• Mit DRÄS 12 wird geändert:

    DRS 20 Konzernlagebericht: Die Regelungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt werden infolge des FüPoG II angepasst. Darüber hinaus wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung ein Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt. Vgl. hierzu auch Bilanz Check-up 2023: Nationale Rechnungslegung, Kapitel 16.

  • Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahr. Abweichend davon ist Tz. 289a dieses Standards erstmals für die nichtfinanzielle Konzernerklärung zu beachten, die nach dem 31.12.2021 offengelegt wird.
  • Die Entwurfsfassung E-DRÄS 12 wurde am 21.12.2021 veröffentlicht.

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