Vollstreckung aus Teil-VU wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung

Die Gläubiger betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Teilversäumnisurteil sowie aus einem in gleicher Sache ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss. Die titulierte Forderung beruht auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners. Der Schuldner ist verheiratet und seine Ehefrau, von der er nicht getrennt lebt, verfügt über eigene monatliche Einkünfte in Höhe von 2.300 EUR netto. Er selbst bezieht eine monatliche Altersrente in Höhe von 207,02 EUR und von der Drittschuldnerin eine monatliche Unfallrente in Höhe von 527,36 EUR.

PfÜB zur Alters- und Unfallrente umstritten

Auf Antrag der Gläubiger hat das Vollstreckungsgericht die Rentenforderungen gepfändet und den Gläubigern zur Einziehung überwiesen. Auf die Erinnerung des Schuldners hat das AG angeordnet, dass die Unfallrente pfandfrei bleibt. Auf die sofortigen Beschwerden der Gläubiger hat das LG angeordnet, dass dem Schuldner aus der bei der Drittschuldnerin gepfändeten Forderung ein monatlicher Betrag von 177,01 EUR zu belassen sei. Eine weitergehende Pfändung der Unfallrente im Hinblick auf die monatlichen Nettoeinkünfte der Ehefrau des Schuldners und die seitens der Gläubiger behauptete Möglichkeit, ihr gegenüber Unterhaltsansprüche geltend zu machen, hat das Beschwerdegericht abgelehnt.

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