Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Mexiko / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 3 Der mexikanische Notar gründet die S. de R.L., nachdem er den Gesellschaftsvertrag überprüft und den übereinstimmenden Willen der Gesellschafter festgestellt hat. Die Identität der Gesellschafter muss dem Notar durch persönliches Erscheinen oder Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden. Die Gesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertre...mehr

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Lettland / O. Staatliche Fördermittel

Rz. 76 Da Lettland aufgrund seiner geringen Größe auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen ist, werden ausländische Unternehmensgründungen sowohl direkt als auch indirekt maßgeblich gefördert. Zusätzlich zu Direktsubventionen, generellen Steueranreizen (siehe Rn 61) und der schnellen Bearbeitung von Registrierungsanfragen hat Lettland noch vier spezielle Wirtschaftszonen...mehr

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Schweiz / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 79 Einträge in das Handelsregister werden aufgrund einer Anmeldung eingetragen. Aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgen die Einträge von Amts wegen (Art. 15 und 19 HRegV). Die ins Handelsregister einzutragenden Tatsachen werden in das Tagesregister aufgenommen. Das kantonale Handelsregisteramt erstellt die Einträge aufgrund d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 155 Erzielt die Gesellschaft einen Gewinn aus einer in einem Staat belegenen Betriebsstätte, mit dem kein DBA besteht, fällt dieser Gewinn als Teil des Welteinkommens der GmbH unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Es handelt sich um "ausländische Einkünfte", § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG. Der Gewinn ist jedoch von der Gewerbesteuer ausgenommen, weil er nicht au...mehr

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Belgien / 1. Grundlagen

Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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Griechenland / J. Zweigniederlassungen

Rz. 134 Die EPEs sind grundsätzlich frei, eine Zweigniederlassung im Inland zu gründen. Bei der Gründung einer Zweigniederlassung außerhalb des Bezirks des EPE-Registergerichts muss dem Sekretariat des Landgerichts, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung errichtet wird, innerhalb von einem Monat nach der Errichtung eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden. ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 47 Die Erhöhung des Kapitals bedarf der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter. Die Anteile sind allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bestehenden Beteiligung anzubieten, Section 62 (1) (a) CA. Eine Kapitalerhöhung ist nur im Rahmen des satzungsmäßigen genehmigten Kapitals zulässig. Ist dieses bereits ausgeschöpft, so ist im Vorfeld eine Satzungs...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Board of Directors

Rz. 100 Gemäß den replaceable rules [109] verfügen die Directors über uneingeschränkte Befugnisse, mit Ausnahme solcher Befugnisse, die laut Constitution von der Gesellschafterversammlung zu entscheiden sind. In der Regel werden Entscheidungen des Board of Directors [110] durch Mehrheitsentscheidung getroffen. Jeder Director hat eine Stimme, obwohl durch die Constitution vorge...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund des GATS?

Rz. 28 Art. XVII, XXVII lit. c) des General Agreement on Trade in Services (GATS) gewährt allen Unternehmen, insbesondere juristischen Personen, die nach dem Recht eines der WTO-Mitgliedstaaten[41] gegründet worden sind und in irgendeinem der WTO-Mitgliedstaaten eine erhebliche Geschäftstätigkeit ausgeübt haben, einen garantierten Marktzugang. Leible [42] hatte einmal die Dis...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen

Rz. 52 Vorherrschend ist deshalb die Meinung, dass im grenzüberschreitenden Unterordnungskonzern das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft ausschlaggebend ist.[156] Das Konzernverhältnis hat seinen Ursprung in der Beteiligung an dieser Gesellschaft, so dass sich aus ihrer Rechtsordnung Regelungen bezüglich der Interessen der abhängigen Gesellschaft selbst, der außensteh...mehr

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Schweiz / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 190 Die GmbH ist eine juristische Person und wird als solche selbstständig besteuert. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz werden die Steuern nicht nur vom Bund, sondern auch von den Kantonen und, gestützt auf deren Gesetzgebungen, eventuell auch von den Gemeinden erhoben. Im Resultat bestehen insbesondere bei den Steuersätzen beträchtliche Unterschiede zwi...mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / O. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 278 In den Niederlanden gilt unbeschränkt die Gründungstheorie. Der Satzungssitz niederländischer Gesellschaften muss sich immer in den Niederlanden befinden (siehe Rdn 52). Es ist aber zulässig, dass sich der Verwaltungssitz im Ausland befindet (siehe Rdn 55). Das niederländische Recht erlaubt weiter, dass ausländische Gesellschaften ihren Verwaltungssitz in die Niederl...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Sitztheorie

Rz. 118 Art. 1300–3 LSC bestimmt, dass jede Gesellschaft, deren Zentralverwaltung ("administration centrale") sich im Großherzogtum Luxemburg befindet, der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt, auch wenn ihre Gründung im Ausland erfolgte. Der Ort des Domizils, d.h. des Verwaltungssitzes, ist ausschlaggebend bei der Ermittlung der Nationalität einer Kapitalgesellschaft.[17...mehr

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Liechtenstein / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsicht führt eine Notarkammer. Rz. 12 Seit der...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Körperschaftsteuer

Rz. 122 Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Unabhängig davon, ob sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder im Ausland hat, ist seit dem Steuerjahr 2019 Folgendes festgelegt: Zudem fällt eine Ergänzungsabgabe von 7 % ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / cc) Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung einer inländischen GmbH

Rz. 342 Durch die Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung über die Grenze in einen Drittstaat gehen beide Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verloren. Die Voraussetzungen für eine Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG sind allerdings nur erfüllt, wenn die Gesellschaft als Folge der Sitzverlegung nicht mehr in der EU bzw. im EWR unbeschr...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Erlöschen der Antragspflicht

Rz. 186 Ferner ist fraglich, ob die Antragspflicht der Geschäftsführer fortbesteht, wenn zwischenzeitlich ein Gläubiger oder eine andere antragsberechtigte Person den Eröffnungsantrag gestellt hat. Unter dem Regime von § 104 KO wurde der Fortbestand der Antragspflicht mit der nur im Falle eines Schuldnerantrags bestehenden umfassenden Auskunftspflicht begründet.[516] Dieses ...mehr

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Finnland / V. Kosten der Gründung

Rz. 29 Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die An...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / c) Form der Anteilsübertragung

Rz. 134 Für die rechtsgültige Übertragung von Geschäftsanteilen ist die Übertragung durch eine dazu befugte Person erforderlich (Art. 3:84 NL-BGB). Gemäß Art. 2:196 Abs. 1 NL-BGB werden die Geschäftsanteile durch die entsprechende Beurkundung in einer notariellen Urkunde übertragen. Laut Abs. 2 muss die Übertragungsurkunde Folgendes enthalten:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Satzungsgemäßer Sitz als Anknüpfungsmoment

Rz. 351 Zur Bestimmung des Gesellschaftsstatuts lässt sich in Ergänzung zu Art. 9 Abs. 11 CC auf Art. 8 LSC abstellen. Dieser stellt im Verhältnis zu Art. 28 CC eine vorrangige Sondervorschrift dar.[201] Nach Art. 8 LSC ist eine Gesellschaft spanisch, wenn sie ihren satzungsmäßigen Sitz in Spanien hat.[202] Rz. 352 So kann durch Ansiedlung des satzungsgemäßen Sitzes in Spanie...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 134 Die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaften werden nach dem Recht des Sitzstaates festgelegt. Wurde die Gründungsordnung verletzt, wird die Rechtsfähigkeit nach dem Recht des Staates festgelegt, in dem die Gesellschaft ihre Tätigkeit tatsächlich ausübt. Die Rechtsfähigkeit der Niederlassungen wird nach dem litauischen Recht festgel...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 101 Die Geschäftsanteile sind veräußerlich. Die Mitgesellschafter haben ein anteilsmäßiges, gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung des beabsichtigten Verkaufs durch den Geschäftsführer auszuüben. Rz. 102 Die Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der Schriftform, Beurkundung in den VAE und Eintragung im Handelsregister als Wirk...mehr

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Liechtenstein / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Die Gründer haben die Gründungserklärung in beglaubigter Form zu unterzeichnen. Das Gleiche gilt für die Annahmeerklärungen der Verwaltungsräte der Gesellschaft. Eine Beurkundung dieser Dokumente kann auch im Ausland in notarieller Form vorgenommen werden. Auch beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Art. 390 Abs. 1 PG...mehr

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Schweiz / 2. Formvorschriften

Rz. 74 Die Belege sind im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Beglaubigte Kopien können auf Papier oder in elektronischer Form eingereicht werden. Die Belege müssen rechtskonform unterzeichnet sein. Belege in elektronischer Form müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischen Zeitstempel nach Art. 2 lit. e und j ZertES ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Perspektive des Vereinigten Königreichs

Rz. 41 Das Vereinigte Königreich folgt im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts traditionell der Gründungstheorie. Eine englische private limited company ist daher rechtlich als Kapitalgesellschaft anzuerkennen, wenn sie im Vereinigten Königreich wirksam gegründet worden ist. Die Gesellschaft muss nur ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich haben. Der Verwaltu...mehr

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Deutschland / 2. Einberufung

Rz. 167 Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführer einberufen (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder einzelne zur Einberufung berechtigt.[90] Neben den Geschäftsführern ist der Aufsichtsrat zur Einberufung berechtigt, sofern ein solches Gremium bei der Gesellschaft existiert. Darüber hinaus steht auch denjenigen Gesellschaf...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 4. Stimmrecht; Vertretung; RCS

Rz. 75 Ungeachtet jeder gegenteiligen Klausel des Gesellschaftsvertrags darf jeder Gesellschafter an den Beschlüssen teilnehmen und hat die gleiche Zahl von Stimmen wie die Anteile, die er besitzt (Art. 710–19 LSC). Die Satzung kann jeden Gesellschafter ermächtigen, per Briefwahl abzustimmen, wobei ein Formular zu verwenden ist, dessen Einzelheiten in der Satzung festgelegt s...mehr

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Singapur / I. Geschäftsführer

Rz. 116 Die Leitung der Gesellschaft wird vom so genannten Board of Directors, dem Direktorenkollegium, ausgeübt. Das Board of Directors muss zumindest aus einem Direktor bestehen, wofür lediglich natürliche Personen in Frage kommen. Im Ausland ansässige Direktoren sind zulässig; zumindest einer der Direktoren muss jedoch in Singapur ansässig sein. Dies kann nur bei singapur...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 291 Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.[119] Hierzu ist zunächst ein Beschluss des zuständigen Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft erforderlich, der der notariellen Beurkundung bedarf (escritura pública). Nach Eintragung im Handelsregister des Hauptsitzes der Gesellschaft erfolgt die Eintragung der Niederlassung in dem für die Zw...mehr

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Tschechische Republik / 1. Geschäftsanteilsübertragung

Rz. 45 Der Geschäftsanteil wird auf der Grundlage eines Geschäftsanteilsübertragungsvertrags übertragen. Der Übertragungsvertrag bedarf der Schriftform. Die Unterschriften der Vertragsparteien müssen beglaubigt werden. Bei Beglaubigungen durch deutsche Notare ist eine Apostille einzuholen. Die Beglaubigung kann auch durch die Vertretungen der Tschechischen Republik im Auslan...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (4) Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften

Rz. 174 Schließlich enthält das deutsche Handelsregisterrecht eine allgemeine Regelung für inländische Zweigniederlassungen, bei denen die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Hauptniederlassung im Ausland hat (§ 13d HGB). Danach gelten für die "Änderung einzutragender Tatsachen", die die inländische Zweigniederlassung betreffen, die Vorschriften für die ausländische Hauptniede...mehr

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Belgien / I. Geschäftsführer

Rz. 95 Die GmbH wird gem. Art. 5:70 GGV durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("administrateur/bestuurder"“), die nicht Gesellschafter sein müssen, vertreten. In der Praxis ist die Benennung eines oder aller Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH durchaus gängig. Rz. 96 Für den Fall, dass eine juristische Person Geschäftsführer einer GmbH ist, muss diese allerdings au...mehr

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Türkei / 3. Vorrats- und Mantelgesellschaften

Rz. 33 Die Gründung von Vorrats- und Mantelgesellschaften (stok şirketi, kabuk şirketi) ist prinzipiell zulässig. Die Gründung einer Vorratsgesellschaft wird durch praktische Anforderungen erschwert, da die Voraussetzungen für ein Tätigwerden – etwa das Vorhandensein von Geschäftsräumen – vor Eintragung in das Handelsregister überprüft werden. Im Übrigen lohnt sich der Erwer...mehr

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Mexiko / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 51 Der Gesellschaftsvertrag wird gemäß Art. 5 Abs. 1 LGSM vor dem Notar geschlossen, der nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LGSM den Gesellschaftsvertrag prüfen und ihm bei Verstoß gegen das Gesetz die Zustimmung versagen muss und seinen Inhalt beurkundet. Rz. 52 Die Gesellschafter können sich bei Abschluss des Vertrags vertreten lassen. Eine entsprechende Vollmacht muss von einem...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 2. Übernahme von Anteilen durch eine Person außerhalb Indiens von einer in Indien ansässigen Person

Rz. 98 Der Kaufpreis muss in diesem Fall mindestens dem "angemessenen Wert" (Fair Value) der Anteile entsprechen. Der Wert ist im Falle der Private Limited Company durch Wertgutachten eines in Indien dafür zugelassenen Gutachters zu ermitteln. Dabei ist der Preis wie unter fremden Dritten zu bestimmen unter Anwendung einer international anerkannten Bewertungsmethode. In der ...mehr

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Slowakei / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 147 Eine slowakische juristische Person kann nur gemäß dem slowakischen Recht gegründet werden, falls das Gesetz oder das Recht der EU nichts Abweichendes bestimmt. Eine ausländische juristische Person, die für unternehmerische Zwecke gegründet wurde, ist berechtigt, ihren Sitz auf das Gebiet der Slowakischen Republik zu verlegen, wenn es das Recht der EU oder ein intern...mehr

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Kanada / Literaturtipps

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Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 31 Der CSC sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, die nur dann Geltung haben, wenn sie entweder unter Abbedingung der gesetzlichen Regelung oder durch ausdrückliche Vereinbarung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. So können Nachschussleistungen mit eigenkapitalstärkender Funktion (sog. prestações suplementares) – anders als Gesellschafterdarlehen – nur da...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 16 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. muss mindestens Folgendes enthalten:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Praktischer Leitfaden für die Gründung

Rz. 12 Die Gründung einer GmbH könnte in kürzester Zeit abgewickelt werden, vorausgesetzt es existiert bereits ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft (die Verfügbarkeit des gewählten Gesellschaftsnamens sollte vorab beim RCS überprüft werden). Grund für die Existenz eines Bankkontos ist die notwendige Einzahlung des Stammkapitals (in bar, respektive durch...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 38 Das indische Recht unterscheidet bereits auf Ebene der formalen Dokumentation im Rahmen der Satzung zwischen dem genehmigten Kapital (Authorized Capital), dem gezeichneten Kapital (Subscribed Capital) und dem eingezahlten Kapital (Paid Up Capital). Rz. 39 Authorized Capital: Bis zu diesem Betrag sind Kapitaleinzahlungen ohne vorherige Satzungsänderung zulässig. Nach de...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

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Finnland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 184 Das internationale Privatrecht, oder Kollisionsrecht, ist in Finnland nicht kodifiziert. Einzelne Gesetze existieren insbesondere für das internationale Familienrecht. Für vertragliche Schuldverhältnisse gilt das Römer Übereinkommen über das auf vertragliche Rechtsverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ). Da das Gesellschaftsstatut in diesem Übereinkommen nicht geregelt...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / IV. Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 207 Hält ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Anteile an einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage nach der Besteuerung der Einkünfte des Anteilseigners aus einer solchen Gesellschaft. Dabei ist zunächst danach zu differenzieren, ob eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft die Anteile hält. 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer a...mehr

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Argentinien / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 18 Der gesetzliche Mindestumfang der Gründungsurkunde (Art. 11 LSC) hat folgende Angaben zu beinhalten:mehr