Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
Die Anwendungsfälle des ISSA 5000
Das IAASB hat den Standard am 20.9.2024 verabschiedet, die endgültige Formulierung des Standards findet sich bislang nur in den veröffentlichten aktualisierten Tagesordnungspapieren der Septembersitzung. Bis Ende des Jahres wird mit einer offiziellen Veröffentlichung gerechnet. Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen dienen. Dieser kann angewendet werden auf:
- Informationen zu allen Nachhaltigkeitsthemen und Themenaspekten
- Informationen, die in Übereinstimmung mit einem Rahmenwerk, Standard oder anderen geeigneten Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt wurden
- Alle Nachhaltigkeitsinformationen, unabhängig vom Mechanismus ihrer Berichterstattung
- Engagements zur Erlangung begrenzter und angemessener Sicherheit
Darüber hinaus kann er von allen Prüfungsdienstleistern verwendet werden, solange sie die entsprechenden ethischen Anforderungen erfüllen und ein Qualitätsmanagementsystem anwenden, das mindestens so streng ist wie der Internationale Code of Ethics for Professional Accountants (einschließlich der International Independence Standards), der vom International Ethics Standards Board for Accountants veröffentlicht wird, und die Qualitätsmanagementstandards des IAASB.
ISSA 5000 als prinzipienbasierter Standard
Der vorgeschlagene ISSA 5000 ist ein prinzipienbasierter Standard, der sich auf Prinzipien oder Ergebnisse statt auf Verfahren oder Schritte konzentriert. Dies ermöglicht es dem Prüfer, bei der Planung und Durchführung des Prüfungsauftrags sein professionelles Urteilsvermögen anzuwenden. Dieser Ansatz unterstützt die Skalierbarkeit und Vollständigkeit des Standards, indem er mögliche Ausnahmen von den geltenden Prinzipien begrenzt und zeigt, wie eine Anforderung für alle Unternehmen gilt, unabhängig beispielsweise von der Art des Unternehmens, der Branche oder dem Sektor und davon, ob ihre Art und Umstände weniger oder komplexer sind.
ISSA 5000 und europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung
Es wird davon ausgegangen, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission nach intensiver Prüfung als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD/den ESRS mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 1.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll.
Da somit einheitliche europäische Standards zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts derzeit noch nicht vorliegen, können in der Zwischenzeit nationale Standards, wie in Deutschland die des IDW (zur inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 352 (08.2022)) sowie für die inhaltliche Prüfung mit begrenzter/hinreichender Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022) / IDW EPS 990 (11.2022)), angewendet werden.
CEAOB veröffentlicht „Unverbindliche Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung“
Um die Qualitätsanforderungen einzuhalten und fragmentierte Vorgehensweisen zu verhindern, wurden vom Ausschuss der Aufsichtsstellen (engl. Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) am 30.9.2024 die finale Fassung der unverbindlichen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Übergangszeit bis zur Vorlage finaler EU-Prüfungsstandards veröffentlicht.
Zu den Dokumenten:
- Understanding International Standard on Sustainability Assurance 5000
- CEAOB guidelines on limited assurance on sustainability reporting
Weiterführende Links
Einen ausführlichen Überblick über die Änderungen durch das geplante CSRD-Umsetzungsgesetz gibt Ihnen der Beitrag CSRD-Umsetzungsgesetz: Überblick zum Referentenentwurf, welcher z. B. in Haufe Finance Office Platin enthalten ist.
Zum Entwurfstext und der Synopse: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:
BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.429
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
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