Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterter Rechnungslegungsumfang für kapitalmarktorientierte Unternehmen (§ 5 Abs. 2a PublG)

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Von der der PersG und Einzelkaufleuten eingeräumten Befreiung von der Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts sind kap.-marktorientierte UN i. S. d. § 264d ausgenommen (vgl. § 5 Abs. 2a PublG). Aufgrund des Verweises in § 5 Abs. 2a PublG haben derartige UN, soweit sie nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind, den JA nicht nur um ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen (§ 152 Abs. 2f. AktG)

Rn. 915 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 „Zu dem Posten ‚Kapitalrücklage’ sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben der Betrag, der während des Geschäftsjahrs eingestellt wurde; der Betrag, der für das Geschäftsjahr entnommen wird” (§ 152 Abs. 2 AktG). „Zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen sind in der Bilanz oder im Anhang jeweils gesondert anzugeben die Beträge, die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Keine Geltung des § 328 AktG (§ 19 Abs. 4 AktG)

Rn. 160 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 19 Abs. 4 AktG ist § 328 AktG nicht bei qualifizierten wechselseitigen Beteiligungen anzuwenden. Die Rechtsfolgen des § 328 AktG, die eine Beschränkung der Ausübung von Anteilsrechten und eine erweiterte Mitteilungspflicht vorsehen, gelten demnach nur für einfache wechselseitige Beteiligungen i. S. d. § 19 Abs. 1 AktG. Stimmrechtsaus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Normengefüge der IFRS existieren keine direkt zu § 274a vergleichbaren Regelungen. Die sog. IFRS for SMEs sehen für kleine und mittelgroße UN zwar gewisse Erleichterungen gegenüber den IFRS vor. Eine Befreiung bspw. von der Abgrenzung latenter Steuern kennen indes (auch) die IFRS for SMEs nicht. Mangels Übernahme der IFRS for SMEs durch di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und der früheren Organmitglieder nicht-börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Mit § 286 Abs. 4 wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 43 Abs. 3 der 4. EG-R i. d. F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG

Rn. 13 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Verbundene UN sind nach § 15 AktG rechtlich selbständige UN, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende UN und mit Mehrheit beteiligte UN (vgl. § 16 AktG), abhängige und herrschende UN (vgl. § 17 AktG), Konzern-UN (vgl. § 18 AktG), wechselseitig beteiligte UN (vgl. § 19 AktG) oder Vertragsteile eines UN-Vertrags (vgl. §§ 291f. A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Ausschlussgründe für Unternehmen, bei denen der Wirtschaftsprüfer bestimmte Positionen/Funktionen innehat (§ 319a Abs. 1 Satz 2 (a. F.) i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 (letzter Teilsatz))

Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Verweis auf § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 (letzter Teilsatz) in § 319a Abs. 1 Satz 2 (a. F.) überträgt der Gesetzgeber die Ausschlussgründe des § 319a Abs. 1 Satz 1 (a. F.) auf den Fall, dass diese Tatbestände von UN verwirklicht werden, bei denen der WP eine bestimmte Position oder Funktion innehat (vgl. Bonner-HdR (2015), § 319a, Rn. 46...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 270 Abs. 1 sind Einstellungen und Auflösungen im Zusammenhang mit der Kap.-Rücklage angesprochen. Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 bezieht sich lediglich auf die Gewinnrücklagen und enthält im Vergleich zu § 270 Abs. 1 offensichtlich zwei einschränkende Formulierungen. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Übergangsvorschriften

Rn. 284 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die erstmalige Erstellung des Anlagengitters nach § 268 Abs. 2 (a. F.) führte insbesondere bei solchen UN zu erheblichen Problemen, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anlagespiegel erstellt haben oder erstellen mussten. In diesen Fällen konnten sich Bilanzierende auf Art. 24 Abs. 6 EGHGB (a. F.) berufen, wonach die Buchwerte aus dem JA des v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Disagio (§ 268 Abs. 6)

Rn. 79 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 268 Abs. 6). Die Angabepflicht besteht für mittelgroße und große KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhang und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der Anhang ein Bestandteil des JA, der zusammen mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Der Inhalt des Anhangs ist deshalb auch Inhalt des JA. Das vollständige Fehlen des Anhangs führt zur Nichtigkeit des JA gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Ebenso kann auch eine unvollständige Darstellung des Anhangs, etwa in B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einstellungspflichten

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 schreibt vor, dass Einstellungen in die Gewinnrücklagen bereits bei der Bilanzaufstellung zu berücksichtigen sind, wenn sie nach Gesetz vorzunehmen sind. Solche nach dem Gesetz vorzunehmenden Einstellungen betreffen die:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gebäude

Rn. 147 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die steuerlichen AfA-Regelungen gehen durchgehend typisierend vor. Für Gebäude ist gemäß § 7 Abs. 4f. EStG – je nach Nutzung und Zuordnung zum BV oder PV – von einer typisierten ND von 25–50 Jahren auszugehen. Für neu angeschaffte oder hergestellte Gebäude kommt nur die lineare AfA in Betracht (vgl. § 7 Abs. 4 EStG). Für neue Gebäude des BV,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbot ergebnisabhängiger Honorare

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß Art. 4 Abs. 1 der AP-VO dürfen keine ergebnisabhängigen Honorare zwischen der zu prüfenden PIE und seinem AP vereinbart werden. Ein Prüfungshonorar gilt laut der EU-Regelung dann als ergebnisabhängig, "wenn es im Hinblick auf den Ausgang oder das Ergebnis einer Transaktion oder das Ergebnis der ausgeführten Arbeiten auf einer vorab fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Bezugsrechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 941 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über die Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3. Jene Vorschrift ist "nicht anzuwenden auf Aktiengesellschaften, die kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sind" (§ 160 Abs. 3 Satz 1 AktG). Rn. 942 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Durc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Faktischer Konzern

Rn. 109 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Begriff des faktischen Konzerns wird seitens des Gesetzgebers nicht verwendet. Mit diesem Begriff werden Konzerne bezeichnet, die nicht auf einem BHV oder Eingliederungsvertrag beruhen. Der faktische Konzern ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsmacht des herrschenden UN nicht gesetzlich gesichert ist. Anders als im Vertrags- oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen

Rn. 23 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gehört die Mehrheit der Anteile eines UN A einem anderen UN B (Kap.-Mehrheit) oder stehen diesem die Mehrheit der Stimmrechte zu (Stimmrechtsmehrheit), so ist gemäß § 16 AktG das UN A ein in Mehrheitsbesitz stehendes UN, das UN B ein an ihm mit Mehrheit beteiligtes UN. Beide sind verbundene UN. Darauf, ob mit Hilfe dieser Beteiligung Einfluss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 82 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 277 Abs. 3 Satz 1). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 340a Abs. 1) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verstoß gegen Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rn. 18 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Bewertungsvorschriften dienen ebenso wie die Gliederungsvorschriften überwiegend dem Gläubigerschutz (vgl. Bonner-HdR (1986), § 256 AktG, Rn. 20). Die Regelung des Abs. 5 begrenzt die sonst nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG prinzipiell gebotene Nichtigkeitsfolge für die Fälle, dass Bewertungsvorschriften verletzt wurden (vgl. bezüglich des Kon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Honorarabhängigkeit

Rn. 20 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Auch eine zu große wirtschaftliche Abhängigkeit des AP von einem oder einigen wenigen Prüfungsmandaten kann eine Gefährdung seiner Unabhängigkeit bedeuten. Aus diesem Grund sieht Art. 4 Abs. 3 der AP-VO im Zusammenhang mit Prüfungen von PIE Regelungen zur Vermeidung einer solchen Honorarabhängigkeit vor (vgl. BilR-Komm. (2018), § 319a HGB, Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eingliederung

Rn. 112 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Eingliederung i. S. d. §§ 319ff. AktG stellt die engste Verbindung zwischen zwei rechtlich selbständigen UN dar. Wirtschaftlich kommt sie einer Verschmelzung nahe, da die abhängige Gesellschaft in diesem Fall wie eine Betriebsabteilung in die Hauptgesellschaft eingegliedert ist. So gewährt § 323 Abs. 1 AktG der Hauptgesellschaft ein une...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 540 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bilanzierung von latenten Steuern beim übernehmenden Rechtsträger gelten die Verschmelzungsgrundsätze entsprechend (vgl. HdR-E, HGB § 274, Rn. 500ff.). Bei Anwendung der allg. Anschaffungs-(kosten-)grundsätze ist die Übernahme der latenten Steuern vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger ausgeschlossen. Der übernehmende R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 270

Rn. 35 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Weder die Straf- und Bußgeldvorschriften noch die Bestimmungen über Zwangsgelder gemäß den §§ 331ff. bzw. §§ 17ff. PublG adressieren etwaige Verstöße gegen § 270. Ursächlich dafür wiederum ist die Tatsache, dass mit dieser Norm lediglich die Kompetenzverteilung und – damit zusammenhängend – der Zeitpunkt der Bildung oder Auflösung von Rücklag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Disagio

Rn. 205 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag bei Kreditgewährung (Disagio) greift handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht des § 250 Abs. 3. Ein Disagio verkörpert wirtschaftlich eine Vorleistung für eine zeitraumbezogene, in der Kap.-Nutzung bestehende Gegenleistung. Im Hinblick auf den fraglos gegebenen Zeitraumbezug...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Berichterstattung

Rn. 13 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a AktG muss der zu erstattende Bericht ausführlich sein. Er hat den Abschluss des UN-Vertrags, den Vertragsinhalt im Einzelnen und insbesondere Art und Höhe des Ausgleichs nach § 304 AktG sowie der Abfindung nach § 305 AktG aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu erläutern und zu begründen. Auf die besonderen Schwierigkeiten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Prüfung von Personen, die nicht zum Abschlussprüfer bestellt sind oder i. S. d. § 319 Abs. 1 bzw. nach Art. 25 EGHGB keine Qualifikation als Abschlussprüfer besitzen (§ 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 31 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Vorschrift des § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG soll die Beachtung der formellen Voraussetzungen für eine Prüfung hinsichtlich der Bestellung und Qualifikation der AP sicherstellen. Nach Abs. 1 Nr. 3 ist der JA einer AG, KGaA oder SE auch dann nichtig, wenn die Prüfung von Personen durchgeführt worden ist, die nicht von der Gesellschaft oder dem G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Rn. 1038 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, GmbHG § 42). Es geht hier um eine Informationsalternative, die wie in vergleichbaren Fällen zu handhaben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Arten der Mehrheitsbeteiligung

Rn. 41 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 16 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen der Anteils- und Stimmenmehrheit. Um den Verbundtatbestand zu begründen, genügt es dabei, dass eines dieser beiden Kriterien erfüllt ist. "So ist es möglich, dass ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz zweier verschiedener Unternehmen steht" (MünchKomm. AktG (2019), § 16, Rn. 4), z. B., wenn das eine UN die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zurechnung von Anteilen (§ 16 Abs. 4 AktG)

Rn. 50 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Um eine Umgehung des § 16 Abs. 1 AktG zu vermeiden, muss sich ein UN Anteile Dritter oder Anteile aus dem PV seines Inhabers mit dem Ergebnis zurechnen lassen, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung ergeben können. Ohne eine solche Regelung wäre es in der Tat sehr einfach, durch die Verteilung des Anteilsbesitzes auf verbundene UN oder durch Eins...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Gewinn- oder Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 (a. F.))

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 1 (a. F.) darf bzw. durfte die Bilanz "auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten ‚Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag’ und ‚...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Funktion des nach dem PublG aufzustellenden Jahresabschlusses

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG stellt durch den Klammerverweis auf § 242 klar, dass der nach den Grundsätzen des PublG aufzustellende JA dem nach dem HGB vom Kaufmann aufzustellenden JA zu entsprechen hat.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrecht

Rn. 481 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der übertragende Rechtsträger hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Stichtag der handels- und steuerrechtlichen Schlussbilanz sind somit identisch. Das Vermögen ist mit dem gemeinen Wert oder auf Antrag mit den Buch- bzw. Zwischenwerten anzusetzen (vgl. §§ 3 Abs. 2, 11 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausgleich und Abfindung

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf der Darstellung und Erläuterung des nach § 304 AktG zu leistenden Ausgleichs bzw. der nach § 305 AktG anzubietenden Abfindung. Die Berichterstattung über diese Vertragsinhalte kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn ein GAV, BHV oder Geschäftsleitungsvertrag abgeschlossen werden soll, weil nur da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 (a. F.) bzw. Nr. 4 (n. F.))

Rn. 136 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Mit dieser Angabe wird die Inanspruchnahme des in § 255 Abs. 3 Satz 2 gegebenen Wahlrechts offengelegt. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderfälle des § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG zählt die Vorschriften auf, in denen die Nichtigkeit des festgestellten JA außerhalb der Fälle eintritt, die § 256 AktG regelt. Die §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG betreffen dabei ebenfalls nur Sachverhalte, in denen die HV über die Feststellung des JA beschließt. Beschlüsse der HV, die Änderungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1)

Rn. 1039 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 264c Abs. 1 Satz 1; vgl. wegen des Inhalts und des Ausweises HdR-E, HGB § 264c). Die Vorschrift entspricht wörtlich § 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG. Es geht hier um eine Informati...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteile, die einem anderen für Rechnung des Unternehmens oder eines von diesem abhängigen Unternehmen gehören

Rn. 58 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zweite im Gesetz genannte Zurechnungsfall ist gegeben, wenn ein Dritter Anteile für Rechnung des UN oder eines von ihm abhängigen UN hält. Ein Halten für Rechnung des UN bedeutet, dass dieses und nicht der haltende Dritte i.W. die mit dem Halten der Anteile verbundenen Kosten und Risiken trägt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 16, Rn. 12; KK-Ak...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Begrenzung der Berichtspflicht

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a Abs. 2 AktG müssen keine Tatsachen in den Bericht aufgenommen werden, deren Bekanntwerden geeignet ist, einem der vertragschließenden UN oder einem verbundenen UN nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Eine Selbstschädigung wird vom Gesetz nicht verlangt. Wenn aber auf die Darstellung von Tatsachen verzichtet wird, ist auf die e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Interne Revision

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach den Vorgaben der AP-VO darf der Prüfer bei der von ihm zu prüfenden PIE keine internen Revisionsleistungen erbringen (vgl. BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 94). Gemeint sind damit jegliche Prüfungs- oder Beratungsdienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. D.h., folglich darf weder der Prüfer die interne Revision der PIE berate...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 105 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] die Grundlagen für die Umrechnung in Euro angegeben werden, soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten" (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 (a. F.)). Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG aufgehoben. Dadurch entsteht indes kei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unwiderlegbare Vermutung

Rn. 126 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 UN, zwischen denen ein BHV besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist, sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefasst anzusehen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG; vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 104). Beim Vertrags- und Eingliederungskonzern wird wegen der umfassenden Weisungsbefugnisse die einheitliche Leitung vom Gese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Rechtsfolgen

Rn. 62 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anwendung finden zunächst alle Vorschriften, die für alle (verbundenen) UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Fernerhin wird im AktG auf § 16 Abs. 1 AktG bzw. eine "Mehrheitsbeteiligung" oder auf ein "in Mehrheitsbesitz stehendes UN" verwiesen in: § 17 Abs. 2 AktG: Abhängigkeitsvermutung. § 19 Abs. 2f. AktG: Wechselseitig beteiligte U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammenfassung der Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns

Rn. 7 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns gelten gemäß § 1 Abs. 5 PublG als ein UN i. S. d. PublG (vgl. HdR-E, PublG § 1, Rn. 1). Selten wird für alle Handelsgeschäfte ein gemeinsamer Abschluss erstellt. Oft hat jedes Handelsgeschäft seine eigene Buchhaltung und stellt seinen eigenen JA auf. Aus der Sicht des publizitätsgesetzlichen JA stellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anhang

Rn. 13 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die dem PublG unterliegenden UN haben, mit Ausnahme von PersG und Einzelkaufleuten, soweit diese nicht i. S. d. § 264d kap.-marktorientiert sind, einen Anhang sinngemäß nach den §§ 284, 285 Satz 1 Nr. 1–4, 7–13, 15a, 17–34 und § 286 aufzustellen. Die große KapG ist Maßstab für dessen Inhalt und Umfang; § 288, der Erleichterungen für kleine un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausblick

Rn. 1082 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS und mit ihnen die Anhangangaben sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Als Reaktion auf Initiativen und Projekten von nationalen Standardsetzern und Interessengruppen zum Thema Anhang hat das IASB die sog. Angabeninitiative ("Disclosure Initiative") als Gesamtprojekt aufgesetzt, das aus folgenden Einzelthemen besteht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Umfang der Verantwortlichkeit gesetzlicher Vertreter für den Jahresabschluss

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die gesetzlichen Vertreter (vgl. § 4 Abs. 1 PublG) haben den JA aufzustellen. Diese Verpflichtung umfasst sowohl die JA-Arbeiten als auch die Beachtung der Grundsätze über Form und Inhalt des JA (vgl. §§ 246ff.). Der JA kann regelmäßig aus dem Rechnungswesen des UN entwickelt werden. Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Besonderheiten ergeben sich f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr