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Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Der ESRS VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU. Dieses Top-Thema erklärt den Aufbau und die Inhalte.








Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Branchenwesentlichkeitsanalyse – wie Verbände ihre Mitglieder nach vorn bringen können

Tausende Unternehmen fertigten in den vergangenen Monaten erstmals eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse an. Nicht wenige von ihnen bemerkten bei Branchendialogen oder in Kreisen von Nachhaltigkeitsberatenden: Die Ergebnisse ähneln sich. Immer mehr Unternehmen und Verbände nutzen diese strukturellen Ähnlichkeiten und fertigen Wesentlichkeitsanalysen auf Branchenebene an. Dieser Artikel bietet einen Überblick.


CSRD – Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erweitert das Verständnis des Begriffs CSR auf die neue Bedeutung Corporate Sustainability Reporting erweitert. Welche Änderungen durch die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen zukommen, lesen Sie in unserem Top-Thema.


Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)

Ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ist die Einbindung der strategischen Perspektive in die Berichterstattung. Es wird nicht nur das vergangene Geschäftsjahr betrachtet und auch nicht wie im Lagebericht eine Prognose der weiteren Entwicklung mit 12-monatigem Betrachtungszeitraum verlangt, sondern auch längerfristige Übergangspläne bzw. Transitionspläne gefordert.





European Securities and Markets Authority (ESMA)

Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 24.10.2024 ihr Statement mit den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten der nationalen Enforcement-Stellen in der EU (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz „BaFin“) für die Prüfung der Jahresfinanzberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. 





Shifting Minds

Was das Lieferkettengesetz mit einer Pizza Hawaii zu tun hat

In der aktuellen Folge von Shifting Minds spricht Gastgeber Alexander Kraemer mit Tessa Quandt, Head of Sustainability bei Varta, über die Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement und Lieferketten. Quandt berichtet von ihrem persönlichen Weg über die Vereinigten Arabischen Emirate zu ihrer Position bei Varta und beleuchtet die komplexen Anforderungen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit sich bringt.













Nachhaltigkeitsberichterstattung

Warum die Limitierung der CSRD-Prüfung der Wirtschaft schadet

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Meilenstein in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die EU-Richtlinie soll die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern und damit die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen. Die Limitierung der Prüfberechtigung auf Wirtschaftsprüfer ist allerdings ein Risiko, meint Hans-Jürgen Fengler.




Campus for Controlling 2024

ESG-Strategie der DHL-Group: CFO-Perspektive auf Steuerung und Kommerzialisierung

„Es ist ein Marathon und wir sind gerade erst bei Kilometer 10.“ Dieses Zitat prägte den Vortrag von Melanie Kreis. Die CFO der DHL Group teilte ihre Erfahrungen darüber, wie man die vielfältigen ESG-Herausforderungen im Spannungsfeld von regulatorischem Druck und Marktanforderungen meistern kann. Sie betonte insbesondere die Notwendigkeit, ESG-Aktivitäten in Zukunft stärker zu kommerzialisieren und somit die notwendige Transformation des Geschäftsmodells voranzutreiben.


Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie

Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen

Neben der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, verlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) (EU) 2022/2464 von großen oder kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften eine Berichterstattung über ihre wichtigen immateriellen Ressourcen im Lagebericht ganz unabhängig vom Nachhaltigkeitsbericht.


Shifting Minds

Nachhaltigkeitsreporting im Konzern: Die „Big Five“ der Regulatorik

In dieser Folge des Podcasts „Shifting Minds“ spricht Alexander Kraemer mit Steffen Schwartz-Höfler, dem Head of Sustainability bei Continental, über die Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung in Konzernen. Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie, was Regulierung mit einer Safari zu tun hat und wo Steffen die Zukunft des Nachhaltigkeitsmanagements sieht!




Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD-Umsetzung in Deutschland – Verzögerungen, Herausforderungen und Chancen

In Deutschland und vielen anderen EU-Ländern stockt die nationale Umsetzung der CSRD. Welche Gründe gibt es für die Verzögerung? Welche Fristen gelten nun für Unternehmen, und was bedeutet das für ihre Planung? Alexander Hellwig beleuchtet die Entwicklungen und gibt Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen Stolpersteine auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Anforderungen meistern können.


Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein wichtiges Element des Nachhaltigkeitsberichts, der ab 2024 für viele Unternehmen verpflichtend wird. Um gemäß der Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu agieren, empfiehlt es sich, jährlich eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Wie das geht, erfahren Sie hier.








Biodiversität

Biodiversität ist von zentraler Bedeutung für gesellschaftliches Wohlergehen und Wohlstand. Doch ihr Verlust stellt Unternehmen vor erhebliche Risiken. Die Wirtschaft ist daher zunehmend gefordert, zum Schutz von Lebensräumen und Ökosystemen beizutragen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Weitere Konkretisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dies wird verschärft durch den hohen Zeitdruck der Regulierung durch die EU unter Einbezug auch nicht offizieller Stellen, insbesondere der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie der schleppenden deutschen Umsetzung. Der vorgesehene Termin zur Umsetzung am 6.7.2024 ist verstrichen, es bleibt zu hoffen, dass eine Umsetzung noch im Kalenderjahr 2024 erfolgt, zumal die Berichtspflicht für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits rückwirkend zum 1.1.2024 gelten soll.



Corporate Sustainability Reporting Directive

CSRD greift in den Aufstellungsprozess des Lageberichts ein

Am 8.8.2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Darin wird ein Kurzüberblick über die Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der CSRD und des Regierungsentwurfes zur CSRD-Umsetzung gegeben und auf die Problematik eingegangen. Zudem will das DRSC ein Verständnis zum Prozess der Entwicklung der XBRL-Taxonomien, der damit verbundenen Prozessschritte und der an der Entwicklung beteiligten Akteure schaffen.