VSME wird zum VS – Kommission verabschiedet „Voluntary Standard“
Seit Dezember 2024 existiert der VSME-Standard als freiwilliger Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen. Der neue „Voluntary Standard“ (VS) der EU-Kommission ist als delegierte Verordnung konzipiert. Das bedeutet: Sobald er in Kraft tritt, ist er verbindliches EU-Recht – auch wenn die Berichterstattung selbst weiterhin freiwillig bleibt. Der bisherige VSME hatte diesen Rechtsstatus nicht.
Erweiterter Anwendungsbereich
Ein wesentlicher Unterschied betrifft den Kreis der angesprochenen Unternehmen. Während der VSME auf nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 250 Mitarbeitenden ausgerichtet war, richtet sich der neue Standard an alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.
Damit verbunden ist das Konzept des „Value Chain Cap“: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von ihren Lieferketten- und Wertschöpfungspartnern mit maximal 1.000 Mitarbeitenden künftig keine Nachhaltigkeitsinformationen einfordern die weiter gehen, als das was der Voluntary Standard vorsieht. Ziel ist es, die Reporting-Last für kleinere Unternehmen in den Lieferketten zu begrenzen.
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Änderungen im Vergleich zum VSME
Gegenüber dem bisherigen VSME entfallen einige Anforderungen:
- Die GHG-Intensität, bisher Pflichtangabe, ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.
- Der Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch verpflichtend.
- Detaillierte Biodiversitätsdaten wurden stark vereinfacht.
Zudem ist der Standard deutlich kompakter: 30 statt 66 Seiten. Im Vergleich zur am 6. Mai veröffentlichten Entwurfsfassung ist nicht mehr jede Angabe als „verpflichtend“, („if applicable“ (= „wenn zutreffend“) oder „freiwillig“ markiert, ob Angaben verpflichtend sind, wird nach Unternehmensgröße differenziert (bis zu 10 bzw. mehr als 10 Mitarbeitende).
Die bisher im Standard enthaltenen Erläuterungen und Anwendungsbeispiele werden auf die Website der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgelagert.
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