Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechnungslegung und Prüfung

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die grundlegenden Vorschriften zur RL und AP von AG, KGaA und SE finden sich im HGB. Wichtige ergänzende Vorschriften finden sich aber auch – weiterhin – im AktG. Zu nennen sind hier insbesondere: §§ 15–19 AktG zum Recht der verbundenen Unternehmen; §§ 58 und 174 AktG zur Gewinnverwendung; § 91 AktG zur Pflicht des Vorstands zur Organisation der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Kap 3 Maßgeblichkeitsgrundsatz (Verhältnis Handels-/Steuerbilanz)

A. Entwicklung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz I. Entstehung und Funktion des Maßgeblichkeitsgrundsatzes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Verhältnis der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird in Deutschland seit mehr als einhundert Jahren durch den sog. Grundsatz der Maßgeblichkeit der HB für die StB geprägt. Der im Steuerrecht fest verankerte Maß...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 376 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BMJ (2007), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 08.11.2007. BRH (2021), Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, URL: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

a) Handelsrecht Rn. 480 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Allen Umwandlungsarten – mit Ausnahme des Formwechsels – ist gemeinsam, dass eine vollständige (z. B. Verschmelzung) oder teilweise (z. B. Abspaltung) Vermögensübertragung von einem übertragenden auf einen übernehmenden Rechtsträger erfolgt. Der übertragende Rechtsträger hat eine Schlussbilanz aufzustellen, deren Stichtag unmi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sacheinlagen

a) Bilanzierung bei der Gesellschaft Rn. 570 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Ausweis

I. Allgemeine Grundsätze Rn. 190 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehungsgeschichte

I. Internationale Bedeutung Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In der anglo-amerikanischen Bilanzierungspraxis haben latente Steuern eine lange Tradition (vgl. HdJ, Abt. I/18 (2019), Rn. 1) und gelten als unverzichtbares Element einer RL, die auf die zutreffende Darstellung der Vermögenslage und die periodengerechte Erfolgsabgrenzung i. S. d. "matching principle" abstellt. Dies ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Umwandlungen

1. Überblick a) Handelsrecht Rn. 480 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Allen Umwandlungsarten – mit Ausnahme des Formwechsels – ist gemeinsam, dass eine vollständige (z. B. Verschmelzung) oder teilweise (z. B. Abspaltung) Vermögensübertragung von einem übertragenden auf einen übernehmenden Rechtsträger erfolgt. Der übertragende Rechtsträger hat eine Schlussbilanz aufzustellen, deren S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Organschaft

1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Spezialthemen

I. Geschäfts- oder Firmenwert Rn. 250 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im handelsrechtlichen JA kann es im Zusammenhang mit Asset Deals oder vergleichbaren Sachverhalten (z. B. Umwandlungen) zur Entstehung eines derivativen GoF kommen. Während bei Assets Deals der handelsrechtliche vielfach dem steuerlichen GoF entspricht und kein Raum für eine Steuerabgrenzung verbleibt, führen Umw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Grundzüge latenter Steuern

I. Zielsetzung Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen eine nicht zu verachtende Belastung für UN und damit indirekt auch für ihre Gesellschafter dar. Informationen hierüber sind somit durchaus entscheidungserheblich. Erschwert wird dies aus Sicht des JA dadurch, dass die konkrete Steuerermittlung oftmals getrennt von der handelsrechtlichen S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 74 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 APAS (2019a), Verlautbarung Nr. 8 vom 13.12.2019: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_08.pdf;jsessionid=B5D20CCED247E59566B09F003436­D3CA.2_cid362?__blob=publicationFile&v=3 (Stand: 21.12.2021). APAS (2019b), Verlautba...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unterordnungskonzern (§ 18 Abs. 1 AktG)

1. Konzernarten Rn. 108 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der an erster Stelle im Gesetz genannte Unterordnungskonzern spielt in der Praxis eine weitaus größere Rolle als der Gleichordnungskonzern. Auch das Schrifttum befasst sich ganz überwiegend mit dieser Konzernart. Wesensmerkmal des Unterordnungskonzerns ist es gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass ein herrschendes UN und ein oder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Personenhandelsgesellschaften

1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen Rn. 360 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Nichtigkeitsgründe des § 256 AktG

I. Systematik der Vorschrift Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 256 Abs. 1 AktG werden diejenigen Nichtigkeitsgründe aufgezählt, die zur Nichtigkeit des JA führen, ohne dass es auf die Art und Weise seiner Feststellung ankommt. Durch den Verweis auf die Regelungen der §§ 173 Abs. 3, 234 Abs. 3 und 235 Abs. 2 AktG in § 256 Abs. 1 (1. Halbsatz) AktG wird der vollständige Kata...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rückstellungen

aa) Bewertungsgrundsätze Rn. 136 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich finden mit der Bewertung zum Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2) künftige Preis- und Kostensteigerungen Eingang in die Bewertung, d. h. der nach den Preis- und Kostenverhältnissen im voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt bemessene Erfüllungsbetrag ist heranzuziehen. Steuerlich sind der Bewertu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

I. Unabhängigkeitsanforderungen aus der AP-VO (EU) Nr. 537/2014 1. Überblick Rn. 16 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die AP-VO stellt für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht dar, d. h., es bedarf keiner Umsetzung in nationales (deutsches) Recht. Der persönliche Anwendungsbereich betrifft sowohl die AP von PIE als auch PIE selbst. Mit Blick auf die an eine AP zu stelle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Konzern und Konzernunternehmen (§ 18 AktG)

I. Grundlagen Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Qualifizierte wechselseitige Beteiligung (§ 19 Abs. 2f. AktG)

1. Einseitig qualifizierte wechselseitige Beteiligung (§ 19 Abs. 2 AktG) Rn. 154 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 19 Abs. 2 AktG definiert eine einseitig qualifizierte wechselseitige Beteiligung. Sie liegt vor, wenn das eine UN an dem anderen UN eine Mehrheitsbeteiligung besitzt oder einen mittelbaren bzw. unmittelbaren beherrschenden Einfluss ausüben kann, während das andere UN n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gewerbliche Mitunternehmerschaften

a) Gesellschaftsebene Rn. 370 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2022), § 15, Rn. 401). Die G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darstellung der Spalten des Anlagengitters

1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten Rn. 165 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsformabhängige Zusatzangaben

I. Aktiengesellschaften 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG) Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Übergangsvorschriften

I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ermittlung und Bewertung latenter Steuern

I. Vorgehensweise Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten betreffend das Sachanlagevermögen

1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abweichungen infolge einseitiger Wahlrechte

a) Bilanzansatz aa) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rn. 201 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für in der Entwicklungsphase anfallende HK besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht (vgl. § 255 Abs. 2a i. V. m. § 248 Abs. 2 Satz 1), für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Darüber hinaus dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. GoB-Verweis

a) Kodifizierte und nicht-kodifizierte GoB Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dynamischer Verweisung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auf die handelsrechtlichen GoB sind die geschriebenen ebenso wie die ungeschriebenen abstrakten handelsrechtlichen Normen über die Buchführung und Bilanzierung in Bezug genommen (vgl. z. B. Herlinghaus, IStR 1997, S. 538; Gräbe (2012), S. 141; Schm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 48 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 IASB (2009), IFRIC-Update 03/2009, URL: https://cdn.ifrs.org/-/media/feature/news/updates/ifrs-ic/2009/march-2009-ifric-update.pdf (Stand: 25.03.2021). Knorr/Mentz/Schmidt (2008), Wie Eigenkapital seinen Status behalten kann, in: FAZ, Nr. 126 vom 02.06.2008, S. 22.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. In Mehrheitsbesitz stehende und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG)

I. Grundlagen Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 16 AktG definiert in Abs. 1 zunächst den Begriff "Mehrheitsbeteiligung" und teilt anschließend die UN in zwei Klassen ein: UN, deren Anteile von einem anderen UN mehrheitlich gehalten werden = in Mehrheitsbesitz stehende UN; UN, denen die Mehrheit der Anteile eines anderen UN gehören = mit Mehrheit beteiligte UN. Die Einzelheiten zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Anwendungsbereich

I. Unternehmensverträge Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 293a Abs. 1 Satz 1 AktG sind die Vorstände von beteiligten AG/KGaA/SE berichtspflichtig, soweit zum Abschluss des UN-Vertrags die Zustimmung der HV erforderlich ist. § 293a AktG kommt also zur Anwendung, wenn ein UN-Vertrag abgeschlossen werden soll. Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung der §§ 293aff. AktG die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Spaltung

a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers Rn. 520 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifik...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Bestellung auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften durch Gericht

I. Gerichtliche Bestellung Rn. 2 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auswahl und Bestellung des Vertragsprüfers erfolgt ausschließlich durch gerichtliche Bestellung. Das Gericht wird auf Antrag der Vorstände der vertragschließenden Gesellschaften tätig. Die Möglichkeit der Bestellung eines Vertragsprüfers durch den Vorstand einer abhängigen Gesellschaft wurde durch Art. 2 Nr. 1 lit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sonstige Pflichtangaben

I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1) Rn. 291 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Umstrukturierungen

Rn. 560 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nachstehend wird eine Auswahl an Umstrukturierungsformen außerhalb des UmwG behandelt. Im Mittelpunkt stehen somit Gestaltungsmöglichkeiten, bestehende Anteilseignerstrukturen durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen einer gewünschten Zielstruktur zuzuführen. 1. Anwachsung Rn. 561 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Durch Ausscheiden des vorletzten Gesel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Grenzen

a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Unternehmensvertragsprüfung

I. Verpflichtete Gesellschaften Rn. 2 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach dem Wortlaut des § 293b Abs. 1 AktG ist der UN-Vertrag "für jede vertragschließende Aktiengesellschaft [auch: SE, d.Verf.] oder Kommanditgesellschaft auf Aktien" zu prüfen, ohne dass dabei nach der Art des UN-Vertrags oder der Parteistellung der vertragschließenden Gesellschaft differenziert wird. Dies steht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gleichordnungskonzern (§ 18 Abs. 2 AktG)

1. Grundlagen Rn. 129 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Sind rechtlich selbständige UN, ohne dass das eine von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden auch sie einen Konzern (Gleichordnungskonzern). Die einzelnen UN sind im Verhältnis zueinander Konzern-UN (vgl. § 18 Abs. 2 AktG). § 18 AktG differenziert demnach zwischen Unterordnungskonzernen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen

a) Mittelbare Abhängigkeit Rn. 72 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Ebenso wie die Mehrheitsbeteiligung nach § 16 AktG ist der Tatbestand der Abhängigkeit nicht auf unmittelbare Beziehungen beschränkt. Der Wortlaut des § 17 Abs. 1 AktG betont vielmehr explizit, dass ein Abhängigkeitsverhältnis auch auf mittelbaren Beziehungen beruhen kann (vgl. zur Begründung einer mittelbaren Abhäng...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Besonderheiten betreffend das Finanzanlagevermögen

1. Behandlung von un- oder niedrigverzinslichen Ausleihungen Rn. 259 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ausleihungen des AV können unverzinslich oder niedrigverzinslich gewährt werden. Da es sich hierbei um nicht abnutzbares AV handelt, können keine planmäßigen Abschreibungen auftreten. Bei un- oder unterverzinslichen Ausleihungen des AV hält das Schrifttum im Hinblick auf ihre Behand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sonderregelungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

I. Inhalt der Bilanz Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaften mit beschränkter Haftung

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) Rn. 1037 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bewertungsaspekte

1. Steuersatz Rn. 150 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Potenzielle Abweichungen

1. Komponentenabschreibung Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsbilanziell ist nach Auffassung des IDW eine komponentenweise planmäßige AfA abnutzbarer VG des Sach-AV einschließlich Nachaktivierung von Ersatzaufwendungen zulässig (vgl. IDW RH HFA 1.016 (2009)). Mit dem Ziel verursachungsgerechter Aufwandsperiodisierung in Fällen, in denen die ND wesentlicher Komponenten v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Internationale Aspekte der Maßgeblichkeit

I. Internationalisierungstendenzen des Steuerbilanzrechts Rn. 334 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Globalisierung der Wirtschaftstätigkeit und der Kap.-Märkte zieht auch im Bereich des nationalen Bilanzrechts erhebliche Konsequenzen nach sich. Neben den insoweit im Vordergrund stehenden Konsequenzen für den KA stellt sich u. a. die Frage, ob und bis zu welchem Grad die IFRS, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Wegfall der Prüfungspflicht

I. Ein-Mann-Gesellschaft Rn. 10 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verpflichtung zur UN-Vertragsprüfung entfällt, wenn das herrschende UN Alleinaktionär der verpflichteten Gesellschaft ist (vgl. § 293b Abs. 1 (2. Halbsatz) AktG). Denn in diesen Fällen erübrigt sich mangels Vorhandenseins außenstehender Aktionäre bei der verpflichteten Gesellschaft das Erfordernis, Ausgleichs- und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen des Finanzanlagevermögens

a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürworten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzansatz

a) Rückstellungen aa) Drohverlustrückstellungen Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl. I 1997, S. 2590ff.) wurde entgegen massiver Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft die – handelsrechtlich zwingende – Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (vgl. § 249 Abs. 1) m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

I. Zweck der Vorschriften Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Disagio

Rn. 5 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach Nr. 3 der Vorschrift brauchen kleine KapG das Disagio (vgl. § 250 Abs. 3; HdR-E, HGB § 268, Rn. 218ff.) weder in der Bilanz gesondert (von den übrigen RAP) auszuweisen noch im Anhang anzugeben.mehr