Rz. 100

Gemäß den replaceable rules[109] verfügen die Directors über uneingeschränkte Befugnisse, mit Ausnahme solcher Befugnisse, die laut Constitution von der Gesellschafterversammlung zu entscheiden sind. In der Regel werden Entscheidungen des Board of Directors[110] durch Mehrheitsentscheidung getroffen. Jeder Director hat eine Stimme, obwohl durch die Constitution vorgeschrieben werden kann, dass ein Director unter bestimmten Umständen mehr als eine Stimme hat. Versammlungen der Geschäftsführung (board meetings) können regelmäßig durch einen Director einberufen werden.[111]

[109] Sec. 198A; Sec. 135; Secs. 140–141 Corporations Act.
[110] Ausführlich Fritzemeyer, in: Lutter, Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland, S. 37.
[111] Sec. 248C; Sec. 249C; Sec. 135; Secs. 140–141 Corporations Act.

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