Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 10.2 Lösungsansatz

Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bildung von Rückstellungen für Altersfreizeit liegt – soweit ersichtlich – nicht vor (s. a. Prinz, StuB 2022, S. 13). Das FG Niedersachsen lehnte die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit ab, da es sich weder um drohende Verluste aus einem schwebenden Geschäft noch um ungewisse Verbindlichkeiten handle (vgl. FG Niedersachsen, Urt...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 3 Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie durch DiRUG und DiREG

Kernaussage Unternehmen aller Rechtsformen können fortan Registeranmeldungen mittels Videokommunikationssystem online durchführen. GmbHs können künftig auch online gegründet werden. Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Gesellschafterbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen können bei Einstimmigkeit online durchgeführt werden. Die EU hat im Jahr 2019 die sog. Digitalisierungsri...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.5 Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der IASB hat am 12.2.2021 die Änderungen an IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden veröffentlicht. Demnach sind im Anhang statt der "maßgeblichen" Rechnungslegungsmethoden nunmehr die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden anzugeben. Außerdem wurden Leitlinien zur Anwendung der Wesentlichkeitsdefinition hinzugefügt. Der IASB entschied, den in den IFRS nicht ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 17 Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Kernaussage Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sowie von Unternehmen, die dem PublG unterliegen, müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesell...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.1 Problemstellung

Der Ausgangspunkt für das von IDW RH FAB 1.021 behandelte Bilanzierungsproblem ist eine Altersversorgungszusage eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Diese Altersversorgungszusage kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung beinhalten. Häufig decken Altersversorgungszusagen alle 3 Bereiche ab, es können aber auch nur einzelnen Bereiche abge...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.3 Bewertung nicht-versicherungsgebundener rückgedeckter Altersversorgungszusagen

Auch bei nicht-versicherungsgebundenen Versorgungszusagen, bei denen die vom Arbeitgeber gewährte Zusage (formal) nicht auf die Leistungen einer Versicherung Bezug nimmt, kann der Arbeitergeber zur Finanzierung seiner Versorgungsleistungen eine RDV abschließen, deren Versicherungsleistungen hinsichtlich ihrer Höhe und Zahlungszeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen des A...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 18.1 Einzelangaben des Anhangs

Altersvorsorgeverpflichtungen Angabe gemäß §§ 285 Nr. 25, 314 Abs. 1 Nr. 17 HGB zu Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, zum Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie zu den verrechneten Aufwendungen und Erträgen, auch dann, wenn aufgrund des Saldierungsgebots nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die verrechneten Pensionsrückstell...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 2 Regierungsentwurf eines Umwandlungsrichtlinieumsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 20.4.2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (RefE UmRUG) vorgelegt. Mit der Umwandlungsrichtlinie (auch Mobilitätsrichtlinie genannt) ist die Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.3 Änderungen im Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Auf die OHG und die KG sind die Vorschriften des BGB zur GbR entsprechend anzuwenden (§ 105 Abs. 3 HGB n. F.). Obschon die GbR durch das MoPeG deutlich der OHG angenähert wurde, hat der Gesetzgeber aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, alle entstandenen Doppelungen zwischen HGB und BGB zu beseitigen. Neu eingeführt durch das MoPeG wurde in § 107 Abs. 1 HGB n....mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.4 Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen

Der IASB hat am 9.12.2021 die Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen veröffentlicht. Mit den Änderungen führt der IASB eine weitere, als Klassifizierungsüberlagerung (Classification overlay) bezeichnete Übergangsregelung für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zusammen...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3.1 IFRS 15: Softwarehändler als Prinzipal oder Agent (April 2022)

In dieser Agenda-Entscheidung befasste sich das IFRS IC mit der Frage, ob ein Softwarehändler im dargestellten Sachverhalt als Prinzipal oder als Agent bei der Anwendung von IFRS 15 zu behandeln ist. Die Entscheidung des IFRS IC erfolgte auf der Basis des folgenden Sachverhalts: Ein Händler hat eine Vertriebsvereinbarung mit einem Softwarehersteller, die dem Händler das Recht ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 15 Lageberichterstattung mittelgroßer Gesellschaften

Kernaussage Mittelgroße Gesellschaften, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276 HGB nur das Rohergebnis ausweisen, müssen im Lagebericht weder im Wirtschafts- noch im Prognosebericht auf die Umsatzerlöse eingehen. Nach § 276 Satz 1 HGB dürfen kleine und mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Anwendung des Gesamtkosten...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.3 Anwendungszeitpunkt

Änderungen der Steuergesetze sind zu berücksichtigen, wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung vor oder am Bilanzstichtag zugestimmt hat (so DRS 18.48). Demzufolge ist in Abschlüssen, deren Aufstellung am oder nach dem 8.7.2022 erfolgt, bei der Bemessung von Rückstellungen für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen der Zinssatz von 1,8 % p. a. zu verwenden. Dieser Zinssatz wurde ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.4 IDW RS HFA 50: Modulentwurf IAS 1 – M1: Reverse Factoring (Stand: 1.7.2021)

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS IC im IFRIC Update die Agendaentscheidung "Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring". Das IDW hat die Agendaentscheidung des IFRS IC umfassend gewürdigt und daraufhin den Entwurf eines neuen Moduls der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) entwickelt. Dieser befasst sich mit Zwei...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.3 IDW ERS HFA 33: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (Stand: 1.7.2021)

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 18.5.2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet, da die Verlautbarung mit Einführung des BilMoG im Jahr 2010 erarbeitet und seither nicht ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 1.1.1 DRÄS 12 vom 25.2.2022 (Bekanntmachung BMJV gem. § 342 Abs. 2 HGB am 7.3.2022)

Mit DRÄS 12 wird geändert: DRS 20 Konzernlagebericht: Die Regelungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt werden infolge des FüPoG II angepasst. Darüber hinaus wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung ein Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt. Vgl. hierzu auch Bilanz Check...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Enfor... / Zusammenfassung

Die ungebrochene Dynamik und Komplexität, mit der Gesetzgeber, Standardsetter sowie die Rechtsprechung die nationale und internationale Rechnungslegung fortentwickeln, stellen Aufsteller, Prüfer, Berater und Enforcer vor enorme Herausforderungen. Dieses Kapitel widmet sich dem Enforcement auf nationaler und europäischer Ebene.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.6 IDW PS 560: Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (Stand: 8.12.2004)

Der HFA hat IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW PS 560) (Stand: 8.12.2004) entsprechend der Bitte des VFA mit Wirkung zum 11.2.2022 aufgehoben. Der IDW PS 560 ist veraltet, da er insbesondere die zwischenzeitlichen Fortentwicklungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschl...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Enfor... / 1.2 ESMA-Bericht zum Enforcement in Europa 2021

Die ESMA veröffentlicht jährlich einen Bericht zum Enforcement der Rechnungslegung im EWR. Dieser beinhaltet u. a. eine Analyse der im jeweiligen Jahr getroffenen Enforcemententscheidungen über die Anwendung der IFRS. Der Bericht 2021 Corporate reporting enforcement and regulatory activities ist am 30.3.2022 erschienen und in der ESMA-Library (https://www.esma.europa.eu/data...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Abgrenzung des Finanzmittelfonds

Tz. 222 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Wie bei den Kapitalflussrechnungen für Kreditinstitute soll auch bei den Kapitalflussrechnungen für Versicherungen von einer engen Abgrenzung des Finanzmittelfonds ausgegangen werden. DRS 21.A3.5f. stellt fest, dass als Zahlungsmittel und als Zahlungsmitteläquivalente nur die unter dem Posten F II des Bilanzformblatts nach § 2 der Verordnung...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.5 IDW EPS KMU 5: Reaktionen auf beurteilte Risiken (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Reaktionen auf beurteilte Risiken (IDW EPS KMU 5) behandelt die Reaktion des Abschlussprüfers auf relevante Risiken. Neben der Funktionsprüfung und der Beurteilung der Wirksamkeit von Kontrollen werden aussagebezogene Prüfungshandlungen sowie der Umgang mit falschen Darstellungen in der Rechn...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 37 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Art. 5 der IAS-VO ermächtigt die Mitgliedstaaten, die Anwendung der IFRS für den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten wie auch von nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften zwingend anzuordnen oder freiwillig zu gestatten. Tz. 38 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mit dem BilReG hat der deutsche Gesetzgeber allen Gesellschaften das Wahlrech...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Zusätzliche handelsrechtliche Vorschriften

Tz. 27 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Unternehmen, die nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen, haben zusätzlich zu den von der Europäischen Union übernommenen IFRS bestimmte Vorschriften des HGB anzuwenden, die überwiegend kein Pendant in den IFRS haben. Nur insoweit ist § 315e Abs. 1 HGB konstitutiv (vgl. Tz. 4). Nach der abschließenden Aufzählung des § ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Umfang der Kommentierung

Tz. 9 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Ziel dieser Kommentierung besteht darin, die Anforderungen an die Darstellung und Angabe von Informationen zu Cashflows umfassend darzulegen. Damit liegt der Schwerpunkt der Kommentierung auf den Regelungen, Beispielen und Erläuterungen in IAS 7 und seinen Begleitmaterialien. Daneben berücksichtigt diese Kommentierung aber auch die allgeme...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Auslegung der endorsten IFRS

Tz. 59 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Gültigkeit, die Auslegung und die Rechtsfortbildung von europäischem Gemeinschaftsrecht obliegt nach Art. 9f Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (ABl. EU C 306 vom 17. Dezember 2007, S. 1) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Für das sekundäre Gemeinschaftsrecht ordnet Art. 9f Abs. 3b des Vertrags von Lissabon hierzu da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1a Preisanpassungsklausel

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier Prof. Dr. Xaver Ditz, Bonn M.Sc., Steuerberater Dr. Daniel Licht, Bonn Hinweis: Die Gesetzesmaterialien und Verwaltungsanweisungen zu § 1a AStG sind aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs insgesamt bei § 1 AStG abgedruckt. Literaturverzeichnis: Andresen/Schoppe, Kei...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Nationales Recht als maßgebliches Normensystem

Tz. 12 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Pflicht zur Rechnungslegung nach den EU-IFRS besteht nach Art. 4 der IAS-VO nur für konsolidierte Abschlüsse (zum freiwilligen IFRS-Einzelabschluss vgl. Tz. 37ff.). Ob ein (kapitalmarktorientiertes) Mutterunternehmen einen konsolidierten Abschluss aufstellen muss, bestimmt sich indes nicht nach den EU-IFRS (hier: IFRS 10), sondern nach de...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.2.1 ISA [DE] 315 (Revised 2019): Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Stand: 15.12.2021)

Der neue ISA [DE] 315 (Revised 2019) behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss. Das IAASB hat die Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung grundlegend überarbeitet, woraus sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen insbesondere folgende Neuerungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ablauf des Endorsement-Verfahrens

Tz. 54 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Endorsement-Verfahren, basierend auf dem Beschluss des Europäischen Rates 1999/468/EG, verläuft im Regelfall wie folgt:mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 2. Grundsätzliche Vermögensverzeichnisse

Vermögensauskünfte und Rechnungslegung durch Verzeichnisse nach den §§ 260, 259 BGB sind im deutschen Zivilrecht einige zu finden. Beispielhaft zu nennen sind die Auskünfte des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB [11]), des Vorerben (§§ 2121, 2127, 2130 Abs. 2 BGB), des Erbschaftsbesitzers (§§ 2018, 2027 BGB), des Hausgenossen (§ 2028 BGB), des Bevollmäch...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 1.3 (Entwürfe) DRSC Anwendungshinweise

(Entwürfe) DRSC Anwendungshinweise wurden im Betrachtungszeitraum nicht veröffentlicht.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 1.2 (Entwürfe) DRSC Interpretationen

(Entwürfe) DRSC Interpretationen wurden im Betrachtungszeitraum nicht veröffentlicht.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.7 IDW PS 650 n. F. (03.2022): Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (Stand: 28.3.2022)

Der IDW Prüfungsstandard wurde an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angepasst. Insbesondere erfolgt die Anpassung an den IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n. F. (10.2021)). Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aufgrund der Neufassung des IDW Prüfu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überführung von Wirtschafts... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 127 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 274 Latente Steuern

A. Entstehungsgeschichte I. Internationale Bedeutung Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In der anglo-amerikanischen Bilanzierungspraxis haben latente Steuern eine lange Tradition (vgl. HdJ, Abt. I/18 (2019), Rn. 1) und gelten als unverzichtbares Element einer RL, die auf die zutreffende Darstellung der Vermögenslage und die periodengerechte Erfolgsabgrenzung i. S. d. "matching pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Einführung zum AktG

A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung ledig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, PublG § 5 Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

A. Umfang der Verantwortlichkeit gesetzlicher Vertreter für den Jahresabschluss Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die gesetzlichen Vertreter (vgl. § 4 Abs. 1 PublG) haben den JA aufzustellen. Diese Verpflichtung umfasst sowohl die JA-Arbeiten als auch die Beachtung der Grundsätze über Form und Inhalt des JA (vgl. §§ 246ff.). Der JA kann regelmäßig aus dem Rechnungswesen des UN ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 270 Bildung bestimmter Posten

A. Bedeutung des § 270 Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270, der sowohl für KapG und haftungsbeschränkte PersG (i. S. d. § 264a) als auch dem Grunde nach dem PublG unterliegende UN (vgl. § 5 Abs. 1 PublG; Beck Bil-Komm. (2022), § 270 HGB, Rn. 21) einschlägig ist, übernimmt vom Grundsatz her den früheren § 151 Abs. 4 Satz 2 AktG 1965 (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 80), wobei jedoch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 293a Bericht über den Unternehmensvertrag

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Durch Art. 6 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210ff.) sind die §§ 293a–g AktG mit Wirkung zum 01.01.1995 eingeführt worden. Vorbild der gesetzlichen Neuerung waren die §§ 8 bis 12 UmwG, welche an die Stelle der §§ 340a–d AktG (a. F.) getreten sind. § 293a AktG entspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 293c Bestellung der Vertragsprüfer

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293c AktG regelt die Bestellung des UN-Vertragsprüfers i. S. d. § 293b AktG (vgl. zur Person des Vertragsprüfers HdR-E, AktG § 293b), die Rechtsgrundlage für dessen Tätigwerden ist. Die Vorschrift entspricht in ihrem wesentlichen Inhalt der Bestimmung des § 10 Abs. 1f. UmwG, der die Entsprechung für die Bestellung des Verschm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 293b Prüfung des Unternehmensvertrags

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 293b AktG ordnet die Prüfung von UN-Verträgen durch einen oder mehrere sachkundige Vertragsprüfer an und ist damit Teil der Regelungen über die Berichts- und Prüfungspflichten bei Abschluss von UN-Verträgen (vgl. zur Entstehungsgeschichte HdR-E, AktG § 293a). Zweck der Prüfungspflicht, wie der Regelungen der §§ 293aff. AktG i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 256 Nichtigkeit

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wenn die HV einer AG, KGaA bzw. SE über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt, ist sie nach § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG an den festgestellten JA gebunden. In dem Gewinnverwendungsbeschluss entscheidet die HV gemäß § 174 Abs. 2 AktG u. a. über die an die Aktionäre auszuschüttenden Beträge, die in die Gewinnrücklage einzustell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 319a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319a (a. F.) wurde ursprünglich durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) neu in das HGB eingefügt. Viele der damals neuen Regelungen waren erstmals für gesetzliche AP für nach dem 31.12.2004 begonnene GJ (regelmäßig gesetzliche AP des GJ 2005, die im Jahr 2006 durchgeführt worden sind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG §§ 15–19 Recht der verbundenen Unternehmen

A. Vorbemerkungen I. Zweck der Vorschriften Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 274a Größenabhängige Erleichterungen

A. Grundlagen Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (DMBilG) vom 25.07.1994 (BGBl. I 1994, S. 1682ff.) wurde die Vorschrift zur Umsetzung der sog. Mittelstands-R (90/604/EWG) in deutsches Recht eingefügt. Gegenstand dieser Regelung(en) sind (größenabhängige) Erleichterungen bei der Aufs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB §§ 284–288 HGB Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsäch...mehr