IDW veröffentlicht Entwurf eines Prüfungsstandards EPS 861 (02/2022)
Die besondere Herausforderung derartiger Systeme liegt darin, dass die Wege der Entscheidungsfindung konkret oft nicht nachvollzogen werden können. Das IDW definiert als KI solche Verfahren, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
- Besitzt die Fähigkeit, mathematisch-berechenbare Modelle auf der Basis von Daten zu erstellen und diese auf neue Daten anzuwenden (maschinelles Lernen);
- nutzt Daten und die in ihnen enthaltenen Muster und Merkmale als Grundlage für das Lernen und generiert Daten ggf. selbst;
- verfügt über Algorithmen, die mathematisch-berechenbare Modelle durch Nutzung von Daten verändern und/oder
- ist in der Lage, Daten auszulesen, zu verarbeiten, zu interpretieren und daraus Informationen zu generieren.
Juristisch ist das nicht unproblematisch, da so bei unternehmerischen Entscheidungen, die auf Basis von Informationen einer KI getroffen werden, etwa gegen Diskriminierungsverbote verstoßen werden könnte, ohne dass es konkret bemerkt werden würde. Auch Buchhaltungsfehler sind denkbar, wenn etwa eine KI für die Sortierung und Verarbeitung von Eingangsrechnungen eingesetzt wird, oder etwa Risiken von der KI eingeschätzt werden, die dann zu einer Bilanzierung von Rückstellungen führt.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Prüfungsstandard EPS 861 (02/2022)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) verdeutlicht in diesem IDW Prüfungsstandard EPS 861 (02/2022) die Anforderungen an freiwillige Prüfungen von KI-Systemen außerhalb der Abschlussprüfung und legt die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit derartige Aufträge planen, durchführen sowie darüber Bericht erstatten.
Daraus können dann aus Sicht der Unternehmen die Anforderungen an den Einsatz von KI abgeleitet werden. Denn schon aus Tz. 7 wird deutlich, dass Gegenstand der Prüfung die Beschreibung des KI-Systems einschließlich der in der Beschreibung enthaltenen Darstellungen der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, ob das beschriebene KI-System die Kriterien einhält, ist. Somit kann die KI eben nicht "sich selber überlassen, eigenständig Informationen generieren", sondern ist nachzuvollziehen, durch konkrete Kriterien einzugrenzen und zu überwachen.
Neben Begriffsbestimmungen (Abschn. 2), Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung (Abschn. 3), Kriterien, Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und Beschreibung des KI-Systems (Abschn. 4) enthält dieser IDW Prüfungsstandard im Abschn. 5. zu beachtende Prüfungsanforderungen sowie Anwendungshinweise und Erläuterungen (Tz. A1 ff. und Anlagen).
Kommentierung bis Ende August 2022 möglich
Der Entwurf des Prüfungsstandards kann bis Ende August 2022 kommentiert werden. Er behandelt Prüfungsaufträge zur Erlangung hinreichender Sicherheit. Dem IDW Prüfungsstandard liegt der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) zugrunde. Allerdings ist kein Verweis im Prüfungsbericht auf die ergänzende Beachtung des ISAE 3000 (Revised) vorgesehen, da dies die Beachtung etwaiger zusätzlicher einschlägiger Anforderungen des ISAE 3000 (Revised) erfordern würde.
Das 56-seitige Papier ist hier abrufbar.
Das könnte Sie auch interessieren:
100 Worte: ein KI-Ansatz auf dem Prüfstand
Wo künstliche Intelligenz im Recruiting sinnvoll unterstützt
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.776
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.724
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4921
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2852
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.128
-
Urlaubsrückstellung berechnen
912
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
693
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
631
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
616
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
567
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026