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§ 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Dr. Jens Freiberg, Matthias Hrinkow
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Rz. 37

Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation.[1] Im Zuge dieses Austausches wurde u. a. der Bedarf eines auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung anwendbaren und international konsistenten Prüfstandards geäußert, welcher wiederum zur Reduktion der zunehmenden Fragmentierung von angewandten Prüfstandards beitragen soll.[2] Nach mehrmonatigen Standarderarbeitungs- und Diskussionsprozessen wurde diesem Bedarf mittels der Veröffentlichung des Entwurfs des International Standard on Sustainability Assurance (kurz: ED-5000) am 2.8.2023 in einem ersten Schritt seitens des IAASB Rechnung getragen. Der Prüfstandardentwurf ED-5000 konnte innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen, demnach bis zum 1.12.2023, kommentiert werden.[3] Am 20.9.2024 bestätigte der IAASB den finalen Text des Prüfstandards ISSA 5000 (sog. "Final Proposed ISSA 5000"). Dieser muss noch final durch das Public Interest Oversight Board (kurz: PIOB) bestätigt werden, bevor es zur formellen Veröffentlichung per Ende des Jahrs 2024 kommt. Im Zuge dessen wird es gem. IAASB lediglich zur Änderung von Textziffern, jedoch nicht zu Anpassungen des finalen Standardtexts kommen.[4]

 
Hinweis

Im Zuge der öffentlichen Konsultation erhielt der IAASB insgesamt 143 sog. "comment letters" und 36 Antworten auf dessen durchgeführte Umfrage.[5] Die seitens des IAASB in dessen März 2024 Meeting[6] hervorgehobenen "most significant comments raised" umfassen die folgenden Themenbereiche:

  • Umfang ("Scope") und Anwendbarkeit des ISSA 5000 (Rz 40, 43 und 52),
  • Nachhaltigkeitsbelange, Nachhaltigkeitsinformationen und Offenlegungen (Rz 41 und 57),
  • relevante ethische Anforderungen und Qualitätsmanagementstandards (Rz 42),
  • Wesentlichkeit (Rz 61, 84 und 87 ff.),
  • Engagement-Team (Rz 42), Nutzung der Arbeit anderer ("using the work of others") und Gruppenaufträge ("group engagements"),
  • Prüfung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit: Struktur des Standards und der mit den etwaigen Zusicherungsniveaus verbundene Arbeitsaufwand (Rz 39),
  • Verbindung zwischen attestiertem Jahresabschluss und Nachhaltigkeitsinformation (Rz 70),
  • Anforderungen betreffend "Other Information" (Rz 73).
 

Rz. 38

Der Prüfstandard ISSA 5000 verfolgt das Ziel, als Universalstandard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen im Zuge von Attestierungsaufträgen (Rz 24) herangezogen zu werden. Neben der prinzipienbasierten[7] Grundlage zeigt sich dieses Vorhaben des IAASB insbes. durch einen agnostischen Ansatz in puncto der durch den Prüfstandard abdeckbaren Zusicherungsniveaus (Rz 39), Berichtsrahmenwerke (Rz 40), Berichtsformate (Rz 41) und jenes Kreises von Prüfern (Rz 42), welche den Prüfstandard künftig anwenden können.[8]

 

Rz. 39

ISSA 5000 soll sowohl für Prüfungen zur Erlangung von begrenzter als auch hinreichender Sicherheit herangezogen werden können. Dieser Entscheidung liegt u. a. die Erwartungshaltung eines durch etwaige Jurisdiktionen initiierten Wandels von der Verpflichtung zur externen materiellen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Richtung einer geforderten Erlangung von hinreichender Sicherheit bei der externen materiellen Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation zugrunde.[9]

 
Hinweis

Die Klarheit der Differenzierung betreffend den Arbeitsaufwand ("work effort") bei Prüfungen zur Erlangung einer begrenzten und hinreichenden Sicherheit wurde in der öffentlichen Konsultation des ED-5000 umfassend diskutiert. Beispielhaft kritisieren das IDW[10] und Accountancy Europe[11] die teils deckungsgleiche Übernahme von Anforderungen bestehender ISAs, welche für Prüfungen zur Erlangung einer hinreichenden, jedoch nicht zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit konzipiert sind. Im Speziellen wird auf die Anforderungen an Prüfungsnachweise gem. des Entwurfs zu ISA 500 verwiesen. Diese dienten – unabhängig des Zusicherungsniveaus – als Basis für die diesbzgl. geplanten Bestimmungen des ED-5000.

Wie die Gegenüberstellung des Prüfstandardentwurfs ED-5000 mit dem finalen Text des ISSA 5000[12] zeigt, wurde auf diese Kritik seitens des IAASB (teilw.) eingegangen. Hervorzuheben im finalen Text zu ISSA 5000 sind eingeführte Vereinheitlichungen im Kontrast zu einer stärkeren Differenzierung zwischen Prüfungshandlungen zur Erlangung einer begrenzten bzw. hinreichenden Sicherheit. Ein Beispiel hierfür stellen die Bestimmungen zu Reaktionen auf Risiken von wesentlichen Fehldarstellungen[13] dar. Ferner resultieren aus den Vereinheitlichungen teils Abschwächungen der initial geplanten Anforderungen an Prüfungen zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.[14]

 

Rz. 40

Der IAASB beschreibt ISSA 5000 als "framework neutral" und hebt neben der Berücksichtigung der Entwicklungen in der ...

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