mit Wirkung zum 1.8.2013 wurden die Festgebühren der Nrn. 2111 bis 2114 GKG-KostVerz. angehoben. Danach sind zukünftig 20,00 EUR zu zahlen fürmehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 4. Kostenerstattung

Die Kosten für das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft zählen zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO und sind daher erstattungsfähig.mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung[6] ist mit Wirkung vom 1.1.2013 an die Stelle der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) getreten. Zuständig für deren Abnahme beim Schuldner ist der Gerichtsvollzieher. Gerichtsgebühren entstehen hierfür nicht. Muss jedoch wegen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft die Anordnu...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / ee) Erneute Vermögensauskunft

Die Frist zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft wurde gegenüber dem alten Recht (drei Jahre) auf nunmehr zwei Jahre verkürzt, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO n.F. Die Frist berechnet sich gem. § 222 ZPO ab Abgabe der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung. Vor Ablauf dieser Frist ist der Schuldner zur erneuten Vermögensauskunft nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Ta...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 4. Gütliche Erledigung

Im neuen Recht sind die über verschiedene Vorschriften des bisherigen Rechts verteilten Regelungen zum Aufschub der Vollstreckung zusammengefasst in der Vorschrift des § 802b ZPO n.F. Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein, § 802b Abs. 1 ZPO n.F. Das Gesetz sieht zwei Varianten hierfür vor:mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 1. Ermittlung des Wohnsitzes/Aufenthaltsortes des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

Der durch die Gesetzesnovelle eingefügte neue § 755 ZPO gibt dem Gerichtsvollzieher unter Durchbrechung des Beibringungsgrundsatzes die Rechtsgrundlage, bei unbekanntem Wohnsitz oder Aufenthaltsort die neue Anschrift des Schuldners zu ermitteln. Voraussetzungen dazu sind: Der Gerichtsv...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / a) Informationsbeschaffung beim Schuldner (Vermögensauskunft)

Der Schuldner ist gem. § 802c ZPO n.F. verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher eine umfassende Vermögensauskunft zu erteilen. Das gilt unabhängig davon, ob der Schuldner eine natürliche Person oder eine juristische Person oder Personenvereinigung ist (klargestellt durch die Aufnahme der Verpflichtung zu Angaben zum Handelsregister durch Gesetz vom 22.12.2011).[6] aa) Voraussetzu...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / bb) Verfahren

Das Verfahren der Vermögensauskunft ist in § 802f ZPO n.F. geregelt. Der Abnahme der Vermögensauskunft geht eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von zwei Wochen und den in § 802f Abs. 3 n.F. vorgesehenen Belehrungen voraus. Die Zahlungsaufforderung mit Belehrung ist dem Schuldner vom Gerichtsvollzieher zuzustellen. Die Zustellung muss an den Schuldner selbst erfolgen, ...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / dd) Verweigerung der Vermögensauskunft

Weigert sich der Schuldner, die Vermögensauskunft zu erteilen, leistet er die eidesstattliche Versicherung nicht oder bleibt er unentschuldigt dem Termin fern, hat dies folgende Konsequenzen:mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 3. Sofortige Abnahme der Vermögensauskunft

Es besteht wie bisher die Möglichkeit, einen "Kombiauftrag" zu erteilen, mit dem die Pfändung beauftragt wird und die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft bei erfolgloser Pfändung. In diesem Falle wird – abweichend von § 802f Abs. 1, Abs. 3 ZPO n.F. – keine Zahlungsfrist mehr gesetzt und es ergeht keine Terminsladung. Die Vermögensauskunft wird vor Ort nach der erfolglosen...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / ff) Rechtsbehelfe

Wie schon nach bisherigem Recht kann der Schuldner gegen die Anordnung der Vermögensauskunft bzw. der erneuten Vermögensauskunft Erinnerung gem. § 766 ZPO einlegen. Über sie entscheidet der Vollstreckungsrichter, § 20 Nr. 17 RPflG. Dagegen ist sofortige Beschwerde möglich, § 793 Abs. 1 ZPO. Das Widerspruchsrecht des Schuldners gem. § 900 Abs. 4 ZPO a.F. ist weggefallen. Ein W...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 5. Zentrales Vollstreckungsgericht und Auskunftsrechte

Die neu eingeführten zentralen Vollstreckungsgerichte der einzelnen Bundesländer führen zwei Verzeichnisse in elektronischer Form als landesweites Internetregister: Im Vermögensverzeichnis werden die im jeweiligen Bundesland erteilten Vermögensauskünfte gesammelt. Eine Vermögensauskunft w...mehr