Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 (a. F.))

Rn. 84 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die (Alt-)Regelungen des § 277 Abs. 4 (a. F.) wurden i. R.d. BilRUG durch § 285 Nr. 31 ersetzt (außerordentliche Aufwendungen und Erträge; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) bzw. in § 285 Nr. 32 überführt (periodenfremde Aufwendungen und Erträge, vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 831ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://www.­bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Lohn- und Gehaltsabrechnung

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst bspw. die Berechnung von Bruttolöhnen aus Stundennachweisen, Ermittlung von Nettolöhnen, vorbereitende Tätigkeiten für die monatliche Lohn- und Gehaltsabrech-nung, Ermittlung der Höhe von Bonuszahlungen, Übermittlung von Abrechnungsinformationen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Negative Beherrschung: Verbotsrechte als Beherrschungsmittel

Rn. 73 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Unter einer negativen Beherrschung versteht man die Möglichkeit, wesentliche Entscheidungen bei der Beteiligungsgesellschaft zu blockieren (vgl. KK-AktG (2011), § 17, Rn. 43; KonzernR (2019), § 17 AktG, Rn. 25). So kann ein Gesellschafter, der über eine Sperrminorität verfügt, aufgrund der damit verbundenen Rechtsmacht Grundlagenentscheidunge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zuständiges Gericht

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zuständig für die gerichtliche Bestellung des Vertragsprüfers ist das LG, in dessen Bezirk die abhängige Gesellschaft ihren Sitz hat, und zwar, sofern vorhanden, die Kammer für Handelssachen (vgl. § 293c Abs. 1 Satz 3f. AktG). Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass sich die gerichtliche Zuständigkeit für die Bestellung des Vertragsprüfer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fasst, kann wie je...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Umfang der auf das gewöhnliche und außerordentliche Ergebnis entfallenden Ertragsteuern (§ 285 Nr. 6 (a. F.))

Rn. 360 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Als Folge der Überführung der Darstellung der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge aus der GuV (vgl. § 277 Abs. 4 (a. F.)) in den Anhang (vgl. § 285 Nr. 31; HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) wurde § 285 Nr. 6 für GJ, die am oder nach dem 01.01.2016 begonnen haben, im Zuge des BilRUG aufgehoben (vgl. BT-Drs. 18/4050, S. 65).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Besonderheiten betreffend Bilanzierungshilfen

Rn. 225 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Explizit als Bilanzierungshilfen zu bezeichnende Posten, die vor dem AV auszuweisen sind, dürfen von Kaufleuten nach derzeitigem Bilanzrecht nicht mehr gebildet werden. Die Regelungen zu "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" (vgl. Art. 67 Abs. 5 EGHGB i. V. m. § 268 Abs. 2 Satz 1 (a. F.)), zum "Ausgleichs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rn. 116 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abweichungen zwischen HB und StB (vgl. auch Scheffler (2018), Rn. 39ff.; Stehle/Stehle/Leuz (2018), S. 48ff.; L/B/P (2019), §§ 4, 5 EStG, Rn. 337ff.; Kussmaul/Naumann/Berens, Ubg 2021, S. 690 (696ff.)) gehen zurück auf die folgende Ursachen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwendungsbereich

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Von § 274a befreit werden kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1. Davon umfasst werden ebenso PersG i. S. d. § 264a. Kleinst-UN i. S. v. § 267a stellen eine Teilmenge kleiner Gesellschaften dar. Sofern mithin Kleinst-KapG bzw. haftungsbeschränkte Kleinst-PersG von der Befreiung des § 264 Abs. 1 Satz 5 keinen Gebrauch machen und einen Anhang aufste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nichtigkeitsfolgen

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit des § 256 AktG trifft den festgestellten JA und hat zur Folge, dass die rechtlichen Wirkungen, die mit der Feststellung verbunden sind, nicht eintreten. Vom Wortlaut der Norm erstreckt sich die Nichtigkeit zwar nur auf den festgestellten JA. Nach dem Sinn des Gesetzes umfasst die Nichtigkeit aber den gesamten zur Feststellung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen der betreffenden PIE

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit diesem Verbot soll die inhaltliche Teilnahme an Entscheidungen der zu prüfenden PIE sowie die Übernahme von Managementpositionen in der zu prüfenden Einheit ausgeschlossen werden (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 91). Letzteres spiegelt sich im HGB bereits in dem nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) für alle AP aufgeführten Aussc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertungsleistungen

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. ist es nicht zulässig, dass ein AP bei der von ihm zu prüfenden PIE Bewertungsleistungen – einschließlich versicherungsmathematischer Leistungen sowie Bewertungsleistungen zur Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten – erbringt. Unter bestimmten Voraussetzungen räumt Art. 5 Abs. 3 der AP-VO den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Dienstl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verzicht der Aktionäre

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Übrigen kann auf die Durchführung einer UN-Vertragsprüfung unter denselben Voraussetzungen wie bei der Berichtspflicht verzichtet werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2009, 11 W 101/09, DStR 2011, S. 326; HdR-E, AktG § 293a). § 293b Abs. 2 AktG verweist insoweit vollumfänglich auf § 293a Abs. 3 AktG.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verfahren der Anfechtung (§ 257 Abs. 2 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für das Verfahren der Anfechtung gelten nach § 257 Abs. 2 AktG die §§ 244 bis 246, 247 bis 248a AktG. § 244 AktG regelt die Möglichkeit zur Bestätigung anfechtbarer HV-Beschlüsse. § 245 AktG stellt die Voraussetzungen der Anfechtungsbefugnis dar. Die §§ 247f. AktG betreffen den Streitwert des Verfahrens und die Urteilswirkung. Im Einzelnen wir...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Antragsbezogene Genehmigung von Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 1a (a. F.))

Rn. 58 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach Art. 4 Abs. 2 der AP-VO unterliegen die zulässigen Nichtprüfungsleistungen einer relativen Honorargrenze, dem sog. Fee Cap: Die Gesamthonorare für derartige Leistungen dürfen max. 70 % des Durchschnitts der in den letzten drei GJ an den AP für die AP durchschnittlich gezahlten Honorare ausmachen (vgl. HdR-E, HGB § 319a, Rn. 19; ferner zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Individualisierte Angabe der Bezüge von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8, 286 Abs. 5 (a. F.))

Rn. 966 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem VorstOG wurde für börsennotierte AG erstmals die Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Bezüge der (aktuellen) Vorstandsmitglieder in das HGB eingeführt (vgl. § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5–8 (a. F.)). Sinn und Zweck der individualisierten Angabe der Bezüge war die Schaffung von Transparenz sowie die Information der Aktionäre übe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Darstellung der Ergebnisverwendung (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rn. 916 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 158 Abs. 1 AktG sind in der GuV oder im Anhang "nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" [...] die folgenden Posten zu ergänzen: Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrhe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzierung der Höhe nach

Rn. 630 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sofern Rückstellungen für passive latente Steuern dem Grunde nach zu bilanzieren sind, richtet sich ihre Bewertung nach den allg. Bewertungsvorschriften des § 253. Ausgangspunkt ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Hierbei handelt es sich um die erwartete Steuermehrbelast...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. Zustimmungsvorbehalt des Prüfungsausschusses bei der Erbringung von Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 3 (a. F.))

Rn. 65 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Zulässigkeit der als Ausnahme von der AP-VO nach § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.) möglichen bestimmten Steuerberatungsleistungen unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Prüfungsausschusses (Billigung durch das Audit Committee; vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 59; ferner Meyer/Mattheus, DB 2016, S. 695 (698); IDW (2021), S. 21ff.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 360 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ebenfalls § 274 anwenden (v.a.: KapG). Art, Umfang ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 201 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für in der Entwicklungsphase anfallende HK besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht (vgl. § 255 Abs. 2a i. V. m. § 248 Abs. 2 Satz 1), für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Darüber hinaus dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV nicht aktiviert werden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / k) Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Aktien

Rn. 31 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP darf keine Werbung für Aktien der zu prüfenden PIE machen, nicht mit deren Aktien handeln und auch keine Aktien der zu prüfenden Gesellschaft zeichnen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 96ff.). Diese Regelungen spiegeln sich im HGB in den für alle AP geltenden Ausschlussgründen des § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. c) wider (Verbot ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vertragsabschluss

Rn. 14 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Bezug auf den Vertragsabschluss ist darzustellen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe den Vertragsabschluss zwischen den betroffenen UN als geeignetes Mittel zur Verfolgung des UN-Zwecks erscheinen lassen. Erforderlich ist mindestens, dass der Zweck des Vertrags angesprochen wird und alternative Handlungsweisen sowie die Gründe,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Methoden

Rn. 58 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zur weiteren Bilanzierung latenter Steuern haben sich zwei Methoden herausgebildet:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abhängige und herrschende Unternehmen

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abhängige UN sind rechtlich selbständige UN, auf die ein anderes UN einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (vgl. § 17 AktG). Abhängigkeit liegt vor, wenn das abhängige UN aus seiner Perspektive dem gesellschaftsrechtlich vermittelten Einfluss des herrschenden UN ausgesetzt ist. Das "Beherrschungspotenzial ist entscheidend" (AktG-GroßKomm....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Antizipative Aktiva und Passiva

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Kleine KapG brauchen nach § 274a Nr. 1f. antizipative Aktiva (vgl. § 268 Abs. 4 Satz 2) und Passiva (vgl. § 268 Abs. 5 Satz 3) im Anhang nicht zu erläutern, auch wenn es sich um Beträge handelt, die einen größeren Umfang aufweisen (vgl. zur Erläuterung der Beträge HdR-E, HGB § 268, Rn. 203ff., 217; HdR-E, HGB §§ 284–288).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274a

Rn. 14 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Etwaige Rechtsfolgen ergeben sich lediglich infolge einer unzulässigen Inanspruchnahme der größenklassenabhängigen Befreiungen nach den Vorschriften des § 267 Abs. 1 (vgl. Haufe HGB-Komm. (2021), § 274a, Rn. 24). Gegen § 274a direkt zu verstoßen ist nicht möglich (vgl. Bonner HGB-Komm. (2019), § 274a, Rn. 61).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausschlussgründe bei Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 319a Abs. 1 Satz 2 (a. F.) i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 51 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Den Vorschriften in § 319 Abs. 3 Satz 2 folgend, gelten die Ausschlussgründe des § 319a Abs. 1 Satz 1 (a. F.) – und damit die Befangenheit des AP – auch dann, wenn der Ehegatte bzw. Lebenspartner eines WP die für den WP selbst geltenden Ausschlusstatbestände erfüllt (vgl. ausführlich hierzu ebenso wie zur Abgrenzung des Personenkreises HdR-E,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verstoß gegen GoB

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Früher wurden Verstöße gegen GoB von der Regelung des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG erfasst (vgl. Bonner-HdR (1986), § 256 AktG, Rn. 10). Nach der (expliziten) Kodifikation der GoB in den handelsrechtlichen Vorschriften stellt § 252 weitestgehend Bilanzierungsregeln auf. Verstöße gegen die in § 252 genannten Bestimmungen werden nun nach Maßgabe der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Planmäßige Abschreibung

Rn. 146 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach Maßgabe des allg. steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalts (vgl. § 5 Abs. 6 EStG) richtet sich die Vornahme planmäßiger und außerplanmäßiger AfA in der StB nach den typisierenden steuerrechtlichen Bewertungsvorgaben der §§ 6, 7 EStG einschließlich steuergesetzlicher Vorgaben betreffend typisierter ND-Vorgaben sowie Vorgaben zur zulässigen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Währungsumrechnung

Rn. 156 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 256a Satz 2 sind auf Fremdwährung lautende VG oder Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zum aktuellen Devisenkassamittelkurs ohne Beschränkung auf die AK als Obergrenze umzurechnen. Damit erfolgt handelsrechtlich unter Durchbrechung von Realisations- und AK-Prinzip eine Erfassung nicht realisierter Währungsgewinne. E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Konzernarten

Rn. 108 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der an erster Stelle im Gesetz genannte Unterordnungskonzern spielt in der Praxis eine weitaus größere Rolle als der Gleichordnungskonzern. Auch das Schrifttum befasst sich ganz überwiegend mit dieser Konzernart. Wesensmerkmal des Unterordnungskonzerns ist es gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass ein herrschendes UN und ein oder mehrere abhäng...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arten von Unternehmensverbindungen

Rn. 22 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 15 AktG werden fünf Arten von UN-Verbindungen aufgeführt, die jeweils für sich den Tatbestand des verbundenen UN als Oberbegriff erfüllen. Ein Sachverhalt kann zugleich mehrere Verbindungsformen verwirklichen, d. h., zwei UN können zueinander gleichzeitig in verschiedenen Arten von UN-Verbindungen stehen, die einander überlagern. Es sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Besonderheiten bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 5 Satz 4 AktG bestimmt, dass bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstituten sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften i. S. d. § 17 KAGB ein Verstoß gegen Bewertungsvorschriften nicht vorliegt, soweit die Abweichung nach den für sie geltenden Vorschriften, insbesondere den §§ 340e bis 340g, zulässig ist. Entsprechendes gi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fee Cap (Begrenzung der Höhe von Prüfungshonoraren)

Rn. 19 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Art. 4 Abs. 2 der AP-VO begrenzt die Gesamthonorare für zulässige Nichtprüfungsleistungen, die der PIE-AP für das betreffende UN ebenfalls erbringt, auf max. 70 % des Durchschnitts der in den letzten drei GJ von der PIE an den AP für die Durchführung der AP gezahlten Honorare (vgl. auch BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 34ff.; Widmann/Wolz, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Diskontierung

Rn. 170 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern sind nicht abzuzinsen (vgl. § 274 Abs. 2 Satz 1). Damit folgt die deutsche Regelung internationalen Gepflogenheiten, wonach die Abzinsung von latenten Steuern nicht zulässig ist (vgl. IAS 12.53). Begründet wird der Verzicht auf die Abzinsung mit der praktischen Schwierigkeit, den Realisationszeitpunkt nicht verlässlich ermitt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG (a. F.))

Rn. 944 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG waren "Genußrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte unter Angabe der Art und Zahl der jeweiligen Rechte sowie der im Geschäftsjahr neu entstandenen Rechte" im Anhang anzugeben. Durch das BilRUG wurde die Angabepflicht nunmehr aus dem AktG in § 285 Nr. 15a (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 556ff.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechungsseitige Ansatz- und Bewertungsvorgaben

Rn. 91 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz grds. Eingang in das Steuerrecht finden, bleibt handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten gemäß BFH (vgl. Beschluß vom 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl. II 1969, S. 291) und der diesem seither folgenden BFH-Rspr. (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.03.1980, IV R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Begriff der einheitlichen Leitung

Rn. 116 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung stellt das zentrale Tatbestandsmerkmal dar, und zwar sowohl für den Unterordnungs- als auch Gleichordnungskonzern. Im Gesetz selbst ist der Begriff der einheitlichen Leitung allerdings nicht definiert. Wegen der großen Vielfalt der in der Praxis anzutreffenden Konzerngestaltungen erschien es de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 480 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Allen Umwandlungsarten – mit Ausnahme des Formwechsels – ist gemeinsam, dass eine vollständige (z. B. Verschmelzung) oder teilweise (z. B. Abspaltung) Vermögensübertragung von einem übertragenden auf einen übernehmenden Rechtsträger erfolgt. Der übertragende Rechtsträger hat eine Schlussbilanz aufzustellen, deren Stichtag unmittelbar (= eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verzicht auf den Bericht durch die Aktionäre

Rn. 20 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Bericht ist nicht erforderlich, wenn alle Anteilsinhaber aller beteiligten UN auf seine Erstattung durch öffentlich beglaubigte Erklärung verzichten (vgl. § 293a Abs. 3 AktG). Dies gilt auch, wenn die abhängige Gesellschaft 100 %-ige Tochter des herrschenden UN ist. Hierin liegt eine Abweichung zu § 8 Abs. 3 UmwG für den Verschmelzungsber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der UN-Vertragsbericht ist nach § 293a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG schriftlich zu erstatten (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 293a, Rn. 10; KonzernR (2019), § 293a AktG, Rn. 18). Nach h. M. ist dabei gemäß § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift aller Vorstandsmitglieder erforderlich, da diese in ihrer Gesamtheit zur Erstattung des Berichts ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gerichtliche Bestellung

Rn. 2 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auswahl und Bestellung des Vertragsprüfers erfolgt ausschließlich durch gerichtliche Bestellung. Das Gericht wird auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften tätig. Die Möglichkeit der Bestellung eines Vertragsprüfers durch den Vorstand einer abhängigen Gesellschaft wurde durch Art. 2 Nr. 1 lit. a) des Gesetzes zur Neuo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vertragsprüfer

Rn. 9 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293b Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG definiert im Wege einer Legaldefinition "einen oder mehrere sachverständige Prüfer" als den Vertragsprüfer i. S. d. §§ 293aff. AktG. Durch den Verweis in § 293d AktG auf die Bestimmungen in § 319 Abs. 1 Satz 1 über die Pflichtprüfung von JA ist die Sachkunde des Vertragsprüfers dadurch sichergestellt, dass nur ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Konzernunternehmen

Rn. 25 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das AktG stellt bei der Bestimmung des Konzerntatbestands allein darauf ab, dass rechtlich selbständige UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind. Entscheidend ist die Tatsache, dass nicht nur die Möglichkeit der einheitlichen Leitung besteht, sondern dass die einheitliche Leitung tatsächlich ausgeübt wird. Hierfür können etwa die f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293c AktG regelt die Bestellung des UN-Vertragsprüfers i. S. d. § 293b AktG (vgl. zur Person des Vertragsprüfers HdR-E, AktG § 293b), die Rechtsgrundlage für dessen Tätigwerden ist. Die Vorschrift entspricht in ihrem wesentlichen Inhalt der Bestimmung des § 10 Abs. 1f. UmwG, der die Entsprechung für die Bestellung des Verschmelzungsprüfers z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anlagespiegel (Rn. 1079–1080 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 1079 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS enthalten keine generelle Regelung zu einem Anlagespiegel. Sie kennen aber vergleichbare Vorschriften für Gruppen von Vermögenswerten des Sach-AV (vgl. IAS 16) und des immateriellen AV (vgl. IAS 38), die jeweils in zwei "Anlagengitter" münden – jeweils getrennt für das GJ und mindestens ein VJ. Für Finanzanlagen bestehen abweichend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertragsinhalt

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Zusammenhang mit der Darstellung und Erläuterung des Vertragsinhalts muss der Vertragstyp i. S. d. §§ 291f. AktG angegeben werden. Die rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung muss insbesondere die Darstellung von Besonderheiten und ungewöhnlichen Regelungen zum Inhalt haben, wobei sich der Bericht darauf aber nicht beschränken darf. Ang...mehr