BRUBEG

ESG im Risikomanagement: Vom bloßen Messwert zum wirksamen Steuerungsimpuls


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Finanzinstitute müssen ESG-Risiken systematisch erfassen, bewerten und in die Gesamtbanksteuerung integrieren. Mit dem Inkrafttreten des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) am 1. April kommen neue Anforderungen hinzu: ESG-Risiken werden von reinen Messwerten zu konkreten Steuerungsimpulsen. Was das in der Praxis bedeutet und welche Rolle dabei ESG-Risikopläne spielen, beschreiben Dr. Clemens Wieck und Klaus Lehrl, Partner bzw. Senior Manager im Bereich Financial Services bei KPMG. 

Das Bankgeschäft ist seit jeher risikoreich: Kredite können ausfallen, volatile Märkte Wertverluste herbeiführen, Cyberattacken oder menschliche Fehler finanzielle Einbußen nach sich ziehen. Während Banken diese klassischen Risiken seit langem im Risikomanagement steuern, haben in den letzten Jahren zusätzlich ESG-Aspekte an Bedeutung gewonnen. Konkrete Vorgaben machen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin sowie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) für große Banken. Das BRUBEG knüpft an diese Vorgaben an und integriert sie in deutsches Recht. 

BRUBEG bringt 180-Grad-Wende

Im Wesentlichen bringt das BRUBEG zwei Neuerungen: Erstens müssen Banken in ihren Risikoplänen festlegen, wie sie ESG-Risiken aktiv steuern. Bei Immobilien in hochwassergefährdeten Regionen kann dies etwa durch strengere Kreditauflagen oder den Verzicht auf solche Finanzierungen passieren. Zweitens rückt eine langfristige, vorwärtsgerichtete Perspektive auf die Risikoanalyse und mögliche Szenarien in den Fokus. Dies bedeutet eine 180-Grad-Wende: Kreditrisiken werden normalerweise von historischen Werten abgeleitet. Bei ESG-Risiken ist das nicht möglich. Jedes Institut muss daher verbindliche Ziele und den Risikoappetit für seine transitorischen und physischen Risiken in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren definieren.

ESG-Risikoplan praxisorientiert aufsetzen 

Ein wirksamer ESG-Risikoplan funktioniert wie ein Storytelling-Dokument. Er beantwortet Fragen wie „Wo wollen wir als Bank geschäftspolitisch hin?“, „Wie verändert sich unser Umfeld?“, „Was sind unsere Erwartungshaltungen?“ Welche Risiken resultieren daraus?” und „Wie will ich diese Risiken strategisch managen?“. Damit der Plan vom Vorstand genehmigt wird und im Alltag Wirkung zeigt, sollten die Institute als erstes die für sie relevanten ESG-Risiken und deren Folgen identifizieren. Dann können sie geeignete Messmetriken festlegen und einen praxisorientierten Risikoplan aufstellen.

Für die Genehmigung durch den Vorstand bietet es sich an, den Plan mit der gewöhnlichen Risikostrategie zu verknüpfen und in den etablierten Abstimmungsprozess zu geben. Auch für die anschließende Einbettung in die Steuerungs- und Entscheidungsprozesse empfiehlt es sich, vorhandene Workflows zu nutzen. In jedem Institut existiert eine bewährte Kreditgovernance, die um eine ESG-Risikobewertung ergänzt werden kann. Entscheidend ist, dass die Risikopläne auf allen Ebenen greifen – von der Vorstandsstrategie bis zur einzelnen Kreditentscheidung. 

Wo das Risiko im Alltag gesteuert wird

Doch wie gelingt es im Geschäftsalltag, ESG-Risiken überall mitzudenken? Zwei Wege zeichnen sich aktuell im Markt ab. Der eine ist, ESG-Verantwortliche direkt in Bereichen wie Kredit-, Markt- oder operationellem Risiko zu verankern. Einzelne Mitarbeiter in den Bereichen befassen sich zusätzlich zum Tagesgeschäft mit ESG-Risiken und üben eine Klammerfunktion aus, die häufig in einer Einheit wie der Gesamtbanksteuerung angesiedelt ist.

Der andere Weg ist besonders für größere Banken eine gute Alternative. Hierbei wird ein übergreifendes ESG-Kompetenzzentrum eingerichtet. Je nach Komplexität kann es aus einer einzelnen Person oder einer Gruppe von Mitarbeitern bestehen. Wichtig ist, dass diese übergeordnete Instanz eng mit den Fachbereichen verknüpft ist.

Podcast-Empfehlung:

Dr. Henrik Pontzen, Chief Sustainability Officer bei Union Investment, spricht in „Shifting Minds“ über Risikomanagement und strategisches Streiten.

Weiche Kriterien, harte Zahlen: ESG in der Kapitalplanung

Wenn Finanzinstitute ihre etablierten Abläufe um ESG-Kriterien ergänzen, legen sie damit das organisatorische Fundament. Um diese Risiken jedoch umfassend zu steuern, müssen sie ESG im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) qualitativ und quantitativ berücksichtigen. CO2-Emissionen sagen isoliert noch nichts über den drohenden Verlust (Expected Loss) aus. Bislang fehlt in den Risikomodellen oft der Zusammenhang zwischen ESG-Aspekten und handfesten finanziellen Risiken. Das ändert sich erst, wenn das gesamte Haus Stresstests und andere Szenarioanalysen nutzt, die ESG-Einflüsse über alle Risikoarten hinweg untersuchen, ggf. verknüpfen und bis auf das Portfolio des einzelnen Kunden herunterbrechen.

Möglich wird dies durch Szenarioanalysen. Dieses Handwerk beherrschen Banken zwar seit Jahrzehnten, für Klimarisiken müssen sie ihre Methoden nun jedoch erweitern. Ein ESG-fokussiertes Szenario simuliert etwa, wie stark ein Hochwasser einen Immobilienbesitzer trifft und wie sich das direkt auf seine Bonität auswirkt. Die nötigen Daten zu Schäden und Wahrscheinlichkeiten liefern externe Provider und Rückversicherer. Diese Werte übersetzen Banken in klassische Kreditparameter, die letztlich bestimmen, wie viel Kapital sie vorhalten müssen. Weil Banken hierfür neue Annahmen treffen, Modelle weiterentwickeln und Datenströme neu anbinden müssen, verlangt ihnen dieser Schritt zunächst einiges an Pionierarbeit ab.

ESG-Datenlücken als Herausforderung

Besonders anspruchsvoll wird es, wenn es um den Mittelstand geht. Denn um verlässliche Klimaszenarien tatsächlich bis auf den einzelnen Kunden herunterzubrechen, brauchen Banken präzise Informationen. Doch genau hier stoßen sie auf eine Hürde: Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) klafft nach wie vor eine ESG-Datenlücke. Wer detaillierte Transitionspfade für sein Portfolio abbilden will, muss diese Lücke schließen, obwohl Mittelständler meist keine Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen.

In der Praxis zeichnen sich dafür drei Optionen ab. Der erste Weg führt über sogenannte Branchen-Proxies: Banken nutzen frei zugängliche Statistiken und rechnen die Durchschnittswerte einer Branche auf das konkrete Unternehmen herunter. Der zweite Weg ist der Zukauf von Daten über spezialisierte Anbieter, wobei diese bei KMU meist ähnlich verfahren und ebenfalls mit Schätzungen arbeiten. Die dritte und direkte Option ist die Befragung im Kundengespräch.

Die aufgezeigten Wege schaffen zwar erste Abhilfe. Doch es bleiben einige Herausforderungen. So besteht bei den physischen Klimarisiken ebenfalls häufig ein Mangel an Daten, die nicht so leicht zu beschaffen sind. Hinzu kommen die Folgen politisch beeinflusster Ereignisse. Die Entwicklung der CO2-Besteuerung ist eine relativ einfach zu erfassende Messgröße, bildet aber viele andere Effekte im Zusammenhang mit der Klimatransition wie bspw. das „Verbrennerverbot“ oder „Heizungsgesetze“ nicht ab. Darüber hinaus müssen Banken künftig Natur- und Biodiversitätsrisiken berücksichtigen. Hierfür gibt es keine einfachen Metriken, weil die Wirkungszusammenhänge deutlich komplexer sind. Die Institute stehen daher vor der Aufgabe, zusätzliches Wissen und Kapazitäten aufzubauen, um den Anforderungen gerecht zu werden. 

BRUBEG als Chance verstehen

Mit dem BRUBEG stärkt der Gesetzgeber die Rolle von ESG-Risiken im Geschäftsalltag der Banken. Zwar führt das zunächst zu zusätzlichen Aufwänden. Gleichzeitig liegt darin die Chance für ein konsequent vorausschauendes Risikomanagement. Statt nur zurückzublicken, antizipieren Banken ESG-Risiken frühzeitig. ESG-Faktoren werden so vom reinen Messwert zum aktiven Steuerungsimpuls und tragen dazu bei, das Portfolio zukunftsfest auszurichten.

 

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