Rz. 29

Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die Anmeldung persönlich eingereicht, so kann die Eintragungsgebühr per Bank- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die Kontoverbindungen sind auf Englisch auf der Internetseite der Registerbehörde (www.prh.fi/en/kaupparekisteri/hinnasto/kasittelymaksujenohjeet.html) angegeben (Näheres zur Registerbehörde siehe Rdn 87 ff.). Neben der Eintragungsgebühr fallen bei der Gründung an sich keine sonstigen Kosten an. Je nach Einzelfall müssen noch die (individuell zu vereinbarenden) Beratungskosten im In- und Ausland berücksichtigt werden.

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