Am 1.9.2012 ist die aufgrund von §§ 758a Abs. 6, 829 Abs. 4 ZPO vom BMJ erlassene Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) v. 23.8.2012 in Kraft getreten (BGBl I. S. 1822). Die Verordnung enthält in ihren Anlagen Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Formulare sind ab dem 1.3.2013 verbindlich zu benutzen. Die neue Schuldnerverzeichnisverordnung und die Vermögensverzeichnisverordnung waren bereits Gegenstand von zfs Aktuell des September-Heftes (zfs 2012, S. 482).

Autor: Karsten Funke

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

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