Rz. 79

Einträge in das Handelsregister werden aufgrund einer Anmeldung eingetragen. Aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgen die Einträge von Amts wegen (Art. 15 und 19 HRegV).

Die ins Handelsregister einzutragenden Tatsachen werden in das Tagesregister aufgenommen. Das kantonale Handelsregisteramt erstellt die Einträge aufgrund der Anmeldung und der Belege oder aufgrund eines Urteils oder einer Verfügung (Art. 8 HRegV). Daraufhin übermittelt es den Eintrag dem EHRA. Das EHRA prüft die Einträge, genehmigt sie, sofern sie die Voraussetzungen des Gesetzes und der Verordnung erfüllen und publiziert sie nach Genehmigung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB; Art. 35 HRegV). Die Einträge im Tagesregister werden am Tag, an dem sie im SHAB veröffentlicht werden, ins Hauptregister des kantonalen Handelsregisteramts übernommen (Art. 9 HRegV). Die Eintragungen ins Tagesregister werden mit der Genehmigung durch das EHRA rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Tagesregister rechtswirksam (Art. 34 HRegV).

 

Rz. 80

Die Kosten der Handelsregistereintragung sind gesamtschweizerisch geregelt und bemessen sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister. Als Beispiel seien in diesem Zusammenhang genannt:

Neueintragung einer GmbH: 420 CHF. Die Gebühren für die Eintragung einer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland an beträgt 400 CHF (siehe Rdn 168 f.).
Statutenänderungen: 200 CHF.
Übrige Änderungen: Für die Änderungen des Domizils, von Personalangaben, von Zeichnungsberechtigten usw. werden Gebühren in der Höhe zwischen 20 und 80 CHF erhoben.
 

Rz. 81

Die Dauer der jeweiligen Bearbeitungszeit durch das kantonale Handelsregisteramt und das EHRA hängt stark von der Komplexität des zu prüfenden Sachverhalts ab. Bei einer Eintragung ins Handelsregister des Kantons Zürich dauert es von der Anmeldung bis zur Eintragung etwa eine bis drei Wochen.

 

Rz. 82

Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Eintragung auf beschleunigtem Wege vornehmen zu lassen. So bietet beispielsweise das Handelsregisteramt Zürich die so genannte Task Force Vorprüfung an, welche einen Sachverhalt innerhalb von drei bis vier Tagen vorprüft. Nach dieser Vorprüfung erfolgt die Eintragung in der Regel um einiges schneller. Diese Task Force Vorprüfung ist allerdings auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das Handelsregister rechnet die Task Force-Dienstleistungen nach Stundenaufwand ab, wobei der derzeitige Stundenansatz 350 CHF beträgt.

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