Rz. 25
Gemäß Art. 710–7 Abs. 1 LSC muss die Gründungsurkunde folgende Angaben beinhalten:
Personalien: Die Urkunde muss die Personalien der natürlichen oder juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnet haben oder im Namen derer die Urkunde unterschrieben wurde, enthalten. Für natürliche Personen sind dies: Name, Vorname(n), Geburtsort und Geburtsdatum, Adresse. Für juristische Personen sind es: Firma, Handelsregisternummer, Adresse.
Rechtsform und Firmenbezeichnung: Die Satzung muss angeben, dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt.
Sitz: Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich prinzipiell im Großherzogtum Luxemburg. Eine Gesellschaft, die ihren Hauptsitz im Ausland und ihren Geschäftssitz in Luxemburg hat, unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung (Art. 1300–2 Abs. 2 LSC).
Gesellschaftszweck: Prinzipiell darf eine GmbH jeden Gegenstand haben (Art. 710–2 LSC), solange derselbe nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt. Versicherungs-, Kapitalisierungs- und Spargesellschaften ist es jedoch untersagt, diese Gesellschaftsform anzunehmen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 5.4.1993 über den Finanzsektor gilt dasselbe für Banken.
Kapital: Die Satzung muss das gezeichnete (und voll eingezahlte) Kapital angeben sowie die Zahl der Anteile, die dieses Kapital darstellen, ggf. Anteilsklassen und entsprechende Rechte.
Einlagen: Die Urkunde präzisiert, ob es sich um Bar- oder Sacheinlagen handelt.
Dauer: Die GmbH kann für eine bestimmte oder für eine unbestimmte Dauer gegründet werden.
Kosten: Die Urkunde muss eine Schätzung der Gründungskosten beinhalten.
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