Die Kosten für das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft zählen zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO und sind daher erstattungsfähig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen