Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Italien / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 108 Um die GmbH für das tägliche Geschäft vorab zu organisieren, wird in der Gründungsurkunde festgelegt, welche Sachverhalte in die Zuständigkeit der Gesellschafter und welche in die der Geschäftsführer fallen. Die folgenden Bereiche bleiben jedoch zwingend den Gesellschaftern vorbehalten:mehr

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Schweiz / 2. Emigration (Art. 163b IPRG)

Rz. 187 Damit eine Emigrationsfusion nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht statthaft ist, müssen sämtliche Aktiven und Passiven auf die ausländische Gesellschaft übergehen und die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte in der ausländischen Gesellschaft angemessen gewahrt werden. Dies hat zur Folge, dass die zum Schutz der Gesellschafter und Gläubiger aufgestellte...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Anlass

Rz. 4 Das jahrelange Schattendasein der Zweigniederlassungen wurde in der Vergangenheit für kurze Zeit, dafür aber umso heftiger unterbrochen. Auslöser für diese Entwicklung war die Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003). Danach waren Gesellschaften, die in einem Mitgliedst...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 154 Die Auflösung der Sp. z o.o. erfolgt nach Durchführung der Liquidation mit Löschung der Gesellschaft im Unternehmensregister. Eine Auflösung der Gesellschaft bewirken:mehr

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Schweden / II. Steuerpflicht ausländischer juristischer Personen

Rz. 168 Juristische Personen mit Sitz in Schweden sind dort uneingeschränkt steuerpflichtig.[205] Sie müssen grundsätzlich in Schweden alle Einkünfte versteuern, auch wenn diese im Ausland erzielt worden sind.[206] Dagegen sind ausländische juristische Personen in Schweden nur beschränkt steuerpflichtig.[207] Sie müssen nur diejenigen Einkünfte in Schweden versteuern, die ei...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Sitz der Gesellschaft

Rz. 74 Die Angabe des Gesellschaftssitzes gehört gem. Art. 9 LSC zu den gesetzlichen Mindestanforderungen. Hier bestehen folgende zwei Möglichkeiten: Gesellschaftssitz kann der tatsächliche Sitz der Verwaltung und Leitung oder der Ort sein, an dem sich das Hauptgeschehen der Gesellschaft abspielt. Ist der satzungsmäßige Gesellschaftssitz keiner von diesen, sind Dritte befugt...mehr

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Finnland / 2. Zeichnung der Aktien

Rz. 13 Durch die Unterschrift des Gründungsvertrags zeichnet der Aktionär die im Gründungsvertrag angegebenen Aktien. Nachdem alle Aktien gezeichnet worden sind, kann eine Zeichnung mangels einer anderweitigen Vereinbarung nicht mehr rückgängig gemacht werden (OYL 2:1.2). Rz. 14 Ist der Zeichnungspreis in Geld zu bezahlen, ist er nach OYL 2:5 auf ein Konto der Gesellschaft be...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 101 Die replaceable rules [112] geben den Directors weit gehende Managementbefugnisse. Neben den Abstimmungsrechten haben die Gesellschafter jedoch Entscheidungsbefugnisse, die im Rahmen von Gesellschafterversammlungen [113] ausgeübt werden. So haben Gesellschafter z.B. das Recht,mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Ausländische Gesellschaft als beherrschte Gesellschaft

Rz. 75 Ist das beherrschte Unternehmen hingegen eine ausländische Gesellschaft, so sind grundsätzlich für den Unternehmensvertrag deren nationale Vorschriften anzuwenden.[203] Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob sich die Gesellschaft vollständig, also sowohl mit Satzungs- als auch Verwaltungssitz, im Ausland befindet, oder ob sie ggf. ihren Verwaltungssitz ins Inland ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / III. Europäische Niederlassungsfreiheit: Formwechselnder Wegzug

Rz. 53 Nach den Aussagen des EuGH in Cartesio, VALE und Polbud darf ein Mitgliedstaat eine Gesellschaft nicht mit Auflösung und Liquidation bedrohen, wenn sie sich in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates umwandeln will.[124] Damit stellt er den formwechselnden Wegzug unter den Schutz der Niederlassungsfreiheit (Rdn 29 ff.). Zu unterscheiden sind dem...mehr

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Italien / 2. Vertretung bei der Gründung

Rz. 67 Die Gesellschafter können sich bei Gründung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese benötigen eine notarielle Vollmacht, welche die Gründung der Gesellschaft, die Wahl des Geschäftsführers sowie eventuell weitere bei Gründung zu fassenden Beschlüssen enthält. Grundsätzlich kann eine Gesellschaft auch im Ausland gegründet werden, allerdings sind dann alle Unterla...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Steuerpflicht und Einkommensermittlung

Rz. 556 Eine Ltd. mit satzungsmäßigem Sitz (registered office) in England wird dort mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Gesellschaft (profits) bestimmt sich nach eigenständigen steuerlichen Einkommensermittlungsregeln, die nur teilweise auf den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und Jahresabschlüssen aufba...mehr

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Österreich / 1. Begriff

Rz. 223 Liegt der Sitz einer GmbH im Ausland, so ist die Gesellschaft im Firmenbuch anzumelden, wenn sie eine im Inland gelegene Zweigniederlassung hat (§ 107 Abs. 1 GmbHG). Die ausländische Gesellschaft muss die wesentlichen Merkmale einer österreichischen GmbH haben.[96] Eintragungsgegenstand im Firmenbuch ist die ausländische GmbH selbst, die Zweigniederlassung wird behan...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Art. 9 Abs. 2 LSC

Rz. 355 Durch diese Einschränkung der Gestaltungsfreiheit soll die Entstehung so genannter falsas sociedades extranjeras (Pseudo-Foreign Corporations) verhindert werden, deren Tätigkeit im Ausland ausschließlich[207] von spanischem Staatsboden aus gesteuert wird oder deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in Spanien liegt. Dabei gilt die Ausnahmevorschrift des Art. 9.2 LSC unein...mehr

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Ungarn / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 54 Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag gem. § 3:95 Abs. 2 Ptk. von einem ungarischen Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnet werden, wobei Letzteres in Form einer notariellen Urkunde geschieht. In beiden Fällen muss der Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschaftern vor dem gegenzeichnenden Rechtsanwalt bzw. Notar unterzeichnet werden. Rz. 55 Die Gegenzeichnung ka...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Gemäß Art. 710–7 Abs. 1 LSC muss die Gründungsurkunde folgende Angaben beinhalten: Personalien: Die Urkunde muss die Personalien der natürlichen oder juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnet haben oder im Namen derer die Urkunde unterschrieben wurde, enthalten. Für natürliche Personen sind dies: Name, Vorname(n), Geburtsort und Geburtsdatum, Adress...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer ohne USt-IdNr. (sog. Versandhandelsregelung)

Die Ausstellung einer Rechnung und damit der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer ist auch erforderlich, wenn ein ausländischer EU-Unternehmer im Inland steuerpflichtig an deutsche Abnehmer ohne USt-IdNr. liefert, sog. Versandhandelsregelung des § 3c UStG (bis 30.6.2021). Dies gilt seit dem 1.7.2021 dann nicht mehr, wenn der Unternehmer am besonderen Besteuerungsverfahren nac...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 63 Die Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden ist prinzipiell zulässig (Art. 710–12 LSC), jedoch an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden. Die Übertragung muss schriftlich (durch notarielle Urkunde oder privatschriftliche Urkunde) festgestellt werden. Diese Schrift kann im Ausland verfasst werden. In diesem Fall wird eine Beglaubigung der Unterschriften...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Schutzdefizite durch Anwendung des Gründungsrechts

Rz. 31 Zahlreiche ausländische Staaten stellen keine oder nur geringe Anforderungen an die Kapitalausstattung ihrer Gesellschaften, beispielsweise England, Irland und Frankreich.[91] So verlangt etwa der englische Companies Act 2006 keine Einzahlung eines bestimmten Mindesthaftkapitals bei Gründung einer private limited.[92] Anders als bei Aktiengesellschaften bedingt auch d...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Verlegung des Sitzes

Rz. 127 Nach kroatischen Normen des internationalen Privatrechts[33] gilt grundsätzlich die Gründungstheorie. Ist eine juristische Person nach kroatischem Recht errichtet worden, gilt sie als kroatische juristische Person. Als Korrektiv kommt die Sitztheorie dann zur Anwendung, wenn die juristische Person nur ihren statuarischen, nicht aber ihren tatsächlichen Sitz im Staat ...mehr

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Schweiz / a) Gründungsdokumente und Belege

Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gründer enthalten, eine GmbH zu gründen. Sie enthält die Statuten der Gesellschaft. In der Gründungsurkunde werden zudem die Organe, d.h. Geschäftsführer und Revisionsstelle (soweit darauf nicht verzichtet wird) genannt. In der Urkunde stellen die Gründer weiter fest, dass (1) sämtliche Stammanteile g...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 35 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung sowie die Satzung sind schriftlich abzufassen. Gründer können für die Unterzeichnung der Gründungsdokumente Dritte bevollmächtigen. Diese Vollmacht muss notariell beurkundet sein; die im Ausland erstellten Vollmachten bedürfen i.d.R einer Apostille. Eine Generalvollmacht ist dann nicht ausreichend, wenn darin die Gründung von ...mehr

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Griechenland / 2. Sitz

Rz. 44 Gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. d G. 3190/1955 muss die EPE ihren Sitz in einer Kommune in Griechenland haben. Ein satzungsmäßiger Sitz im Ausland ist ausgeschlossen. Eine solche Konstellation scheidet auch prozessrechtlich aus, weil in diesem Fall kein griechisches Landgericht für die Registereintragung zuständig wäre. Rz. 45 Auch ein Doppelsitz ist als unzulässig zu betrach...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Quorum

Rz. 73 Ein Beschluss ist nicht gültig gefasst, wenn er nicht von Gesellschaftern angenommen worden ist, die mehr als die Hälfte des Kapitals vertreten. Sollte diese Zahl, abgesehen von gegenteiligen Bestimmungen in der Satzung, bei der ersten Sitzung oder der schriftlichen Befragung nicht erreicht worden sein, so werden die Gesellschafter ein zweites Mal durch Einschreibebri...mehr

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Österreich / e) Form der Übertragung

Rz. 135 Die Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden bedarf der Form eines Notariatsaktes (§ 76 Abs. 2 GmbHG). Eine bloße Beglaubigung der Unterschriften ist nicht ausreichend. Ob auch eine ausländische Beurkundung zulässig ist, ist strittig. Die Zulässigkeit wird wohl dann zu bejahen sein, wenn die im Ausland erfolgte Beurkundung sowohl hinsi...mehr

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Österreich / 2. Sitz der Gesellschaft

Rz. 43 Gem. § 5 Abs. 2 GmbHG ist als Sitz der Gesellschaft der Ort zu bestimmen, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder an dem die Verwaltung geführt wird. Ein Sitz im Ausland ist grundsätzlich zulässig (str.). Dies gilt jedoch nur für den Verwaltungssitz; der im Firmenbuch einzutragende Satzungssitz muss in Österreich geleg...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 73 Der Gesellschaftsvertrag muss vor dem lokalen Notar beurkundet werden. Eine Beurkundung im Ausland wird nicht anerkannt. Allerdings können sich die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags vertreten lassen. Dazu ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Vertreter notwendig, die, wenn in Deutschland ausgefertigt, folgende Überbeglaubigungen tragen ...mehr

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Deutschland / 1. Grundlagen

Rz. 84 Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (vgl. § 5 GmbHG) ist einer der Kernpunkte des deutschen GmbH-Rechts und sicherlich ein Garant für den Erfolg dieser Rechtsform im In- wie im Ausland. Das Mindestkapital sichert zum einen ab, dass die Gesellschaft über ein Minimum an Werten verfügt, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Zum anderen stellt es den Gläubigern...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Wirtschaftswachstum

Rz. 14 Das Land investiert hauptsächlich in die Etablierung einer optimalen verkehrs- und versorgungstechnischen Infrastruktur, bei welcher der Bau von Straßen, See- und Flughäfen, Kraftwerken und Meerwasserentsalzungsanlagen im Vordergrund steht. Ein weiteres staatliches Investitionsinteresse richtet sich auf den Aufbau diversifizierter Wirtschaftsstrukturen, bei denen vor a...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 137 Die proprietary company unterliegt der australischen Einkommensteuer mit ihren gesamten Einkünften, unabhängig davon, ob diese in Australien oder im Ausland erzielt wurden. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Nettogewinn.[159] Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 30 %, jedoch für kleinere Gesellschaften (sog. base rate companies) liegt der Steuersatz ...mehr

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Dänemark / II. Buchführungspflicht

Rz. 121 Die ApS ist nach den Vorschriften des Buchführungsgesetzes (bogfringslov – BFL) in der Bekanntmachung Nr. 648 vom 15.6.2006 mit späteren Änderungen (das alle gewerbetreibende Unternehmen zur Führung von Rechnungsbüchern verpflichtet, § 1 BFL) buchführungspflichtig. Die Buchführungspflicht erfasst auch Gewerbetätigkeiten, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland in Dän...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Zweigniederlassungen von ausländischen GmbH

Rz. 171 § 13g HGB regelt die inländischen Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland. Bis zum 31.12.2020 war die englische private limited company aus Sicht des deutschen Rechts eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seit dem 1.1.2021 ist sie rechtlich aber als Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung zu behandeln....mehr

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Finnland / 1. Übertragung unter Lebenden

Rz. 103 Die Aktie kann grundsätzlich frei, also durch jedes Rechtsgeschäft wie beispielsweise durch einen Kauf-, Schenkungs- oder Tauschvertrag, an jedermann übertragen werden.[20] Der Vertrag kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Rz. 104 Die Übertragung der Aktie ist an sich ein formfreies Rechtsgeschäft. In der Praxis geben die Aktiengesellschaften eine Aktienurkunde a...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Marktentwicklung

Rz. 20 Das Land ist dabei, einen eigenständigen Industriesektor, eine Tourismus- und auch eine Nahrungsmittelwirtschaft aufzubauen, da sich die VAE in Zukunft von ausländischen Importen und Produkten unabhängiger aufstellen wollen. Derzeit wird ein Großteil der Waren eingeführt, die inländische Produktion kann die steigenden Ansprüche der Bevölkerung nur geringfügig erfüllen...mehr

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Russland / II. Akkreditierung (Registrierung) der Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

Rz. 121 Eine juristische Person, die beabsichtigt, in der Russischen Föderation eine Filiale zu errichten oder eine Vertretung zu eröffnen, hat einen schriftlichen Antrag auf Registrierung bzw. Akkreditierung zu stellen. Zuständig für Akkreditierung ist seit dem 1.1.2015 die Steuerbehörde Nr. 47 in Moskau. Rz. 122 Für die Registrierung bzw. Akkreditierung sind folgende Unterl...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / I. Grenzüberschreitende Sitzverlegung

Rz. 182 Gesellschaften mit Sitz in Frankreich unterliegen nach Art. L 210–3 Abs. 1 C.com. französischem Recht. Die Zulässigkeit der Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft nach Frankreich richtet sich grundsätzlich nach dem ausländischen Heimatrecht der Gesellschaft; eine Neugründung unter Beachtung des französischen Rechts soll nicht erforderlich sein, sofern die (au...mehr

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Türkei / 1. Eröffnung

Rz. 259 Mit der Konkurseröffnung und ihrer Bekanntmachung beginnt die Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners (ordentliche Liquidation – adi tasfiye, Art. 219 ZVG). Mit der Bekanntmachung erhalten die Gläubiger eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher sie ihre Forderungen unter Beweisantritt anmelden können. Für Gläubiger, die sich im Ausland oder "in großer E...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Rechtsfolgen

Rz. 62 Erhält eine im EU-Ausland ansässige Kapitalgesellschaft Zins- und Lizenzzahlungen aus Deutschland, so können die Zahlungen in Deutschland zu einer beschränkten Steuerpflicht der EU-Kapitalgesellschaft führen. Für Zinszahlungen ergibt sich dies insbesondere aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a und 5 EStG, für Lizenzzahlungen aus § 49 Abs. 1 Nr. 2a, 3, 6, 9 EStG. Um für das die Zins-...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 3. Übernahme von Anteilen durch eine in Indien ansässige Person von einer Person außerhalb Indiens

Rz. 100 Der Kaufpreis darf in diesem Fall nicht höher liegen als der "angemessene Wert" der Anteile. Die Ermittlung des Wertes erfolgt hierbei in der gleichen Weise wie im vorstehend beschriebenen Fall der Übernahme durch eine Person außerhalb Indiens. Die indische Absenderbank darf den Auftrag über die Überweisung des Kaufpreises in das Ausland erst durchführen, nachdem die...mehr

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Österreich / 2. EuGH-Judikatur

Rz. 12 Seit der EuGH-Entscheidung "Inspire Art"[12] ist die Sitztheorie (siehe Rdn 249) für Zuzugsfälle nicht mehr aufrechtzuerhalten.[13] Gem. § 12 Abs. 1 UGB haben sich Rechtsträger, deren Hauptniederlassung im Ausland liegt, im Firmenbuch eintragen zu lassen, wenn sie über eine Zweigniederlassung im Inland verfügen. Diese noch von der Sitztheorie ausgehende Norm ergibt im...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Recht zur sofortigen Beschwerde

Rz. 146 Die Beschwerdebefugnis im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vor deutschen Gerichten ist in § 34 InsO, Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 3 EGInsO geregelt. Nach § 34 Abs. 1 InsO steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, wenn die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wird. Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGInsO spricht dem Verwalter eines im Ausland eröffnet...mehr

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Deutschland / 3. Sitz

Rz. 38 Der Sitz der Gesellschaft ist der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Die Gesellschafter können den in der Satzung festzulegenden Sitz frei wählen. Die von den Gesellschaftern gewählte politische Gemeinde muss im Inland gelegen sein (vgl. § 4a GmbHG). In den Text des Gesellschaftsvertrags sollte nur die politische Gemeinde (z.B. "Aachen"), nicht auch die Posta...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / D. Verlegung des Verwaltungssitzes über die Grenze

Rz. 16 Wesentlich komplexer als bei einer rein inländischen Sitzverlegung sind die Rechtsfragen, die sich mit einer grenzüberschreitenden Verlegung des Register-, Satzungs- oder Verwaltungssitzes verbinden. Demgegenüber kommt eine isolierte Verlegung der inländischen Geschäftsanschrift ins Ausland von vornherein nicht in Betracht, weil sie begriffsnotwendig im Inland liegen ...mehr

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Kanada / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 95 Das kanadische Gesellschaftsrecht folgt – wie alle Länder des angloamerikanischen Rechtskreises – der Gründungstheorie. Das Recht, unter dem eine Gesellschaft gegründet wurde, bleibt auf sie anwendbar, auch wenn sie ihren effektiven Verwaltungssitz in eine andere Provinz oder ein anderes Land verlagert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Registersitz in der Gründu...mehr

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Schweiz / 2. Emigration (Art. 163 IPRG)

Rz. 183 Eine Sitzverlegung ins Ausland ist nur möglich, wenn die Gesellschaft nach ausländischem Recht fortbestehen kann und die Voraussetzungen des Schweizer Rechts erfüllt sind. Wichtig ist insbesondere, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben, weshalb ein Schuldenruf in der Schweiz vorausgesetzt wird, d.h. die Gesellschaft muss die Gläubiger unter Hinweis der ge...mehr

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China / I. Geschäftsführer

Rz. 147 Nach alter Rechtslage war der Vorsitzende des Board of Directors in der Regel gesetzlicher Vertreter bei einem JV. Zur gesetzlichen Vertretung bei einem WFOE vgl. Rdn 44. Rz. 148 Das chinesische Recht enthält keine Anforderungen an den Wohnsitz und die Nationalität des gesetzlichen Vertreters. In der Praxis kommt es bei einem FIE häufig vor, dass das Amt von einem im ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / Literaturtipps

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