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ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

2. Wie ist der ESRS VSME aufgebaut?


Aufbau des ESRS VSME

Der ESRS VSME ist in ein Basismodul (Basic Module) mit grundlegenden Offenlegungen und ein Zusatzmodul (Comprehensive Module) für weitergehende Berichterstattung aufgeteilt.

Modularisierung des ESRS VSME

Die Entwicklung des Standards der EFRAG basiert auf der Grundlage von häufig beobachteten Datenanfragen an KMU von Kreditgebern, Investoren und Firmenkunden. Der ESRS VSME umfasst die folgenden 2 Module:

  • Das Basismodul beinhaltet die grundlegenden Offenlegungspflichten, die den Zielansatz für Kleinstunternehmen und die Mindestanforderungen für kleine- und mittelgroße Unternehmen darstellen (ESRS VSME, Tz. 5a). Kleinstunternehmen steht es damit frei, nur bestimmte Teile des Standards offenzulegen.  
  • Das Zusatzmodul enthält weitere Informationsanforderungen, die zusätzlich zu den Offenlegungspflichten des Basismoduls berichtet werden können, bzw. die von Stakeholdern (z.B. Banken, Investoren und Firmenkunden des Unternehmens) im Rahmen von Nachhaltigkeitsanfragen zusätzlich zum Basismodul verlangt werden können (ESRS VSME, Tz. 5b).

Insbesondere für KMU, die durch die ESRS VSME an die Nachhaltigkeitsberichterstattung herangeführt werden sollen oder solche, die zunächst in ausgewählten Bereichen und Ambitionsniveaus aktiv sind, ist die Modularisierung vorteilhaft. Freiwillig berichtende Unternehmen haben demnach 2 Optionen zur Gestaltung ihres Nachhaltigkeitsberichts.

  • Dieser kann entweder ausschließlich auf Grundlage des Basismoduls erstellt werden (Option A) oder
  • es erfolgt eine erweiterte Berichterstattung, bei der zusätzlich zu den Angaben des Basismoduls auch die des Zusatzmoduls berücksichtigt werden (Option B). Dann sind zwingend auch die Offenlegungsvorgaben des Basismoduls zu berichten.

Sobald ein Modul ausgewählt wurde, ist dieses in seiner Gesamtheit zu erfüllen (ESRS VSME, Tz. 5 f.). 

Perspektivisch ist eine komplette Beachtung nötig

Jedoch sollten auch freiwillig berichtende KMU perspektivisch alle 2 Module anwenden. Vor allem da Anfragen aus der Wertschöpfungskette bzw. von Kreditgebern und Investoren nur so nach Überzeugung der EFRAG und künftig nach den Vorgaben der EU zufriedenstellend beantwortet werden können. Dabei bleibt allerdings auch noch abzuwarten, inwiefern der ESRS VSME vom Markt akzeptiert wird und sich als Standard für die freiwillige Berichterstattung etabliert. Die erfolgte klare Positionierung der EU-Kommission für diese freiwillige Berichterstattung auch mit der Empfehlung für Kreditinstitute, nicht mehr zu verlangen, dürfte dies aber klar unterstützen. Zudem soll mit offizieller Bekanntmachung eines EU-Standards auf Basis des ESRS VSME die Wirkung als Wertschöpfungskettenobergrenze verankert werden, allerdings auch nur, wenn der Standard komplett beachtet wird. Damit wird das Konzept der Modularisierung letztlich wieder umgestoßen.

Unternehmensindividuelle Angaben

Das KMU kann die Kennzahlen aus dem Basismodul und dem umfassenden Modul durch zusätzliche qualitative und/oder quantitative Informationen ergänzen. Je nach Art der von dem Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten ist die Aufnahme zusätzlicher Informationen (Kennzahlen und/oder verbale Angaben), die nicht im Standard behandelt werden, angemessen, um Nachhaltigkeitsaspekte offenzulegen, die in der Branche des Unternehmens üblich sind oder die für das Unternehmen spezifisch sind. Damit soll die Erstellung relevanter, glaubwürdiger, vergleichbarer, verständlicher und überprüfbarer Informationen unterstützt werden (ESRS VSME, Tz. 10f). Allerdings muss hier das richtige Maß gewahrt werden, da relevante Informationen nicht in einer größeren Menge weniger relevanter Informationen untergehen dürfen. 

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