Brandschutz, Lohnbetrug, Beschwerdeverfahren: So handeln deutsche Unternehmen unter dem LkSG
Die Studie „Germany’s Supply Chain Due Diligence Act“ des UN Global Compact Netzwerks Deutschland hat die Fallschilderungen ausgewertet, die 254 Unternehmen in ihren BAFA-Berichten veröffentlicht haben. Die Zahlen sind eindeutig: Von 33 Unternehmen, die Verstöße bei indirekten Zulieferern offenlegten, hatten 27 zuvor Beschwerden erhalten. Kein einziges Unternehmen deckte Verstöße bei indirekten Zulieferern allein durch proaktive, interne Prozesse auf. Die folgenden Beispiele stammen aus deutschen Unternehmen oder deutschen Niederlassungen.
BASF: Brandschutzlücken im Lieferantenlager
Ein Audit bei einem Lieferanten von BASF SE im März 2023 stellte fest: Im Rohmateriallager fehlten Rauchmelder, Temperatursensoren und automatische Sprühanlagen. BASF entwickelte einen Korrekturplan mit Frist bis Ende März 2023. Der Lieferant bestätigte die vollständige Umsetzung – der Fall gilt als geschlossen.
BVG: Fehlverhalten beim Sicherheitsdienst – und eine klare Antwort
Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstleisters in Vorfälle verwickelt. Die BVG sperrte die betroffenen Personen sofort, forderte einen dokumentierten Maßnahmenplan und verpflichtete den Dienstleister zur Unterzeichnung des Lieferantenkodex, zur Überarbeitung der Rekrutierungsprozesse, zu Schulungen – und zur Einrichtung eines anonymen Beschwerdekanals.
Evonik: Eskalationsmodell mit Biss
Evonik Industries AG reagierte auf „major“ und „critical“ Befunde bei Lieferanten-Audits im Bereich Arbeitssicherheit mit einem strukturierten Modell: zehn Tage für Korrekturpläne, zwölf Monate Umsetzungsfrist, anschließendes Re-Audit. Wer nicht nachbessert, riskiert die Kündigung. Im Berichtszeitraum kam es nicht dazu – das Modell dürfte aber Wirkung gezeigt haben.
Fresenius: Lohnfehler, Nachzahlung, Menschenrechtsvertrag
Zwei Leiharbeiter eines Dienstleisters von Fresenius SE erhielten 2022 fehlerhafte Gehälter, Sozialleistungen wurden nicht abgeführt. Fresenius veranlasste die vollständige Nachzahlung, forderte einen Abstellplan und schloss mit dem Dienstleister eine Menschenrechtsvereinbarung mit Kommunikationspflicht bei künftigen Vorfällen.
Heidelberger Druck: Gehörschutz und Wasserauffang
Ein Audit bei Heidelberger Druckmaschinen AG ergab: fehlender Gehörschutz für Mitarbeitende, nicht zugängliche Auffangeinrichtungen für verunreinigtes Wasser. Beide Mängel wurden in Korrekturmaßnahmen festgehalten und per Folgeaudit verifiziert.
ZF Friedrichshafen: Incident Management als Prozess
ZF Friedrichshafen AG wandte bei menschenrechtlichen Vorfällen ihr Human Rights Incident Management an. Je nach Risikobewertung und Einflussmöglichkeit folgten lokale Expertise, gemeinsame Korrekturpläne, Selbstauskunftsfragebögen, Schulungen und Vor-Ort-Audits – mit fest eingeplanten Folgeterminen.
Alstom Transportation Deutschland: Beschwerden als Lernsignal
Alstom Transportation Deutschland GmbH nutzte abgeschlossene Fälle als Lernsignal: Das Top-Management der DACH-Region wurde aggregiert informiert und hat sich „in einem regelmäßigen ‘DACH All-Employee Call’ klar von solchen Vorfällen distanziert“. Ein Beispiel dafür, dass Beschwerdemechanismen mehr leisten können als Einzelfallbearbeitung.
Vitesco Technologies: Anwerbegebühren zurückgezahlt
Vitesco Technologies (Regensburg) stellte fest, dass Wanderarbeiter bei einem Lieferanten verbotene Anwerbegebühren bezahlt hatten. Das Unternehmen verifizierte die Angaben, implementierte einen Erstattungsprozess und führte Präventionsmaßnahmen ein. Wirksamkeit beider Maßnahmen wurde per Kontrollaudit bestätigt.
Boehringer Ingelheim: Wenn Nachbessern nicht reicht – Vertragsende als letztes Mittel
Boehringer Ingelheim stellte 2023 bei einem Lieferanten Überschreitungen gesetzlicher Höchstarbeitszeiten fest. Ein gemeinsamer Korrekturplan wurde vereinbart. Das Folgeaudit 2024 zeigte: nichts umgesetzt. Boehringer Ingelheim beendete die Vertragsbeziehung. Ein Lehrbuchbeispiel für die ultima ratio des § 7 Abs. 3 LkSG.
ThyssenKrupp: 32 Verstöße, acht Lieferanten, Lieferstopp
ThyssenKrupp AG deckte per Audit 32 Pflichtverletzungen bei acht Lieferanten auf – Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Entlohnung. Strukturierte Korrekturpläne wurden vereinbart, darunter Nachrüstung von Schutzausrüstung, Vertragsanpassungen und Sicherstellung von Ruhezeiten. Als keiner der acht Lieferanten fristgerecht lieferte: Bestellstopp und Vertragsbeendigung bei allen acht. Der größte dokumentierte Eskalationsfall der Studie.
Was diese zehn Fälle gemeinsam haben: Fast alle wurden durch Audits oder externe Hinweise ausgelöst, nicht durch die routinemäßige Risikoanalyse. Das passt zum Gesamtbefund der Studie: Verstöße werden im LkSG-System selten intern entdeckt.
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