Bundesrat: CSRD als Gefahr für die Transformation?
Der Bundesrat hat die Empfehlungen seiner Ausschüsse zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Darin wird wiederholt auf mögliche Belastungen für Unternehmen hingewiesen, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigen könnten. Besonders kritisch sehen die Ausschüsse die Gefahr, dass die zusätzlichen Berichtspflichten die angestrebte Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft behindern könnten. Der Hauptgrund hierfür sei der akute Fachkräftemangel. Um den umfassenden Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, seien hoch qualifizierte Fachkräfte notwendig, die dann jedoch für andere wichtige Aufgaben im Bereich der nachhaltigen Unternehmensentwicklung fehlen könnten: „Die umfangreiche europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte sich dadurch nachteilig auf die angestrebte Transformation der Wirtschaft auswirken.“
Die Ausschüsse empfehlen der Bundesregierung daher, sich auf EU-Ebene für eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Richtlinie sowie für eine Reduzierung der Berichtspflichten einzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass bei einer künftigen Anpassung der CSRD durch den europäischen Gesetzgeber eine sogenannte „Value Chain Reporting Cap“ eingeführt wird. Diese würde kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die freiwillige Berichtsstandards erfüllen, vor zusätzlichen Informationsanforderungen durch Geschäftspartner im Rahmen der CSRD schützen. Stattdessen sollen die Unternehmen fehlende Informationen auf Basis transparenter Annahmen schätzen dürfen.
Debatte um Prüfungsverantwortung: Wirtschaftsprüfer vs. technische Organisationen
Ein weiteres zentrales Thema betrifft die Prüfung der CSRD-Berichte. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig nur noch Wirtschaftsprüfer die Berichte testieren dürfen. Diese Regelung wird jedoch sowohl von verschiedenen Wirtschaftsverbänden als auch vom Bundesrat selbst kritisch hinterfragt. Vertreter wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Wirtschaftsvereinigung Stahl argumentieren, dass auch technische Prüforganisationen wie der TÜV oder die Dekra einbezogen werden sollten. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen und sieht hier einen wichtigen Ansatzpunkt, um die Akzeptanz und Praktikabilität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Die derzeitige Rechtslage, die angeblich keine andere Regelung zulässt, wird als unzureichend angesehen.
Das Umsetzungsgesetz zur CSRD wurde Ende Juli von der Bundesregierung verabschiedet und wird in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat beraten. Ob die Empfehlungen der Ausschüsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.
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