Voluntary Standard

VSME wird zum VS – Kommission veröffentlicht Entwurf für „Voluntary Standard“


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Die EU-Kommission hat heute ihren Entwurf für einen neuen „Voluntary Standard“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Der Standard soll den bisherigen VSME-Standard ablösen, adressiert einen erweiterten Unternehmenskreis und erhält erstmals den Status einer delegierten Verordnung.

Seit Dezember 2024 existiert der VSME-Standard als freiwilliger Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen. Der neue „Voluntary Standard“ (VS) der EU-Kommission ist als delegierte Verordnung konzipiert. Das bedeutet: Sobald er in Kraft tritt, ist er verbindliches EU-Recht – auch wenn die Berichterstattung selbst weiterhin freiwillig bleibt. Der bisherige VSME hatte diesen Rechtsstatus nicht.

Erweiterter Anwendungsbereich

Ein wesentlicher Unterschied betrifft den Kreis der angesprochenen Unternehmen. Während der VSME auf nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 250 Mitarbeitenden ausgerichtet war, richtet sich der neue Standard an alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht.

Damit verbunden ist das Konzept des „Value Chain Cap": CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von ihren Lieferketten- und Wertschöpfungspartnern mit maximal 1.000 Mitarbeitenden künftig keine weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen einfordern, als der Voluntary Standard vorsieht. Ziel ist es, die Reporting-Last für kleinere Unternehmen in den Lieferketten zu begrenzen.

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Änderungen im Vergleich zum VSME

Der neue Entwurf führt eine systematischere Kennzeichnung der einzelnen Datenpunkte ein. Jede Angabe ist künftig explizit als „verpflichtend", „wenn zutreffend" oder „freiwillig" markiert – und wird zusätzlich nach Unternehmensgröße differenziert (bis zu 10 bzw. mehr als 10 Mitarbeitende).

Gegenüber dem bisherigen VSME entfallen einige Anforderungen:

  • Die GHG-Intensität, bisher Pflichtangabe, ist im neuen Entwurf nicht mehr enthalten.
  • Der Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch verpflichtend.
  • Detaillierte Biodiversitätsdaten wurden stark vereinfacht.

Zudem ist der Standard deutlich kompakter: 29 statt 66 Seiten. Die bisher im Standard enthaltenen Erläuterungen und Anwendungsbeispiele werden auf die Website der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgelagert.

Konsultation bis 3. Juni 2026

Stakeholder sind eingeladen, bis zum 3. Juni 2026 über das „Have-Your-Say“-Portal der Kommission Feedback zum Entwurf einzureichen.


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