• Der neue ISA [DE] 315 (Revised 2019) behandelt die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss.
  • Das IAASB hat die Anforderungen zur Risikoidentifizierung und -beurteilung grundlegend überarbeitet, woraus sich für die Durchführung von Abschlussprüfungen insbesondere folgende Neuerungen ergeben:

    • gesonderte Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene, insbesondere Identifizierung sämtlicher Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschlussebene, die "reasonably possible" sind (aus ISA 315 (Revised 2019) resultierende Folgeänderung in ISA 200)
    • Anwendung inhärenter Risikofaktoren und Einführung des Konzepts "Spektrum inhärenter Risiken"
    • Neudefinition des Begriffs "bedeutsames Risiko" als identifiziertes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen,

      • für das die Beurteilung des inhärenten Risikos nahe am oberen Ende des Spektrums inhärenter Risiken liegt oder
      • das nach anderen ISA als bedeutsames Risiko zu behandeln ist
    • Pflicht zur gesonderten Beurteilung des inhärenten Risikos und des Kontrollrisikos bei sämtlichen auf Aussageebene identifizierten Risiken
    • Klarstellung, dass für bestimmte Kontrollaktivitäten (insbesondere für solche, die bedeutsame Risiken adressieren) deren Ausgestaltung und Implementierung zu beurteilen sind und welche Beurteilungen für die anderen IKS-Komponenten vorzunehmen sind
  • Aus der Verabschiedung des ISA [DE] 315 (Revised 2019) resultieren Folgeänderungen in den folgenden ISA [DE]:

    • ISA [DE] 200 "Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing"
    • ISA [DE] 210 "Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge"
    • ISA [DE] 230 "Prüfungsdokumentation"
    • ISA [DE] 240 "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen"
    • ISA [DE] 250 (Revised) "Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bei einer Abschlussprüfung"
    • ISA [DE] 300 "Planung einer Abschlussprüfung"
    • ISA [DE] 330 "Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken"
    • ISA [DE] 402 "Überlegungen bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister in Anspruch nehmen"
    • ISA [DE] 500 "Prüfungsnachweise"
    • ISA [DE] 501 "Prüfungsnachweise – besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten"
    • ISA [DE] 530 "Stichprobenprüfungen"
    • ISA [DE] 550 "Nahe stehende Personen"
    • ISA [DE] 540 (Revised) "Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängender Abschlussangaben"
    • ISA [DE] 600 "Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)"
    • ISA [DE] 610 (Revised 2013) "Nutzung der Tätigkeit interner Revisoren"
    • ISA [DE] 620 "Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers"
    • ISA [DE] 720 (Revised) "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen"

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