Nachhaltigkeitsberichtsgesetz: Neue Berichtspflichten in Österreich
Zahlreiche Änderungen relevanter Gesetze und der Fokus auf erweiterte Berichtspflichten für Unternehmen: Das österreichische BMJ hat den Gesetzesentwurf für das NaBeG zur Begutachtung vorgelegt. Das Ministerium geht damit seiner Pflicht nach, die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in einem nationalen Gesetz umzusetzen. Die Begutachtungsfrist dauert vom 13. Januar bis 10. Februar 2025.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom 14. Dezember 2022 zur Änderung bestehender europäischer Vorschriften zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und gleichwertig zur Finanzberichterstattung zu gestalten. In Österreich soll die Richtlinie überwiegend im Unternehmensgesetzbuch (UGB) umgesetzt werden, wobei bestehende Regelungen angepasst und die verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte erweitert werden. Zudem soll die digitale Einreichung der Berichte möglich werden, wofür technologieneutrale Verifizierungsverfahren eingeführt werden.
Im Vordergrund steht die Anpassung des Sanktionssystems, um die Durchsetzung der Offenlegungspflichten zu stärken. Bestehende Zwangsstrafen reichen nämlich oft nicht aus, um eine zeitgerechte Offenlegung zu gewährleisten. Daher sollen die Strafrahmen für mittlere und große Unternehmen erhöht und Verfahren bei Verstößen von Amts wegen eingeleitet werden können. Kleine Gesellschaften sollen hiervon unberührt bleiben. Eine Zusammenrechnung von Strafrahmen ist für Muttergesellschaften vorgesehen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Diese Änderungen sollen Transparenz und Vergleichbarkeit in der Berichterstattung fördern.
Die Ziele des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG):
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aussagekräftig, zuverlässig und vergleichbar
- Finanzmarktteilnehmer erhalten die Informationen, die sie nach anderen Unionsrechtsakten benötigen
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Finanzberichterstattung haben einen vergleichbaren Status
- EU-Unternehmen erleiden gegenüber Drittlandunternehmen keine Wettbewerbsnachteile in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Sicherstellung einer zeitgerechten Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Erhöhte Transparenzpflichten für wirtschaftlich bedeutsame Unternehmen
Darum geht es im Nachhaltigkeitsberichtsgesetz:
- Der Anwendungsbereich des NaDiVeG wird auf alle großen Kapitalgesellschaften und kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen erweitert
- Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird erweitert und durch verbindliche Standards unionsweit harmonisiert
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird wie die Finanzberichterstattung durch unabhängige Prüfer geprüft
- Das DriBeG unterwirft auch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Anhebung der Strafen bei Zwangsstrafverfügungen
- Anhebung der Strafen im ordentlichen Verfahren
- Amtswegige Einleitung eines ordentlichen Verfahrens
- Größenkriterien: Zusammenrechnung auch bei Holding-GmbH
-
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing
238
-
ESG – Definition und Bedeutung für Unternehmen und Investoren
81
-
Von „grün“ zu gerichtsfest: Die EmpCo verändert die Nachhaltigkeitskommunikation
30
-
Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD: ein dynamisches Projekt
23
-
CSRD-Praxisguide: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
19
-
ESRS: Übersicht aller Datenpunkte zu Set 1 veröffentlicht
17
-
Reifegradmodell: Nachhaltigkeit in Unternehmen messen und voranbringen
16
-
CSRD Stakeholderanalyse: So gelingt die Einbeziehung von Interessengruppen
15
-
Nachhaltigkeitsmanagement: Polarisierung, Gehaltsentwicklung und neue Herausforderungen
14
-
EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten
13
-
Strategischer Kern oder Nice-to-have? Das neue Paradoxon der unternehmerischen Nachhaltigkeit
24.04.2026
-
Die Geheimwaffe der Chief Sustainability Officer: Strategisches Streiten
22.04.2026
-
Nachhaltigkeit ohne Pflicht? Warum der Druck aus dem Markt nicht nachlässt
21.04.2026
-
Ein Transitionsplan ist das bessere Klimaziel
20.04.2026
-
REWE-Vorständin Daniela Büchel: „Biodiversität ist für uns kein Add-on“
20.04.2026
-
Wie die Uni Paderborn nachhaltige Geschäftsmodelle in die Praxis bringen will
16.04.2026
-
CBAM-Compliance – digitale Lösungen können helfen
16.04.2026
-
Nachhaltige KI ist mehr als CO2-Bilanzierung
15.04.2026
-
Warum echte Transformation mehr braucht als Datensätze und Pflichterfüllung
13.04.2026
-
Warum Zukunftsfähigkeit heute neu gedacht werden muss
10.04.2026